Wurden die iPhone Complete-Verträge hinsichtlich IM angepasst?

slaven

Ensign
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Hallo Leute,

ich interessiere mich, wie einige andere von euch vll. auch für das neue iPhone.

Ich möchte hier nicht noch eine Diskussion darüber auslösen, ob das Gerät sein Geld wert ist, einen schlechten Empfang hat oder die Telekom Tarife ja viel zu teuer sind... ;)

Da ich mir vor Abschluss eines zweijährigen Mobilfunkvertrages die Konditionen genau durchlese und nicht enfach blind bestelle, bin ich auf einen Widersspruch in den Fußnoten aufmerksam geworden. Ich hätte dazu gerne mal eine Deutung und vor allem eure Meinung. Vll. kennt sich sgar jemand juristisch damit aus?

Es geht, wie der Überschrift schon zu entnehmen ist, um die Klausel, die das Instant Messaging vertraglich untersagt.

Schaut man auf die Tarifsübersichtseite für den Vertrag "Complete 120 friends" und liest sich die zugehörige Fußnote 2 durch, so findet man folgende Passage:

Die Nutzung von VoIP ist nicht Gegenstand des Vertrages. Ab einem Datenvolumen von 300 MB wird die Bandbreite im jew. Monat auf max. 64 kbit/s (Download) und 16 kbit/s (Upload) beschränkt. Das enthaltene Datenvolumen darf nur mit einem Handy ohne angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer genutzt werden. Die Datenvolumina gelten nicht für BlackBerry® APN. Eine Nutzung mit Data Cards, Data-USB-Sticks, Surf-Boxen oder Embedded Notebooks sowie Modemnutzung (Tethering) sind nicht Gegenstand des Vertrages. Hierfür ist die Buchung der kostenpflichtigen Option Modem Nutzung oder der Option Modem Nutzung S erforderlich.

Quelle: http://www.t-mobile.de/iphone/fuerjungeleute/0,18716,22557-_,00.html

Das gleiche gilt für die zusammenfassende Tarifübersicht, wenn man sich den Vertrag samt iPhone 4 in den Warenkorb legt.

An beiden Stellen ist NICHTS mehr davon zu lesen, dass IM Programme vertraglich verboten sind. Lediglich VOIP ist es demnach weiterhin.

Und jetzt wirds interessant: Rufe ich die aktuelle Preisliste für Mobilfunkverträge auf (PDF, ca. 3 MB) und schaue dort auf die PDF-Seite 9 lese ich bei der entsprechende Fußnote b folgendes:

Gilt nur für die Nutzung im nationalen Telekom Mobilfunknetz. Die Nutzung von VoIP und Instant Messaging ist nicht Gegenstand des Vertrags. Ab einem Datenvolumen von 300 MB (Complete 120 Friends) oder 1 GB (Complete M Friends,
Complete 240 Friends) wird die Bandbreite im jew. Monat auf max. 64 kbit/s (Download) und 16 kbit/s (Upload) beschränkt (Abrechnung erfolgt in 100-KB-Schritten). Die Datenvolumina gelten nicht für BlackBerry® APN. Das enthaltene
Datenvolumen darf nur mit einem Handy ohne angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer genutzt werden. Eine Nutzung mit Data Cards, Data USB Sticks, Surf-Boxen oder Embedded Notebooks ist nicht Gegenstand des
Vertrags. Die Complete Tarife sind nicht mit MultiNumbering und TwinCard kombinierbar..

So und da haben wir unseren Widerspruch. Fragt man sich natürlich, was hat nun Gewicht? Die Übersicht nach der sich der Nutzer informiert und den vertrag bestellt oder irgendein PDF am andere Ende der Website?

Um diese Erkenntnis reicher bin ich dann gleich mal in den örtlichen T-Mobile Laden. Oh Gott, hört mir auf...:( Die erste Damen, ich musste ihr das alles selber auf ihrem Rechner zeigen, meinte nur, sie hätte sich nie mit den Fußnoten von Verträgen auseinander gesetzt. Sie müsse nur wissen, wie viel das kostet und was der Vertrag enthält.

Ein weiterer Mitarbeiter konnte zu dem Widerspruch auch nichs sagen und erklärte die Angaben, also die fehlenden Hinweise auf den beiden oberen T-Mobile Seiten, pauschal für falsch. Laut ihm ist das immer noch verboten. Das wäre auch schon immer so. Auf meine Argumentation wollte man nicht so recht eingehen. Und beide waren sich einig, dass ein Anruf in Bonn nicht viel nützen würde, weil die Leute da wohl auch nicht Bescheid wüssten..:freak: Ist aber nicht so, dass die Mitarbeiter unfreundlich waren, sie haben sich mein Problem angehört. Ich weiß nur nicht, ob sie mich verstanden haben oder es vll. auch nicht wollten? Darüber will ich mir kein Urteil erlauben.

Also mal ehrlich, wie verhält man sich als Bürger, der größere Kenntnisse von einer Dienstleistung hat als der Anbieter? :(

Grüße
 
Generell gilt immer das, worauf beim Abschluss hingewiesen wird, zum Beispiel die entsprechenden AGB oder Tarifbedingungen. In der Regel ist da ja immer ein Link mit Kästchen "Gelesen und stimme zu" oder so ähnlich. IM, VoiP und Tethering sind übrigens nicht schon immer ausgeschlossen, erst ab den Complete-Tarifen der 2. Generation hat man diese Möglichkeiten gestrichen.
 
Es gelten immer die AGB beim Abschluß des Vertrages. Die Preisliste vom Juni z.B. zeigt aber auch, dass IM nicht erlaubt sein soll. Da hab ich im Laden auch nicht mehr so genau hingeschaut :) Ich nutze IM mit dem iPhone im Friends 120 Tarif und bis jetzt haben sie mir noch nichts extra berechnet. Ich werde das aber mal weiterverfolgen.
Ich muss dazu sagen, ich hatte davor einen Vertrag bei Vodafone und habe ebenfalls über die gesamte Vertragslaufzeit IM genutzt, obwohl es nicht "gestattet" war. Ich hab auch auf die Schnelle keinen Fall finden können, wo jemand dafür in der Rechnung extra belangt wurde.
Ich denke mal, es wird einfach "geduldet".
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke schon nal für die Eindrücke.

Mir gehts eigentlich auch gar nicht darum, dass IM irgendwie gesperrt wird. Aber warum gibt die Telekom so unterschiedliche Auskünfte auf ihrer Website?

Bevor das iPhone 4 raus kam, stand das IM-Vebot auch ganz deutlich auf der Tarifübersicht, wo jetzt nur noch von VOIP die Rede ist. Das ist es, was mich stuzig macht. Ist das nun einfach nur ein Versehen oder Absicht um Kunden zu locken, die sich brav das Kleingedruckte durchgelesen haben und nun denken, "Super ich darf auch offiziell IM nutzen!" ?
 
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