strempe
Vice Admiral
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Nilson schrieb:Natürlich nicht. Du darfst nur das absetzen, was du auch absetzen darfst.
Alles was zuviel angegeben wird kann durchkommen muss aber nicht. Bei besonderen Auffälligkeiten blinkt der Computer/das Programm an den betreffenden Stellen beim Sachbearbeiter schon auf.
Im Zweifel werden doch Belege eingefordert und wenn man die nicht liefern kann wird ersatzlos gestrichen. Nichtangaben sind da viel kritischer.
Meine Schwester hatte mal die Steuerakte von Verona (damals noch Feldbusch) Pooth in der Hand. War wohl ziemlich amüsant was da versucht wurde abzusetzen...