News Zotac GeForce RTX 3080 Trinity: Aus wochenlanger Wartezeit werden Stornierungen

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Miuwa schrieb:
Wenn die Chips ein knappes Gut sind, dann wĂŒrde ich als Graka Hersteller versuchen so viele wie möglich davon zu ordern
Sieh das grĂ¶ĂŸere Bild, denn dein problem beginnt doch schon davor: In grĂ¶ĂŸeren Mengen Chips zu ordern steht den Herstellern nicht zur Option, weil nVidia die Chips ja selber nicht hat. Deswegen ist auch die Lagerung der Chips irrelevant, weil Chips nicht wirklich lange eingelagert wĂŒrden, selbst wenn das Ziel wĂ€re möglichst viele Grafikkarten fĂŒr den Kunden Vorzuproduzieren. Wenn der Chip-Hersteller sagen wir mal 2000 (k.A. wie hoch die Zahl tatsĂ€chlich ist) Chips im Monat produziert, können an alle auch nur insgesamt 2000 Chips geliefert werden. Genau das war eben mein Punkt. Wo nun eine Lagerung der Chips stattfindet ist völlig wurscht. Es werden aktuell bereits alle zur VerfĂŒgung stehenden Chips ausgeliefert, zu Grafikkarten verarbeitet und dann an den Kunden ausgeliefert. Mit dem Ziel viele Karten vor dem Release vorzuproduzieren, wĂŒrde man ebenfalls die Lagerung der Chips kurz halten, also die wöchentliche/monatliche Produktion wĂŒrde möglichst schnell zu fertigen Produkten verbaut.

Dadurch entstehen v.A. bei den Partnern aber deutlich höhere Lagerkosten der ganzen Karten (ĂŒber Monate hinweg) und nicht der Chips und gleichzeitig (und das ist ja, wo ich sage, dass es auch fĂŒr die Kunden nachteilig ist) wird der Release extrem verzögert durch die ganze Vorproduktion. Die Fabrik zur Chip-Fertigung haut halt nur Anzahl X pro Tag raus und am Anfang dieser Produktionskette wird dann also auch schon entschieden wie viel GPUs pro Tag gefertigt werden können (egal von wem). Nach dem Anfahren der Produktion kommt dann irgendwann der Verkaufsstart. Ich kann natĂŒrlich warten bis ich genug Karten fĂŒr die gesamte Nachfrage habe, aber fĂŒr den Kunden hat das (ganz unabhĂ€ngig der Lagerkosten) eigentlich NULL Vorteile und nur den Nachteil, dass ALLE ihre Karte spĂ€ter bekommen. Der aktuelle Lieferengpass (wie der Release jetzt halt gelaufen ist), gibt zumindest einigen Kunden schon mal eine Karte in die Hand und jeden Monat bekommen halt mehr Leute ihre Karte.

Und die ganze Argumentation dreht sich ja eigentlich nur um den Lieferengpass und dass Leute hier glauben, sie hĂ€tten dadurch massive Nachteile. Aber die Alternative wĂ€re halt gewesen, dass die Karten (sagen wir mal) ein halbes Jahr spĂ€ter auf den Markt kommen und nicht, dass man jetzt schon die gesamte Nachfrage durch Vorproduktion hĂ€tte abdecken können. DafĂŒr standen die benötigten Ressourcen nie zur VerfĂŒgung. FĂŒr einen spĂ€teren Release wĂ€ren aber auch Lagerkosten entstanden, was nur ein Nachteil aus wirtschaftlicher Sicht fĂŒr die Hersteller ist.

Daher noch mal meine Frage: Welchen Nachteil hat jetzt der Kunde durch den Lieferengpass wirklich? Und welchen Vorteil hat er, wenn der Release der Karten ein halbes Jahr spÀter stattgefunden hÀtte? Dann hÀtten zwar ggf. alle ihre Karte gleichzeitig bekommen, im Schnitt aber auch fast alle deutlich, oder etwas spÀter.
 
Also die Stornierung meiner Zotac-Bestellung gestern durch Amazon konnte ich ja noch verstehen und hatte das Thema fĂŒr mich soweit abgehakt.
Aber dann kam diese Email zur PNY heute morgen von Amazon. "Artikel jetzt bestellbar - 1.022,26 Euro - Verkauf und Versand durch Amazon"
Der Preis gegenĂŒber der Zotac ist lĂ€cherlich.
War natĂŒrlich nicht verfĂŒgbar, obwohl ich gleich dem Link gefolgt bin.

Das hĂ€tte echt nicht sein mĂŒssen lol.
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"...wir freuen uns..." 1.022,26 Euro :p
 
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PurePleazure schrieb:
Also die Stornierung meiner Zotac-Bestellung gestern durch Amazon konnte ich ja noch verstehen und hatte das Thema fĂŒr mich soweit abgehakt.
Aber dann kam diese Email zur PNY heute morgen von Amazon. "Artikel jetzt bestellbar - 1.022,26 Euro - Verkauf und Versand durch Amazon"
Der Preis gegenĂŒber der Zotac ist lĂ€cherlich.
War natĂŒrlich nicht verfĂŒgbar, obwohl ich gleich dem Link gefolgt bin.

Das hĂ€tte echt nicht sein mĂŒssen lol.
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Habe da einen interessanten Kundenservice-Dialog :)
 
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@CheesustheOnly : Du weißt aber schon, dass private Chats (nichts Anderes ist das) nicht veröffentlicht werden dĂŒrfen, oder? Kann teuer fĂŒr Dich werden, zumal da auch ein Name zu sehen ist.
 
Vindoriel schrieb:
@CheesustheOnly : Du weißt aber schon, dass private Chats (nichts Anderes ist das) nicht veröffentlicht werden dĂŒrfen, oder? Kann teuer fĂŒr Dich werden, zumal da auch ein Name zu sehen ist.
vielen dank fĂŒr den Hinweis ich dachte das wĂ€re mit öffentl. Interesse und nur einem Vornamen gerechtfertig.

Wieder etwas gelernt!
 
dynastes schrieb:
Entschuldige bitte, aber das ist einfach falsch. Jedes Gericht auf deutschem Boden ist an deutsche Gesetze gebunden, sie geben den primÀren Rahmen vor, in dem Entscheidungen getroffen werden können. "Abseits staatlichen Rechts" wird daher gar nichts entschieden.
Das ist eine wertlose Aussage. NatĂŒrlich sind deutsche Gerichte immer irgendwie an deutsches Recht gebunden, aber die Frage ist in welchem Umfang und welches Recht du (als Person) auch geltend machen kannst. Ein Staatsgericht ist zuerst dem Gesetz unterworfen (Art 97. GG) aber ein Handelsgericht (Schiedsgericht oder freiwillige Gerichtsbarkeit) eben nicht. Hier unterwirfst du dich dem GutdĂŒnken (Auslegungswillen) des Gerichtes (im Rahmen eines Vertrages) und nicht ausschliesslich staatlichem Recht. Bei einem Handelsgericht ist der Richter das Gesetz und sein Urteil ein Angebot (an dich).

Daher kann dir ein Handelsrichter beinahe jedes Urteil unterschieben, ohne, dass du ihm Rechtsbeugung unterstellen kannst. Wenn du dich nicht dagegen wehrst, wird es im Rahmen des Vertrages gĂŒltig werden. (Mit einem Vertrag kann die Haftung immer im vollen Umfang an dich weitergegeben werden.)

In jedem Fall kann man bei deiner Sichtweise (Staatsgericht) erst einmal davon ausgehen, dass das Gesetz Vorrang vor Auslegung hat. Sofern du dich darauf beziehst und es eindeutig ist. (§ 311 BGB ist dazu ziemlich deutlich.)
 
froschmeister schrieb:
Das ist eine wertlose Aussage. NatĂŒrlich sind deutsche Gerichte immer irgendwie an deutsches Recht gebunden, aber die Frage ist in welchem Umfang und welches Recht du (als Person) auch geltend machen kannst. Ein Staatsgericht ist zuerst dem Gesetz unterworfen (Art 97. GG) aber ein Handelsgericht (Schiedsgericht oder freiwillige Gerichtsbarkeit) eben nicht. Hier unterwirfst du dich dem GutdĂŒnken (Auslegungswillen) des Gerichtes (im Rahmen eines Vertrages) und nicht ausschliesslich staatlichem Recht. Bei einem Handelsgericht ist der Richter das Gesetz und sein Urteil ein Angebot (an dich).

Du kannst diese Aussage fĂŒr wertlos halten, sie ist aber schlicht richtig.

Davon mal abgesehen sprachst du in deinem ursprĂŒnglichen Beitrag einfach von "hiesigen Gerichten" ...

froschmeister schrieb:
Ja, ich weiss das aus eigener Erfahrung und kenne auch den Grund, warum das so ist. Das hat einfach damit zu tun das hiesige Gerichte tatsĂ€chlich Handelsgerichte sind, die auch abseits staatlichen Rechts Urteile fĂ€llen dĂŒrfen. Wenn du das so akzeptierst, weil du dich nicht (oder nicht richtig) auf das Gesetz beziehst (und damit Rechtsverzicht begehst), kann der Richter jedes Urteil fĂ€llen. (Das ist die von dir zitierte herrschende Meinung und sie ist auch referenzierbar.)

... was ich als Verallgemeinerung gelesen habe. Dass du tatsÀchlich Schieds- oder Handelsgerichte in Abgrenzung zu staatlichen Gerichten meinst, wurde aus dem Geschriebenen meiner Meinung nach nicht klar. Auf dieser Basis habe ich dir dann widersprochen.

Davon aber mal abgesehen, redest du auch sonst ein wenig wirr, wenn es um gesetzliche Regeln geht. Deine GesprĂ€chspartner weiter oben im Thread (und deren BeitrĂ€ge hatte ich zuvor zugegebenermaßen nicht gelesen) haben mit ihrer Argumentation hinsichtlich "invitatio ad offerendum" völlig recht. Ebenso ist die im Folgenden markierte Passage ...

froschmeister schrieb:
In jedem Fall kann man bei deiner Sichtweise (Staatsgericht) erst einmal davon ausgehen, dass das Gesetz Vorrang vor Auslegung hat. Sofern du dich darauf beziehst und es eindeutig ist. (§ 311 BGB ist dazu ziemlich deutlich.)

... offensichtlich Produkt eines MissverstÀndnisses im Bezug auf meinen Beitrag.
Gesetz und Auslegung widersprechen sich nĂ€mlich nicht, im Gegenteil: Ein Gesetz muss ausgelegt werden, bevor es Sinn ergibt. Erste Auslegungsmethode ist dabei sein Wortlaut selbst (was du vermutlich meinst und was auch stimmt), dem folgen aber noch weitere Methoden, falls mit Blick auf den Einzelfall erforderlich (nicht umsonst versucht das BGB gar nicht erst, jeden Einzelfall zu regeln, so wie es einige seiner "VorgĂ€ngergesetze" noch versuchten). Die Auslegung des Gesetzes wiederum ist Sache des Gerichtes. Insofern weiß ich nicht so genau, was dieser Aussage an Gehalt letztlich noch verbleibt - nur, weil du ja selbst von "wertloser Aussage" sprachst ;)

Des Weiteren ist es ebenso unrichtig, wie im Folgenden zu unterstellen ...

froschmeister schrieb:
Daher kann dir ein Handelsrichter beinahe jedes Urteil unterschieben, ohne, dass du ihm Rechtsbeugung unterstellen kannst. Wenn du dich nicht dagegen wehrst, wird es im Rahmen des Vertrages gĂŒltig werden. (Mit einem Vertrag kann die Haftung immer im vollen Umfang an dich weitergegeben werden.)

... dass die Vertragsfreiheit keine Grenzen habe und ein Handelsrichter dir auf Basis eines Vertrages deshalb "beinahe jedes" Urteil unterschieben könne (zumal du ja oben schreibst, dass solch ein Urteil an "Angebot" an dich als Partei sei, implizierend, dass man dieses genauso gut auch ablehnen könnte). Allerdings fĂŒhrt das alles jetzt etwas weit und wir sind sowieso schon stark im Offtopic-Bereich unterwegs. Insofern spare ich mir das jetzt mal :)
 
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BelneaHP schrieb:
Gestern hatte jemand einen Link zur 3080 von Palit zur VerfĂŒgung gestellt - die Karte sollte heute eigentlich verschickt werden.
https://www.amazon.de/gp/product/B08JCVWTQY/ref=ppx_yo_dt_b_asin_title_o00_s00?ie=UTF8&psc=1

Amazon did it again:
Wir senden Ihnen eine E-Mail, sobald wir ein voraussichtliches Lieferdatum haben.
Hehehe :-) Ich muss dieses mal echt ein wenig darĂŒber lachen. Ich werde jetzt der ASUS TUF OC den Vorzug geben, hab sie bei Cyberport bestellt, mal sehen wann sie kommt.
 
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Tja einen vorteil hat AMAZON ..brauchst net selber stornieren :evillol:
 
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Ja, running gag :D
Ich drĂŒck Dir die Daumen, dass Du sie schnell bekommst.
 
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TKessel schrieb:
Hehehe :-) Ich muss dieses mal echt ein wenig darĂŒber lachen. Ich werde jetzt der ASUS TUF OC den Vorzug geben, hab sie bei Cyberport bestellt, mal sehen wann sie kommt.


Hab ich auch aber wir werden sehr sehr lange warten mĂŒssen ;)
 
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Habe die Asus auch bestellt, allerdings bei Caseking. Machen euch die 10 GB Ram keine Bauchschmerzen? Mich lassen sie die ganze Zeit zweifeln. Bin echt am ĂŒberlegen sie abzubestellen und auf die 20 GB Version zu warten.
 
dynastes schrieb:
dass solch ein Urteil an "Angebot" an dich als Partei sei, implizierend, dass man dieses genauso gut auch ablehnen könnte)
Ja, der Trick ist natĂŒrlich, dass man dich das nicht wissen lĂ€sst. Ich habe aber nun schon einige Urteile gesehen die dem Gesetz widersprochen haben, z.B. bei Vollstreckungsgerichten die Vertragschulden mit Haft bedroht haben. Dies verstösst gegen Art. 11 des internationalen Pakt fĂŒr bĂŒrgerliche und politische Rechte i. V. m. Art. 20 (3) u. Art. 25 GG. Da fragt man sich dann schon, wie das möglich ist.
Die Antwort ist eben das Vollstreckungsgericht ist ein Handelsgericht, dass dir den Haftbefehl in Form eines Angebots ganz legal unterbreiten kann. (Sehen kannst du den Unterschied als Laie nicht.) Klingt ĂŒbel, ist aber so. (Es ist auch nicht einfach sich dagegen zu wehren, aber man versteht warum es möglich ist.)
 
Vendetta schrieb:
Nvidia hĂ€tte ja eigentlich auch gleich 1000 Euro fĂŒr die RTX3080 verlangen können, die Leute hĂ€tten es auch gezahlt.
Die 699€ waren ja auch nur ein Marketingstunt. Haben ja nur weltweit eine Handvoll leite zu dem Preis kaufen können.
 
Solid1984 schrieb:
Habe die Asus auch bestellt, allerdings bei Caseking. Machen euch die 10 GB Ram keine Bauchschmerzen? Mich lassen sie die ganze Zeit zweifeln. Bin echt am ĂŒberlegen sie abzubestellen und auf die 20 GB Version zu warten.

Gibt es denn irgendeine Info oder Leak die einen ungefÀhren Preis andeuten?
 
Solid1984 schrieb:
Habe die Asus auch bestellt, allerdings bei Caseking. Machen euch die 10 GB Ram keine Bauchschmerzen? Mich lassen sie die ganze Zeit zweifeln. Bin echt am ĂŒberlegen sie abzubestellen und auf die 20 GB Version zu warten.
Ich sag mal - jaein. Ich weiß es nicht so recht. Ja ich hĂ€tte sicherlich auch gerne eine 20GB Variante. Brauchen wir es? Keine Ahnung, wir werden das wohl in 1-2 Jahren wirklich erst sagen können. Wenn man sich die bisherigen Tests ansieht sage ich fĂŒr 4k braucht man es nicht unbedingt. FĂŒr 8k ist das ein anderes Thema, aber das ist eh Zukunftsmusik, die meisten Leute dĂŒmpeln ja noch auf FHD rum. Ich ĂŒbrigens auch, deshalb wird die nĂ€chste Anschaffung nun eine WHQD Monitor sein (vielleicht ist der ja vor der Karte da? :-D)

Auf der anderen Seite wird nVidia sich das fĂŒrstlich bezahlen lassen, ich rechne nicht mit unter 1000€ dafĂŒr, wenn nicht sogar mehr. Im Zweifelsfall wird man die 3080 aber auch wieder gut los. Mal sehen was AMD noch macht...es ist doch immer so man kann kaufen, kann warten, kann kaufen. Ob es richtig ist oder nicht? Hinterher ist man bekanntlich immer schlauer.

Unterm Strich ist die 3080 jedoch eine so potente Karte, dass ich nicht denke, dass man sich die nĂ€chsten 2-3 Jahre einfach mal keine Sorgen machen muss. Dazu kommt, nur weil jetzt ein 20GB Modell kommt, heißt es noch lange nicht, dass die Masse der Spieler mehr als 10GB VRAM haben und das heißt auch, dass die meisten Spiele es vorerst gar nicht nutzen werden.
 
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froschmeister schrieb:
Ja, der Trick ist natĂŒrlich, dass man dich das nicht wissen lĂ€sst. Ich habe aber nun schon einige Urteile gesehen die dem Gesetz widersprochen haben, z.B. bei Vollstreckungsgerichten die Vertragschulden mit Haft bedroht haben. Dies verstösst gegen Art. 11 des internationalen Pakt fĂŒr bĂŒrgerliche und politische Rechte i. V. m. Art. 20 (3) u. Art. 25 GG. Da fragt man sich dann schon, wie das möglich ist.
Die Antwort ist eben das Vollstreckungsgericht ist ein Handelsgericht, dass dir den Haftbefehl in Form eines Angebots ganz legal unterbreiten kann. (Sehen kannst du den Unterschied als Laie nicht.) Klingt ĂŒbel, ist aber so. (Es ist auch nicht einfach sich dagegen zu wehren, aber man versteht warum es möglich ist.)

Seufz ... ich spare mir jede weitere Erwiderung ;)
 
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