x58a-ud7 startet nicht richtig

Widerrufsbelehrung

Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.


klar ist es nicht besonders edel ... aber ne ... wenn du ihm 200 für ne cpu die nur einmal benutzt wird überweist ...
 
ahja und leute die ihre cpu zurückgehen lassen weil die sich nicht genug takten lässt sind i.o. -.-

... die werden da geprüft und mit 5 euro weniger gewinn als tray verkauft ... geht die welt nicht von unter
 
BlackNoir schrieb:
... die werden da geprüft und mit 5 euro weniger gewinn als tray verkauft ... geht die welt nicht von unter

... wenn es so gemacht wird fällt aber automatisch eine Gebühr beim Kunden an, etwa in Höhe der Wertminderung die die Nutzung durch den Kunden verursacht hat. Man sollte also die Ware nicht zurück gehen lassen ohne mit der Bemerkung, dass sie schon in Gebrauch war.
 
Wie gesagt, ich halte selber nix davon ... mir würde es selber auch net gefallen, wenn ich eine gebrauchte CPU bekommen würde. Aber wenn man so in anderen Foren unterwegs ist, bekommt man desöfteren mit, wie sich einige z.B. 10 CPUs kaufen, die beste heraussuchen und die anderen 9 zurückschicken.
Also legal bzw. als Grauzone wäre meine Rücksendung schon anzusehen, aber dass das moralisch nicht korrekt wäre, sollte jedem klar sein.

Ihr sollt euch deswegen nicht den Kopf zerbrechen oder (über mich) schimpfen, letztlich ist das meine Sache.
Bin ja auch schon am überlegen, die CPU zu behalten oder gebraucht als pretestet zu verkaufen.
 
... ist doch in Ordnung wenn du die CPU zurück schickst. Manche Händler sind kulant und verlangen keine Entschädigung oder wenn dann nur eine kleine Unkostendeckung. Am besten wäre doch der Händler bei dem du auch das Board geholt hast oder?
 
Wenn es jemanden noch interessiert, es lag wirklich an der alten BIOS Version, dass der Gulftown nicht lief.
Nachdem ich den neuen 920er eingebaut habe, lief das Board sofort und ich habe das BIOS auf das F6a geupdatet. Danach lief der Gulfi dann auch wieder.
 
... hatten wir ja gedacht, dass ein Bios update notwendig wäre. Er lief ja auf dem Extreme auch.
 
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