Zwei Jahre EU Garantie?

Nerke

Lieutenant
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Nabend

Ich bin genervt und hoffe ihr könnt mir helfen.
Vor etwas über einem Jahr, habe ich meinem Freund empfohlen sich ein iPhone 5c zu kaufen. Er war damit zufrieden da er vorher immer mit android etwas überfordert war. Er hat das Handy bei Saturn gekauft.
Jetzt ging nach 370 Tagen das Handy nicht mehr. Es geht an aber der Schieberegler zum entsperren lässt sich nicht mehr schieben. Er war in einer ,,Handyklinik" diese haben das Touchscreen ausgetauscht. Doch das brachte keinen Erfolg.
Darauf hin brachte er es zum Saturn. Aber die sagten,,Apple gibt nur eine Garantie von einem Jahr und bei der händlergewährleistung, müsste er beweisen, dass der Mangel von Anfang bestanden hat."
Ich lebe in der Schweiz und kenne das Gesetzt nicht genau. Aber auf der EU Seite des Verbraucherschutz steht:,,...Der Händler ist in jedem Fall zuständig für die Behebung des Mangels... Und ...Carla kaufte sich einen Haartrockner, auf den Ihr der Verkäufer eine Garantie von sechs Monaten gewährte.Als der Haartrockner nach acht Monaten kaputt ging, brachte sie ihn zurück in das Geschäft. Der Verkäufer erklärte ihr, dass die Garantie abgelaufen sei und sie keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten habe.
Carla wies zu Recht darauf hin, dass Ihr gemäß EU-Verbraucherschutzgesetz eine kostenlose Zwei-Jahres-Garantie zusteht und es sich bei der vom Verkäufer angebotenen sechsmonatigen Garantie nur um einen Zusatzdienst handelt."

Was soll ich ihm sagen?
Hoffentlich könnt ihr mir helfen, denn ich fühle mich etwas schuldig da ich ihm das Ding ja empfohlen habe.
 
Gewährleistung ungleich Funktionsgarantie!
Das ding muss bei Übergabe funktionieren, nicht mehr, nicht weniger.
Garantie ist etwas völlig anderes, die gibt der Hersteller, nicht der Händler.


innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler nachweißen, dass es bei Übergabe OK war.
danach muss der Kunde nachweißen, dass es bei Übergabe bereits Defekt war.


Das was Saturn macht, ist nicht Kundenfreundlich, aber passt schon.
 
Vor allem ist es dreist von deinem Freund, erst einen Dritten ( Handyklinik) einen Auftrag zu geben und danach erst zu Saturn zu gehen! Saturn handelt völlig korrekt
 
Aber dann lügt doch der EU Verbraucherschutz.
Denn wie in dem Beispiel beschrieben steht gibt Apple eine Garantie für ein Jahr aber wie bei dem Haartrockner Beispiel ist es nach dieser Garantie kaputt gegangen. Dann müsste doch das EU Gesetz zur Garantie Einsätzen. Der Haartrockner hat ja auch funktioniert bis er eben kaputt ging.
 
Mit der Reperatur durch die Handyklinik ist die Herstellergarantie auf jeden Fall schon mal erloschen. Die Gewährleistung läuft noch, aber 1) besteht nach den ersten 6 Monaten eine Umkehr der Beweispflicht, d.h. dein Freund muss nachweisen, dass das Gerät von Anfang an schon defekt war. 2) Wird das ganze eben durch das Vorschieben der Handyklinik erschwert, da ja auch durch dessen Verschulden der Schaden entstanden seien könnte, sprich unsachgemäße Reperatur. Je nachdem wie gut die Reperatur war bzw. welche Art von Ersatzteil verwendet wurde, wird der Serviceprovider von Apple das auch erkennen, das am Gerät bereits gearbeitet wurde.

Edit: Die EU versteht unter dem EU-Verbraucherschutzgesetz, was in Dtl. unter Gewährleistung läuft. In Dtl. waren es schon immer 2 Jahre, in manch anderen EU-Mitgliedsstaaten jedoch nicht. Deswegen jetzt diese einheitliche Regelung.
 
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Es ist auch fraglich, ob die EU-Gesetze für die Schweiz gelten, da die Schweiz kein EU-Mitglied ist.
 
Du musst unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie.

Gewährleistung gilt 2 Jahre und dafür ist der Händler zuständig. Garantie gibt der Hersteller und kann sie komplett so gestalten, wie er es will.

Und bei der Gewährleistung musst Du nach 6 Monaten nachweisen, dass der Defekt schon beim Kauf Bestand.

Also lief alles korrekt ab. Und in CH gelten EU Gesetze nicht. Da sieht die Lage noch ganz anders aus. Keine 2 Jahre Gewährleistung.
 
Nein er wohnt in DE in der Schweiz ist sowieso zwei Jahre Garantie Gesetz. Und Nachweisen das es von Anfang an Defekt war steht in dem EU Beispiel doch garnicht drin?
Das musste die Frau im Beispiel ja nicht beweisen das etwas defekt war.
 
In der Schweiz heißt es auch Gewährleistungsfrist und nicht Garantie. Also könntest du auch mal beginnen, den richtigen Begriff zu verwenden.

Das EU-Verbraucherschutzgesetz ist als Mindeststandard zu verstehen. Das dt. Gewährleistungsrecht erfüllt diese schon lange und stellt den Verbraucher, durch die 6monatige Beweislastumkehr, sogar besser. Da innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf vom Händler bewiesen werden muss, dass der Defekt von Anfang an nicht bestand.

Dein Freund sollte das Gerät einfach über den Händler zur Reperatur einschicken lassen. Wenn Apple (ist die Garantiezeit denn schon verstrichen?) oder der Händler aus Kulanz die Reperatur vielleicht doch durchführt, um so besser. Bei Ablehnung wird deinem Freund erstmals nur die Servicepauschale für die Geräteanalyse berechnet, ob er es dann auf seine Kosten reparieren lassen will, kann er dann immer noch entscheiden.
 
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Die schreiben zwar Garantie, meinen aber Gewährleistung. Der Link heißt übrigens auch "Gewährleistungen".
Sitzen halt viele Schnarchkappen in der EU. So ein Fehler auf einer offiziellen Seite ist schon peinlich.
 
Innerhalb von sechs Monaten nach Empfang der Waren müssen Sie dem Händler lediglich anzeigen, dass sie einen Mangel aufweisen oder nicht der Beschreibung entsprechen. Nach sechs Monaten müssen Sie jedoch in den meisten EU-Ländern auch selbst beweisen, dass der Fehler bereits beim Empfang der Waren bestand, indem Sie etwa zeigen, dass der Fehler auf die schlechte Qualität der verwendeten Werkstoffe zurückzuführen ist.
Du hast es doch selbst verlinkt, lesen musst Du es aber schon richtig.
 
Ich kenne die Seite nicht, aber wenn da etwas von "2-Jahren-Mindestgarantie" steht, dann ist es schlichtweg falsch - oder die Pappnasen die das
verfasst haben bringen wie 99% aller in der EU die 2 Begrifflichkeiten Garantie & Gewährleistung durcheinander.
 
Nerke schrieb:
Das musste die Frau im Beispiel ja nicht beweisen das etwas defekt war.

das Gerät muss nicht von Anfang an defekt sein, aber der Defekt muss von Anfang an vorhanden gewesen sein.
Bspw. Haarrisse die erst später zu einem Defekt führen.
Die Beweisbarkeit ist natürlich immer so ne sache...
 
Das EU Gewährleistungsrecht kannst du in die Tonne treten. Selbstverständlich hat man innerhalb der EU diese 2 Jahre Gewährleistungsfrist. Das kann auch kein Apple ändern, aber wegen der oben schon aufgeführten Beweislastumkehr ist der Rechtsanspruch meist nach 6 Monaten schon so ein Problem, weil da die Beweislastumkehr zum Zuge kommt. Ansonsten ist man hier sehr auf die Kulanz des jeweiligen Anbieters angwiesen. Bei Amazon kann ich z.B. 2 Tage vor Ende der Gewährleistungsfrist was hinschicken und hab gute Chancen, dass die mir das ohne Meckern umtauschen bzw. erstatten. Wie du bei Saturn siehst, wird das dort etwas anders gehandhabt, insbesondere bei Apple Produkten.

In der Schweiz ist es teilweise andersrum was die Beweislast angeht. Das kann man eh nicht so direkt mit dem EU Gewährleistungsrecht vergleichen.
 
"Das EU Gewährleistungsrecht kannst du in die Tonne treten."

Das stimmt nicht. Eigentlich handelt es sich dabei schließlich nur um eine Selbstverständlichkeit (ich bekomme, was vertraglich vereinbart wurde) und darüber hinaus um einen weitergehenden Schutz des Verbrauchers in der Hinsicht, dass diese Selbstverständlichkeit nicht abbedungen werden kann, und dass die Regelung für gewisse Fälle (Auftreten von Mängeln innerhalb der ersten sechs Monate) sogar vom elementaren Grundsatz abweicht, dass derjenige den Beweis bringen muss, der sich auf für ihn günstige Umstände beruft.

Ihre Rechte sind auch in aller Regel umfassender als zB die von Herstellergarantien.

PS: Dass Leute auf der einen Seite fälschlich glauben, es handele sich bei der Gewährleistung um so etwas wie eine Versicherung, und sich auf der anderen Seite vom Vertragspartner abwimmeln lassen, ist nicht die Schuld des Gesetzgebers.
 
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Naja, das Gewährleistungsrecht ist halt eine Mogelpackung. Die EU hätte hier auch problemlos 2 Jahre ohne Beweislastumkehr vorschreiben können, hat es aber bewusst nicht gemacht. In der Praxis hast du damit faktisch eigentlich nur 6 Monate. Alles andere ist dann Kulanz deines Anbieters.
 
Eine Mogelpackung tut so, als wäre sie mehr, als sie ist. Das tut das Gewährleistungsrecht aber nicht. Es handelt sich im Übrigen nur um eine Lösung, die der Gesetzgeber vorschlägt, wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren. Jedem Verbraucher steht es frei, nur zu kaufen, wenn der Händler drei Jahre Gewährleistung gibt und die volle Beweislast auf sich nimmt - nehmen wir mal an, das könnte sich durchsetzen: wie teuer würden die Dinge wohl werden, wenn dann jeder ankommen kann, und wie toll würden wir es als Gesellschaft finden, dass auf unsere Kosten massiv Missbrauch ermöglicht wird.

Vergleichbar mit dem Widerrufsrecht: Den Vorteil haben (abgesehen vom Händler, weil die Hemmschwelle der Käufer herabgesetzt wird) unter den Verbrauchern ausschließlich diejenigen, die das Widerrufsrecht insbesondere schützt: die Unmündigen, weil sie allein in den Genuss des Widerrufsrechts kommen und so den Preisaufschlag mit ihrer Inanspruchnahme ausgleichen. Und die Kosten dagegen tragen ausgerechnet ausschließlich diejenigen, die das Widerrufsrecht nicht schützt: die Mündigen, die das Widerrufsrecht nicht benötigen und für sie so keinen Ausgleich für den Preisaufschlag gegeben ist.
Das nur mal etwas plakativ, um zu zeigen, dass der EU-Gesetzgeber kein Gegner ist, der uns etwas vormacht oder dergleichen, sondern der schlicht verschiedenen Interessen - selbst innerhalb nur einer einzelnen Gruppe wie der der Verbraucher - zu berücksichtigen hat.

Wie oben gesagt, normal wäre, dass der Käufer die Beweislast trägt, wenn er was will. Darum nennt man auch die ersten sechs Monate "Beweislastumkehr", nicht den Zeitraum danach. Es handelt sich also bereits um eine Erleichterung für den Verbraucher; freilich auf Kosten derjenigen, die einer solchen Beweislastumkehr eben nicht bedürfen, weil sie sich nicht einfach so abwimmeln lassen. Auch an dieser Stelle wieder etwas plakativ und stark verkürzt.
 
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Ich seh schon die Diskussion bringt hier nicht wirklich viel. Fakt ist, dem Endverbraucher wird suggeriert, dass er 2 Jahre Gewährleistung hat, wobei es faktisch nach 6 Monaten aufhört. Das ist die Mogelpackung und daran wird sich erst dann etwas ändern,wenn das auf EU Ebene anders geregelt wird.
 
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