Wohnungsberechtigungsschein als Student

Tobi4s

Commander
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Okt. 2011
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Grüß Gott liebe Foristen,
ich und meine Freundin haben bald vor gemeinsam in Trier zu studieren, da wir aus jeweils ganz unterschiedlichen Regionen kommen, müssen wir nun quasi auf Entfernung eine Wohnung suchen. Deshalb wollten wir uns auch bei diversen Wohngenossenschaften zu bewerben.
Bei vielen der Wohngenossenschaften wird nun nach einem Wohnberechtigungsschein gefragt, zu welchem ich zwei Fragen hätte.
Werden in die Berechnung des Einkommens auch Zuschüsse der Eltern, auf welche wir angewiesen sind, eingerechnet? Wir werden zwar beide Arbeiten, ich bezweifle aber, dass einer von uns auf über 600€ im Monat kommt.

Da wir, wie bereits gesagt, von recht weit weg kommen wüssten wir gerne, ob man denn auch hier bei uns (Ba-Wü/Hamburg) einen Wohnungsberechtigungsschein für Rheinland-Pfalz beantragen kann, denn die Öffnungszeiten der zuständigen Behörde fallen mit 8:30-11:30 (nur an Montagen und Mittwochs) ziemlich schlecht für eine lange Anreise aus.

Ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum und bedanke mich schon mal für eventuelle Antworten :)
Grüße
 
Schau mal beim jeweiligen Bundesland nach.
Normalerweise kannst Du solche Anträge inzwischen als Downloadversion bekommen und wenn Du für ein anderes Bundesland als das, in dem Du wohnst beantragst, dann musst Du eine Meldebescheinigung beifügen.

Du beantragst also den Berechtigungsschein in dem Bundesland, in welches Du umziehen willst und fügst die Meldebestätigung von dem Bundesland, in dem Du gerade wohnst bei.
Was noch alles beigefügt werden muss (Einkommensnachweise für die letzten 12 Monate etc.), dürfte auf den jeweiligen Webseiten der Städte/Gemeinden stehen

Mich hat das gerade zwei Minuten googeln gekostet.

Es scheint allerdings von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt zu werden.
In Hamburg ist z.B. persönliches Erscheinen notwendig.
 
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