Nabend
Ich bin genervt und hoffe ihr könnt mir helfen.
Vor etwas über einem Jahr, habe ich meinem Freund empfohlen sich ein iPhone 5c zu kaufen. Er war damit zufrieden da er vorher immer mit android etwas überfordert war. Er hat das Handy bei Saturn gekauft.
Jetzt ging nach 370 Tagen das Handy nicht mehr. Es geht an aber der Schieberegler zum entsperren lässt sich nicht mehr schieben. Er war in einer ,,Handyklinik" diese haben das Touchscreen ausgetauscht. Doch das brachte keinen Erfolg.
Darauf hin brachte er es zum Saturn. Aber die sagten,,Apple gibt nur eine Garantie von einem Jahr und bei der händlergewährleistung, müsste er beweisen, dass der Mangel von Anfang bestanden hat."
Ich lebe in der Schweiz und kenne das Gesetzt nicht genau. Aber auf der EU Seite des Verbraucherschutz steht:,,...Der Händler ist in jedem Fall zuständig für die Behebung des Mangels... Und ...Carla kaufte sich einen Haartrockner, auf den Ihr der Verkäufer eine Garantie von sechs Monaten gewährte.Als der Haartrockner nach acht Monaten kaputt ging, brachte sie ihn zurück in das Geschäft. Der Verkäufer erklärte ihr, dass die Garantie abgelaufen sei und sie keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten habe.
Carla wies zu Recht darauf hin, dass Ihr gemäß EU-Verbraucherschutzgesetz eine kostenlose Zwei-Jahres-Garantie zusteht und es sich bei der vom Verkäufer angebotenen sechsmonatigen Garantie nur um einen Zusatzdienst handelt."
Was soll ich ihm sagen?
Hoffentlich könnt ihr mir helfen, denn ich fühle mich etwas schuldig da ich ihm das Ding ja empfohlen habe.
Ich bin genervt und hoffe ihr könnt mir helfen.
Vor etwas über einem Jahr, habe ich meinem Freund empfohlen sich ein iPhone 5c zu kaufen. Er war damit zufrieden da er vorher immer mit android etwas überfordert war. Er hat das Handy bei Saturn gekauft.
Jetzt ging nach 370 Tagen das Handy nicht mehr. Es geht an aber der Schieberegler zum entsperren lässt sich nicht mehr schieben. Er war in einer ,,Handyklinik" diese haben das Touchscreen ausgetauscht. Doch das brachte keinen Erfolg.
Darauf hin brachte er es zum Saturn. Aber die sagten,,Apple gibt nur eine Garantie von einem Jahr und bei der händlergewährleistung, müsste er beweisen, dass der Mangel von Anfang bestanden hat."
Ich lebe in der Schweiz und kenne das Gesetzt nicht genau. Aber auf der EU Seite des Verbraucherschutz steht:,,...Der Händler ist in jedem Fall zuständig für die Behebung des Mangels... Und ...Carla kaufte sich einen Haartrockner, auf den Ihr der Verkäufer eine Garantie von sechs Monaten gewährte.Als der Haartrockner nach acht Monaten kaputt ging, brachte sie ihn zurück in das Geschäft. Der Verkäufer erklärte ihr, dass die Garantie abgelaufen sei und sie keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten habe.
Carla wies zu Recht darauf hin, dass Ihr gemäß EU-Verbraucherschutzgesetz eine kostenlose Zwei-Jahres-Garantie zusteht und es sich bei der vom Verkäufer angebotenen sechsmonatigen Garantie nur um einen Zusatzdienst handelt."
Was soll ich ihm sagen?
Hoffentlich könnt ihr mir helfen, denn ich fühle mich etwas schuldig da ich ihm das Ding ja empfohlen habe.