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Zivildienst & Krank
- Ersteller Puma86
- Erstellt am
soweit ich weiß , steht einme das Entlassungsgeld immer zu , was sollte das auch mit deiner Krankheit zu tun haben?!
Das einzige was (meines wisssens nach) deine Zivildienststelle machen kann , dich zum Amtsarzt zu schicken. Wenn deine ZVDS dich um dein Entlassungsgeld "prellen" will , würde ich mich mit deinem Regionalbetreuer in Verbindung setzen,
Das einzige was (meines wisssens nach) deine Zivildienststelle machen kann , dich zum Amtsarzt zu schicken. Wenn deine ZVDS dich um dein Entlassungsgeld "prellen" will , würde ich mich mit deinem Regionalbetreuer in Verbindung setzen,
@ misukin: kA was das damit zu tun haben soll .. habs aber gehört.. .. ya werde ich dann auch machen falls die mir weniger geben werden ..
@ lostDJ: wie mand as hinkriegt mehr als 10 wochen krank zu machen?? ... haha glaub mir wenn man solche vorgesetze hat wie ich sie habe .. würdest du sicher mehr als 20 wochen krank machen .. die arbeit ist echt leicht macht mir auch spaß .. aber wie die mich abfucken eyy da wirste krank ehrlich..
@ lostDJ: wie mand as hinkriegt mehr als 10 wochen krank zu machen?? ... haha glaub mir wenn man solche vorgesetze hat wie ich sie habe .. würdest du sicher mehr als 20 wochen krank machen .. die arbeit ist echt leicht macht mir auch spaß .. aber wie die mich abfucken eyy da wirste krank ehrlich..
Zuletzt bearbeitet:
k7power schrieb:Wenn du am Stück länger als 14 Tage krank bist, dann wird sich deine Dienstzeit verlängern ! Wenn du solche Vorgesetze hast, dann wechsel deine Dienststelle
.. dass sich die Dienstzeit verlängert wenn man länger als 14 tage krank ist, ist falsch ..
& bin schon am ende meiner Dienstzeit .. nur jetzt habe ich mich wieder erkältet und hab jetz damit auch meine 10te woche voll deswegen die frage ..
haha ja glaub ich dir
... nuuur .. ich bekomm sogar nur 350€ obwohl ich sold 3 bin .. bekomm kein essensgeld keine fahrtkosten weisse.. gar nixx. dann zahl ich dann noch damit sprit auto etc .. arbeiten für 8 std .. fürn arsch alles ...und vorgesetzen richtig scheiße dazu ...
Der-Eisbaer
Ensign
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Dein Arbeitgeber kann deine Dienstzeit verlängern lassen, wenn du zu oft krank gemacht hast. Ausserdem kann das Entlassungsgeld solange eingehalten werden, bis du auch die verlängerte Zeit absolviert hast. Aber das bleibt der Zivistelle/Arbeitgeber überlassen.
Wo und was machst du denn, wenn man mal Fragen darf?
Wo und was machst du denn, wenn man mal Fragen darf?
Monti
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stimmt...zivildienst kann verlängert werden wenn er krank "gemacht" hat....sofern er aber ne ordentliche krankschreibung vorweisen kann und die zivildienststelle keinen amtsarzt "beauftragt" hat, wird da gar nix mit verlängerung oder einbehaltung des entlassungsgeldes passieren...
mfg, monti
ps: seit nunmehr 22 stunden kein zivi mehr ;-)
edit: und zehn wochen sind dohc noch gar nix...wir hatten einen dabei, der hat das über vier monate abgezogen....kam jede woche mit ner neuen krankschreibung und im fitnessstudio oder im club hat man ihn trotzdem getroffen.... echt ätzend, wenn man zum nacht- oder wochenenddienst mit solchen leuten rechnet und dann doch einer weniger ist....
mfg, monti
ps: seit nunmehr 22 stunden kein zivi mehr ;-)
edit: und zehn wochen sind dohc noch gar nix...wir hatten einen dabei, der hat das über vier monate abgezogen....kam jede woche mit ner neuen krankschreibung und im fitnessstudio oder im club hat man ihn trotzdem getroffen.... echt ätzend, wenn man zum nacht- oder wochenenddienst mit solchen leuten rechnet und dann doch einer weniger ist....
Zuletzt bearbeitet:
http://www.zivildienst.de/cln_030/l...ten/Einkuenfte/EinkUebersicht1.html__nnn=true
Geld wird nur abgezogen, wenn Du eigenmächtig den Dienst nicht ausgeübt hast (ist auch beim Bund so), also wenn Du auf deutsch gesagt "Blau" machst. Wenn Du krank bist und eine Bescheinigung vom Artzt vorliegt, wird nix abgezogen. Wenn Du 350 € bekommst, kannst Du Dich nicht beklagen, weil auch mit Sold 3 pro Tag nur 8,95 Euro gezahlt werden. Also bekommst Du wohl auch schon Fahrtkosten und Essensgeld ausgezahlt?
Geld wird nur abgezogen, wenn Du eigenmächtig den Dienst nicht ausgeübt hast (ist auch beim Bund so), also wenn Du auf deutsch gesagt "Blau" machst. Wenn Du krank bist und eine Bescheinigung vom Artzt vorliegt, wird nix abgezogen. Wenn Du 350 € bekommst, kannst Du Dich nicht beklagen, weil auch mit Sold 3 pro Tag nur 8,95 Euro gezahlt werden. Also bekommst Du wohl auch schon Fahrtkosten und Essensgeld ausgezahlt?
Also hab bisher immer mit einem Arbeitsunfähigkeitsbescheinung meine krankheit vorgewiesen .. jedesmal .. und jetzt muss ich auch zum vertrauenarzt aber der macht ja nix..schaut sich nur an was ich habe das wars .. trotzdem bin ich krank geschrieben. Also die können nix machen eig solange ich alles vorweisen kann .. können mich net nachdienen lassen und nix vom Entlassunggeld abziehen.. stimmts???
AUsserdem bin ich ja meist wirklich krank ..
@Monti: haha echt? so einen gibts auch noch?? .. krass haha .. und ich dachte ich wär schon krass ..
@werkam: also ich find 350 ist arschwenig wenn ich höre dass die anderen im Sold 1 schon 55o€ bekommen !!!
AUsserdem bin ich ja meist wirklich krank ..
@Monti: haha echt? so einen gibts auch noch?? .. krass haha .. und ich dachte ich wär schon krass ..
@werkam: also ich find 350 ist arschwenig wenn ich höre dass die anderen im Sold 1 schon 55o€ bekommen !!!
Jirko
Insider auf Entzug
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Dann lass dir doch das Essensgeld auszahlen?! Bei doppeltem Satz wären das - lass mich lügen - 7,60 Euro kalendertäglich. Damit kommst auch du auf über 500 Euro.
Und ja, man kann sich das Essensgeld auszahlen lassen! Dies ist seit dem 1.7.2006 Gesetz. Rückwirkend kannst du das natürlich nicht machen, weil du ja in der letzten Zeit gegessen hast. Und da du Soldstufe 3 bist, hast du auch nicht mehr viel davon - aber immerhin.
Und ja, man kann sich das Essensgeld auszahlen lassen! Dies ist seit dem 1.7.2006 Gesetz. Rückwirkend kannst du das natürlich nicht machen, weil du ja in der letzten Zeit gegessen hast. Und da du Soldstufe 3 bist, hast du auch nicht mehr viel davon - aber immerhin.
Monti
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@puma...ja solche leute gibts auch....und dabei ist die arbeit die ich machen musste nichtmal sonderlich anstrengend...nimmt wegen bereitschaftszeiten mehr zeit in anspruch als normal (hausnotrufdienst...)
@silver: wars mit dem freiwilligen auszahlen vom essensgeld nicht so, dass es dann nur den einfachen satz gibt, weil ja essen gestellt werden könnte...hatte in erinnerung, dass es den doppelten satz nur gibt, wenn keine möglichkeit vorhanden ist...
apropos essensgeld....da der normale arbeitstag nur acht stunden hat, man in den acht stunden aber sicherlich nicht drei mahlzeiten zu sich nimmt, müsste mindestens eine mahlzeit sowieso ausgezahlt werden....
mfg, monti
@silver: wars mit dem freiwilligen auszahlen vom essensgeld nicht so, dass es dann nur den einfachen satz gibt, weil ja essen gestellt werden könnte...hatte in erinnerung, dass es den doppelten satz nur gibt, wenn keine möglichkeit vorhanden ist...
apropos essensgeld....da der normale arbeitstag nur acht stunden hat, man in den acht stunden aber sicherlich nicht drei mahlzeiten zu sich nimmt, müsste mindestens eine mahlzeit sowieso ausgezahlt werden....
mfg, monti
Jirko
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@ Monti,
davon wüsste ich nichts. Ich hätte ja auch Mittags essen müssen, habe aber darauf "verzichtet" und den doppelten Satz ausgezahlt bekommen, obwohl ich essen gehen könnte.
Imho gilt doch die Regelung, dass bei außerordentlichem Verzicht auf das Essen - also einmalig - der einfache Satz gezahlt wird und bei dauerhaftem Verzicht der doppelte Satz.
@ Puma
Das ist so aber nicht korrekt. Deine Zivildienststelle ist gesetzlich dazu verpflichtet, dir auf Wunsch das Essensgeld auszuzahlen. Diese Regelung ist neu und muss dir im Juli des letzten Jahres offeriert worden sein. Da nämlich wurde sie eingeführt. Wenn sich deine Zivildienststelle querstellt, würde ich mich an höhere Stellen wenden.
Im Übrigen wird auch dir natürlich schon Essensgeld gezahlt. Eben nur nicht für drei Mahlzeiten. Anders wäre es ja auch nicht möglich, auf 350 Euro zu kommen - selbst mit Soldstufe 3 nicht.
davon wüsste ich nichts. Ich hätte ja auch Mittags essen müssen, habe aber darauf "verzichtet" und den doppelten Satz ausgezahlt bekommen, obwohl ich essen gehen könnte.
Imho gilt doch die Regelung, dass bei außerordentlichem Verzicht auf das Essen - also einmalig - der einfache Satz gezahlt wird und bei dauerhaftem Verzicht der doppelte Satz.
@ Puma
Das ist so aber nicht korrekt. Deine Zivildienststelle ist gesetzlich dazu verpflichtet, dir auf Wunsch das Essensgeld auszuzahlen. Diese Regelung ist neu und muss dir im Juli des letzten Jahres offeriert worden sein. Da nämlich wurde sie eingeführt. Wenn sich deine Zivildienststelle querstellt, würde ich mich an höhere Stellen wenden.
Im Übrigen wird auch dir natürlich schon Essensgeld gezahlt. Eben nur nicht für drei Mahlzeiten. Anders wäre es ja auch nicht möglich, auf 350 Euro zu kommen - selbst mit Soldstufe 3 nicht.
Monti
Lt. Junior Grade
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hmmm...stimmt...bei freiwilligem verzicht dauerhaft gibts auch den doppelten satz...Klick mich!...und der freiwillige verzicht muss gewährt werden....
aber das er shcon verpflegungsgeld bekommt muss nicht sein....sold3 sind bei 30 tagen ca 270, rechnet man dazu noch fahrtkostenerstattung, kleidungs- und reinigunsgeld, kommt man schnell auf 350euro....aber eigentlich ist deine dienststelle verpflichtet dir jeden monat eine abrechnung zu geben, auf der klar ersichtlich ist, woraus sich dein sold zusammensetzt....
mfg, monti
ps: ansprüche bestehen auch nach dienstende weiter! außer natürlich beim essensgeld, sofern du auch alle mahlzeiten die du nicht bezahlt bekommen hast, zur verfügung gestellt bekommen hast....
aber das er shcon verpflegungsgeld bekommt muss nicht sein....sold3 sind bei 30 tagen ca 270, rechnet man dazu noch fahrtkostenerstattung, kleidungs- und reinigunsgeld, kommt man schnell auf 350euro....aber eigentlich ist deine dienststelle verpflichtet dir jeden monat eine abrechnung zu geben, auf der klar ersichtlich ist, woraus sich dein sold zusammensetzt....
mfg, monti
ps: ansprüche bestehen auch nach dienstende weiter! außer natürlich beim essensgeld, sofern du auch alle mahlzeiten die du nicht bezahlt bekommen hast, zur verfügung gestellt bekommen hast....
ja eine abrechnung bekomme ich auch ... bekomm aber auch keine fahrtkostenerstattung sondern nur verpflegungsgeld und Sold ... und das essensgeld nur an den beiden wochenendetage . also im Monat 8 tage so ca. ...
Also Ich esse nie dort, da mir das essen wie gesagt persönlich gar nicht schmeckt .. ( nicht nur mir ) .. und ja kA aber meine stelle zahlt halt das essensgeld nicht aus .. die so ne machen wir nicht .. wir bieten das essen hier an .. kannst das essen.. wenn nicht dann dein pech .. das wars .
Also Ich esse nie dort, da mir das essen wie gesagt persönlich gar nicht schmeckt .. ( nicht nur mir ) .. und ja kA aber meine stelle zahlt halt das essensgeld nicht aus .. die so ne machen wir nicht .. wir bieten das essen hier an .. kannst das essen.. wenn nicht dann dein pech .. das wars .
Jirko
Insider auf Entzug
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Wie gesagt, es gibt höhere Institutionen als deine Zivildienststelle. Deinen Regionalbetreuer würde es freuen, wenn der sowas berichtet bekommt. Die Typen sitzen nur dafür rum, für den Recht einzutreten. Und dein Recht ist es, Essensgeld ausgezahlt zu bekommen.
Wenn du da schon nicht isst, isst du wohl woanders, oder? Da würde ich ja den Teufel tun, auch noch extra Geld auszugeben, weil ich in meiner Zivildienststelle nicht essen will und alternativ auch noch kein Geld dafür bekomme.
Wenn du da schon nicht isst, isst du wohl woanders, oder? Da würde ich ja den Teufel tun, auch noch extra Geld auszugeben, weil ich in meiner Zivildienststelle nicht essen will und alternativ auch noch kein Geld dafür bekomme.
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