News Zendure SolarFlow AB2000: Speicher­batterie fürs Bal­kon­kraft­werk ist bis -20 °C winterfest

Weyoun schrieb:
Wer also eine 15 kW Anlage hat, kann nicht ohne Begrenzung einspeisen.

Doch, alles ab 7kw kann ohne Begrenzung einspeisen.
Also 7kw, 10kw, 15kw usw. Bei den Anlagengrößen gibt es seit 01.01.2023 keine Begrenzung mehr.
Ich sehe es doch an meiner Anlage. Da gibt es keine Einspeisungsbegrenzung.

Wichtig:
Also das gilt natürlich für Anlagen >7kwP die ab den 01.01.2023 beauftragt worden. Ältere Anlagen >7kwP haben weiterhin die 70% Begrenzung.

Hier steht das auch noch mal:

"Die frühere Regelung, nach der maximal 70 Prozent der Nennleistung einer Photovoltaik-Anlage eingespeist werden durften, wurde durch das EEG 2023 teilweise gekippt: Sie gilt nicht mehr für ab dem 1.1.2023 neu in Betrieb genommene Anlagen bis 25 kWp; ebenso sind Bestandsanlagen bis 7 kWp nun von der Einschränkung befreit.

Für Photovoltaik-Anlagen ab 7 Kilowatt-Peak sind Smart Meter Gateways mit dem EEG 2021 zur Pflicht geworden.
Bei Solaranlagen unter 25 kWp mussten bisher technische Einrichtungen eingebaut werden, die entweder eine Fernsteuerung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber zulassen oder die maximale Einspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen. Inzwischen soll möglichst viel Energie aus Solaranlagen ins Netz eingespeist werden. In Folge dessen fallen diese technischen Vorgaben nun weg, und zwar für:
  • Anlagen bis 25 Kilowatt, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden
  • Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW
  • Bestandsanlagen mit einer Leistung von mehr als 7 bis einschließlich 25 kW, wenn Sie über einen Smart Meter verfügen"
 
Zuletzt bearbeitet:
Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW
Für mich liest sich das, dass oberhalb von 7 kW eine Kappung stattfindet, denn normalerweise fängt man beim Zählen bei 0 an und zählt hoch und nicht runter.
 
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