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wie sieht das eigentlich aus, wenn man sich z.B. eine Grafikkarte kauft,
davon ein Unboxing macht und es auf Youtube stellt.
Darf man dort die monetarisierung aktivieren, oder nur mit Zustimmung der Firma des Produkts?!
Na ja wenn man nicht mal mehr einen Namen einer Firma nennen dürfte wäre es wohl
echt schlecht gestellt um uns. Meiner Meinung nach ist das völlig legitim.
Anfürsich ist das ja kein Problem, aber wie ist es dann, wenn ich die Videos monetarisiere?!
Das ist ja dann wieder was anderes.
Nicht, dass es so ausgelegt wird, als würde ich den Firmennamen nutzen um Geld zu verdienen...
Das ist ja das Problem.
Du machst kostenlos Werbung für sie. Denk doch mal nach warum 9182849214 Mädels diese Schminkvideos machen...die kriegen das Zeug ja dann auch kostenlos ab ner gewissen Viewanzahl, verdienen damit auch gut Geld weil das ja kostenlose Werbung ist
Ja schon, aber wenn ich im Titel deren geschützten Firmennamen verwende, könnte ich ja schon Ärger bekommen,
wenn sie es darauf anlegen oder nicht?
Schliesslich ist die Nutzung ja soweit ich weiß in dem Moment kommerziell, wo ich die Werbung schalte.
Warum? Du nennst einen Namen einer Firma. Wo soll das bitte nicht erlaubt sein?
Das ganze machen 100000 andere ebenso. Und wie oben schon erwähnt ist das
sogar noch kostenlose Werbung.
Man weiß ja nicht, ob die vorher gefragt haben.
Ich glaube auch nicht, dass deswegen jemand rummeckert, aber sicher ist sicher ^^
Ich hab zumindestens mal SeaSonic und Corsair angeschrieben, die sich darauf bis dato aber noch nicht gemeldet haben.
Mal schauen was die darauf antworten.
Die Frage ist nicht so trivial wie sie hier einige hinstellen, Urheberhecht und die damit geschaffene Rechtsunsicherheit sei dank. Das ist mit "gesundem Menschenverstand" nicht zu beantworten.
Beispiel: Eiffelturm bei Tag fotografieren ist ok, bei nacht allerdings nicht mehr da die Betreibergesellschaft die Illumination als Kunstwerk ansieht für welches sie die Urheberrechte beanspruchen und bei kommerzieller Nutzung gibts auf die Finger.
Anders Beispiel: Let's Plays. Auch nicht erlaubt und ein Verstoß gegen das Urheberrecht, der zwar in den meisten Fällen geduldet wird (unter Umständen haben die Hersteller dann dazu noch Richtlinien) aber das ist alles Gutwill der Hersteller.
Ich denke zwar nicht das die dir deswegen an die Karre fahren, aber ausschließen würde ich das nicht.
Ist ebend ein heikles Thema.
Ich denke das Hauptproblem ist vorallem der "Titel" des Videos.
Es wurden ja selbst bei Ebay schon Leute abgemahnt die den Namen eines Rappers verwendeten um ihre Dinge besser verkaufen zu können.
Also bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die Hersteller zu fragen.