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Xbox one s zurücksenden?

n0ti

Lt. Commander
Registriert
Aug. 2012
Beiträge
1.094
Hallo ComputerBase community,

Ich habe jetzt ca 3 Tagen eine xbox one s bf1 bundle, bin aber damit total unglücklich, wie verhält es sich mit zurücksenden der Konsole?

Habe bei Amazon gekauft, Amazon sagt kein Problem, aber ich habe diesen battlefield 1 Code benutzt das ich wenigstens was spielen könnte. Weiß jemand was damit ist?

Lg
 
Frag Amazon
 
Was stört dich denn an der Konsole?
 
Bei Online Kauf hast du grundsätzlich 14 Tage Rückgaberecht, daher zurücksenden. Was mit dem Code wird Amazon fragen, evtl. wird der als Gegenwert von der Rückerstattung abgezogen

mfg
 
Alles klar, naja Amazon sagt nur alles reinpacken, die von der Rücksendungs Abteilung kümmern sich drum, dachte von euch kennt sich jemand evtl aus.

Ich hatte bisher immer playstation, und wollte einfach mal umsteigen, aber wenn die meisten Freunde auf PS unterwegs sind, ist das ne blöde Idee
 
amazon ist da meist sehr kulant.

...und dass deine Freunde PS haben wusstest du nicht vorher!? :freak:
 
Komplett zurückschicken. Amazon zieht meisten aus Kulanz auch nicht wegen eingelösten Codes vom Rückerstattungsbetrag ab.
 
:)
 
Oder noch einfacher. Erst gar keine One kaufen, wenn die Freunde alle eine PS4 besitzen. Dann muss man auch nichts zurück schicken und bleibt auf kein Spiel sitzen.
 
Bist du nur unzufrieden weil deine freunde alle playstations besitzen?
Dann sage ich einfach mal selber schuld, amazon wird das Spiel dann sicherlich vom preis abziehen
 
Die Sache mit dem Code hat nichts mit Kulanz zu tun.
Man hat als Kunde das Recht die Ware vollständig zu testen. Wurde mir vor kurzem erst genau erklärt. Im Rahmen des Fernabsatz-Gesetzes müssen Sie die Konsole umtauschen egal ob der Code eingelöst wurde oder nicht und zwar ohne zusätzliche Kosten für den Kunden. Zumal du Amazon nicht mal darauf hinweisen musst, dass der Code eingelöst wurde. Also von daher bist du absolut auf der sicheren Seite. Das Spiel ist jedoch für immer deins :D und bleibt mit deinem MS Konto verknüpft.

Liebe Grüße
TheInvisible
;)
 
Das stimmt einfach an allen Ecken und Kanten nicht. Händler dürfen beim Verkaufspreis abziehen. Je nachdem, was der Kunde da angestellt hat. Auch darf er das Spiel abziehen.

Der Widerruf dient dem Umstand, Onlinekunden und Kunden im Ladengeschäft gleiche Bedinungugen zu ermöglichen. Das beinhaltet sicher nicht, beiliegende Spielecodes einzulösen.

Wie der einzelne Händler handelt, das obliegt erst mal ihm. Aber Deine genannten Dinge kannst Du nicht einfordern.

Und nebenbei noch bemerkt. Das Fernabsatzgestz gibt es seit Jahren nicht mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das stimmt an allen Ecken und Enden schon.

Voraussetzung ist, dass sich die Ware in einem einwandfreien unbeschädigten Zustand befindet. Optische oder technische Mängel die durch den Kunden verursacht führen natürlich zur Wertminderung. Eingelöste Codes in der Praxis normal nicht - nenne es Kulanz oder wie auch immer.

Mein Recht auf Widerruf kann ich unter den genannten Umständen definitiv einfordern. Dass die Ware vom Kunden weder technisch noch optisch beschädigt werden darf versteht sich eigentlich von selbst. Transportschäden und Schäden die ab Werk vorhanden sind können natürlich ebenfalls für einen wirksamen Widerruf angeführt werden.

Wie schon erwähnt ich habe noch nie einen eingelösten Code bei einem Umtausch erwähnt und habe bisher immer mein Geld bekommen - vollständig.

Liebe Grüße
TheInvisible
;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja gegen Betrugsversuche kann man erst mal nichts machen. Außer sie durch aufmerksames prüfen der retournierten Ware festzustellen. Und man kann es definitiv als Betrugsversuch oder Diebstahl ansehen, wenn man die Einlösung des Codes verschweigt. Der gehört zur gekauften Ware und Du hast ihn behalten und es wissentlich verschwiegen. Den Controller, das Netzteil und anders Zubehör kannst Du ja auch nicht nach Gutdünken Deinerseits einfach einbehalten.

Ergänzung:
Wie schon erwähnt ich habe noch nie einen eingelösten Code bei einem Umtausch erwähnt und habe bisher immer mein Geld bekommen - vollständig.

Dann hast Du bisher einfach Glück gehabt. Davon ein normales Handeln eines jeden Händlers abzuleiten, das ist schon tollkühn. Es als Dein Recht anzusehen, das ist eine Unverschämtheit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur mal zum Verständnis. Bevor ich eine Konsole in einem Onlineshop gekauft habe, habe ich mich explizit über die Sache mit dem Code informiert. Ich wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass ich die Ware vollständig testen darf. Selbst der Code kann eingelöst werden und es würde nicht zur Wertminderung führen. Wo genau ist nun der Betrugsversuch? Ich habe vorher ganz klar nachgefragt was Sache ist und das wurde mir erklärt. Auf die Frage ob ich im Falle eines Umtausches auf den eingelösten Code hinweisen muss bekam ich die Antwort "nein". Begründung: Es macht für die Rückanwicklung keinen Unterschied. Also mal ganz langsam hier mit den Betrugsvorwürfen. Geht gar nicht sowas und lasse ich mir auch nicht einfach so gefallen!

Das mit dem Code habe ich nicht als mein Recht angesehen. Steht doch in meinem Post "Kulanz". Der Widerruf der Konsole an sich ist allerdings das gute Recht des Kunden. Solange er die Ware nicht beschädigt hat in welcher Form auch immer.

Es ist ja nicht so dass ich eine Konsole wegen eines Codes gekauft habe nur um das Spiel zu haben mit dem vorzeitigen Wissen die Konsole ohnehinnicht behalten zu wollen.

Selbst als ich im Markt die Konsole wegen eines zu lauten Lüfters umgetauscht habe wurde der bereits eingelöste Code nicht abgezogen und ich bekam das selbe Bundle mit Code noch einmal. Und hier haben die Verkäufer sogar bemerkt, dass der Code nicht mehr dabei war. War ihnen aber wurscht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mich nervt diese Rücksenderei. Die gehört mal wirklich mit Gebühren "bestraft". Am schlimmsten sind die Leute die mehrere Dinge bestellen, testen und zurück senden.
Und dann willst du wirklich was kaufen und hast eventuell etwas Gebrauchtes in der Hand.

Leute überlegt euch doch vorher was ihr wollt.
 
Punkt 1
Zurückgesendete Ware sollte normalerweise entsprechend gekennzeichnet sein und nicht noch einmal als neu verkauft werden.

Punkt 2
Bei einem Defekt etc. ist es das gute Recht des Kunden die Ware zurückzusenden. Hier sind Gebühren absolut fehl am Platz.
 
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