Zweimal Ärger mit Asus Zenbook-welche Alternativen wären möglich?

Mr.Morgan

Cadet 4th Year
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Hallo!
Ich habe nun das zweite ASUS Zenbook https://www.notebookcheck.com/Test-Asus-Zenbook-UX3410UQ-7500U-940MX-Full-HD-Laptop.219806.0.html, welches ich von den Specs und zum Preis von 1300€ eigentlich klasse finde. Aber: Der Vorgänger, ein 13,3“ Gerät mit ähnlicher Ausstattung, hatte genauso wie das aktuelle, extreme Lüfterprobleme. Der Lüfter schnellt schon bei geringen Aufgaben, wie dem Abrufen von EMails in Outlook extrem hoch.
Ich habe Notebook Fan Control installiert, aber das Gerät ist nicht hinterlegt. Dann habe ich ein ähnliches aus der Auflistung ausgewählt, aber so richtig leise ist das ASUS trotzdem nicht.
Nun kann ich den Kaufvertrag widerrufen , da es bereits zweimal zur Reparatur war, aufgrund des Lüfters und des losen Touchpad.
Nur was kommt dann?
Die extreme Leistung benötige ich eigentlich nicht. Ich habe ja noch meinen Desktop zur Bildbearbeitung.
Wichtig ist mir, dass das Gerät leise ist und eine lange Akkulaufzeit hat sowie für einfache Anwendungen gut gerüstet ist.
Ich denke, einen i7 werde ich gar nicht brauchen. 8 GB sind schon Pflicht sowie ein sehr gutes Panel ( gerne auch Touch mit Stift ).
Ich möchte neben normalem Surfen, Videos schauen, Office etwas Bildbearbeitung mit Lightroom aus der Adobe CC machen. Aber dies eher nur als Vorauswahl, z.B. im Urlaub.
Ich denke, bis 13,5“ sollte es reichen und auch das Budget würde ich knapper ansetzen, Max. 1000€.
Was meint Ihr, gäbe es da für Möglichkeiten?
 
acer oder dell, 14 zoll bis 15, apple ipad pro?
 
Dell solltest Du mal ansehen wollen mMn.
 
Ja, gute Idee mit E-Mail großen iPad! Manchmal kommt man ja auf die einfachsten Sachen nicht. Danke!
 
Nun kann ich den Kaufvertrag widerrufen , da es bereits zweimal zur Reparatur war, aufgrund des Lüfters und des losen Touchpad.
Eigentlich kannst du das nur wenn es mehrfach um den gleichen Fehler geht.
 
Lenovo T470 haben wir im Einsatz. Qualitativ top Notebook. Preislich bin ich mir nicht sicher...
 
h00bi schrieb:
Eigentlich kannst du das nur wenn es mehrfach um den gleichen Fehler geht.
Ja, Wandlung nach zweimaligem frustranem Reparaturversuch. Das habe ich schon abgeklärt und es ist rechtsgültig.
 
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