Zitieren von Gesetzestexten

Wischbob

Captain
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Hallo, ich möchte einer Firma nach erfolgloser, mündlicher Mahnung nun ein Einschreiben schicken.
Die Firma hat Arbeiten ausgeführt, diese sind aber unvollständig und fehlerhaft.

Ich möchte nun auf den § 634 hinweisen, bei dem unter Punkt 1 steht, das ich Nacherfüllung verlange.

Danach möchte ich noch darauf hinweisen, das sofern Punkt 1 -sofern nicht innerhalb einer 4 Wochen Frist- erfüllt ist, ich nach Punkt 2 selbst oder jemand anderen damit beauftrage, die Arbeiten fertig zu stellen und diese Kosten ggf in Rechnung zu stellen.

Frage:
Wie zitiere ich die Gesetzte? Da gibt es ja bestimmte Regeln, die man einhalten sollte oder?
Danke
 
Wichtig ist, dass du für dich einheitlich zitierst, deinem Stil also treu bleibst. Einen einheitlichen Stil "in der Jurisprudenz" gibt es jedoch nicht.

An meiner Fakultät wurde Folgendes gelehrt:
§ 634 Nr. 1 BGB

Möchtest du mehrere Paragraphen zitieren, wäre es so: §§ 634 Nr. 1, 637 BGB


Absätze beispielsweise so (fiktiv):
§ 433 Abs. 2 BGB oder § 433 II BGB


Höflich möchte ich anmerken, dass der geübte Leser in aller Regel alsbald gewahr wird, ob der jeweilige Unterzeichner juristisch ausgebildet wurde.
 
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1. Gesetz, nicht Gesetzt
2. Wenn die Formulierung schon solche Probleme macht, lass es von jemand anderem formulieren. Es bringt nichts, wenn du was zitierst, aber keine Ahnung von den Konsequenzen hast
 
Danke euch,
Es geht lediglich darum, darauf hinzuweisen was ich erwarte und worauf ich mich dabei beziehe.
Dazu brauche ich m.E. noch keinen Anwalt - sofern es natürlich unbefriedigend für mich weitergehen sollte, werde ich das sowieso an jemanden mit fundierten Fachkenntnissen abgeben.
@Idon : Der Leser, der diesen Brief erhalten wird ist kein geübter Leser im Thema :)
 
Da insbesondere Rechtschutzversicherungen erwarten bzw. vereinbart haben, dass auch der durchschnittliche Bürger bereits zuerst alleine versucht hat halbwegs vernünftig seine Rechte durchzusetzen, bevor er sich an eben jene wendet, findet ich einen ersten Aufschlag ganz gut.

Ich persönlich muss aber sagen, dass ich nach Möglichkeit beim ersten Aufschlag auf Paragraphen verzichte, da andere dann die Waffenungleichheit spüren und entweder nachgeben (yay) oder zum Anwalt laufen, weil Sie Angst bekommen (Aufwand = nervig).
Dürfte aber hier ja nicht so kritisch sein. :)
 
Ist es nicht :)
 
Wie auch immer, erstmal vielen Dank und ein Update.
ich habe erst @Idon ´s Rat befolgt und die Gesetzestexte weggelassen - immer noch in dem festen Vorhaben, den Brief zu verschicken.

Dann aber habe ich mir nen Ruck gegeben und nochmals angerufen:
Ende der (vorläufigen? ) Geschichte : Übernächste Woche wird nachgebessert.
 
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