Wortmarke

homeros

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Okt. 2011
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Beispiel:

Firma A betreibt einen kleinen laden und verkauft Taschen, diese Taschen tragen das etikett der Firma, jedoch wird ein fiktiver name als beschreibung benutzt, jetzt lässt sich Firma B diesen fiktiven namen schützen, kann Firma A Firma B verklagen?
Wie sieht die rechtsprechung aus? Schließlich hat Firma A keine Wortmarke Angemeldet?
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?
 
Wenn man seine Marke nicht schützen lässt, hat man zunächst einmal das nachsehen.

Man kann dann einen Rechtsstreit anstreben, wenn man der Meinung ist das der Markenname mit dem eigenen Unternehmen eher in Verbindung zu bringen ist, z.B. "Coca Cola" ist so bekannt und ausschliesslich mit dem Getränkehersteller in Verbindung zu bringen, dass eine Sichern dieser Marke oder auch ähnlich lautenden nicht möglich sein wird (auch wenn z.B. die Gültigkeit bestehender Rechte auslaufen).

Bei entsprechendem "Wert" der Marke, sollte man einen Fachanwalt konsultieren. Das Markenrecht ist sehr komplex in Deutschland und es gibt jede Menge Sonderfälle, wann eine Marke schützenswürdig ist (es gibt auch welche die garnicht geschützt werden können) bzw. ob man selbst sich diese Marke überhaupt sichern kann.
 
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