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Da muss man bulasan immerhin beispringen - dass Händler auch kulant sein können, sagt er ja selbst.
Allerdings ist man gar nicht wirklich auf die Kulanz angewiesen (und kann sich letztlich ja doch nicht darauf verlassen), wenn man a) vorher entsprechendes vereinbart oder b) die Situation hinnimmt, wie sie ist: Kann ich beweisen, dass ich im Recht bin, ist alles gut. Kann ich es nicht beweisen, kann ich selbstverständlich niemand anderen dafür verantwortlich machen; nicht im Rahmen von Kulanz den Händler und auch nicht im Rahmen vermeintlicher "Mogelpackungen" die EU.
Die "gewerbliche Garantie" (Herstellergarantie) von Apple ist bereits ausgelaufen (1 Jahr). Die gesetzliche Gewährleistung greift nicht mehr, denn selbst wenn das Problem von Anfang an bestand, lässt sich das jetzt kaum noch nachweisen. Diese "Handyklinik" hat - vermutlich ohne von Apple autorisiert zu sein - ein Austauschteil verbaut (und dieses muss ebenfalls kein Originalteil mehr sein). Da das Problem weiterhin besteht, sollte nun diese "Handyklinik" in der Pflicht sein, die Reparatur wie angeboten auszuführen oder die Kosten zu erstatten. Somit hat der Käufer gegenüber Saturn oder Apple ziemlich sicher keinerlei Ansprüche mehr.
ps: Bzgl. dem "schuldig fühlen": "Schuld" trifft den Kunden, der mit seinem Problem nicht unmittelbar zum Verkäufer und/oder Hersteller geht. @Kossem: Du hast recht, er wandte sich ja an Saturn; vielleicht hätte er bei Apple noch eine Chance auf Kulanz gehabt, aber dieser Zug ist jetzt wohl abgefahren.
@Winterday:
Bzgl. "ps:": Der Käufer ging unmittelbar zum Verkäufer.
Abstrakt kann man auch annehmen, dass durch fremde Reparaturen die Nacherfüllung vereitelt wird. Dies scheidet hier aber zum einen dadurch aus, dass der Käufer sich ja doch zuerst an den Verkäufer gewandt hat und zum anderen dadurch, dass die Reparatur noch nicht erfolgreich war. Daneben tritt natürlich gut möglicherweise ein Anspruch gegen die Werkstatt.
Bei alldem ist natürlich Argumentations- und Durchsetzungskraft erforderlich, aber das bedeutet nicht automatisch, dass die Gewährleistung nicht mehr greift. Man kann gern sagen, dass man sich aufgrund von Beweisschwierigkeiten jede Hoffnung abschmieren sollte; aber zu sagen, die Gewährleistung greife nicht mehr, verstellt den Blick für das eigentliche Problem: Eben die Beweislage.
Übrigens hab ich neulich irgendwo was schönes gelesen, dass Verbraucherinitiativen so etwas wie eine Haltbarkeitsangabe auch für solche Waren wie hier gefordert werden