Unterschiede Steuererklärung

Nilson schrieb:
Natürlich nicht. Du darfst nur das absetzen, was du auch absetzen darfst.

Alles was zuviel angegeben wird kann durchkommen muss aber nicht. Bei besonderen Auffälligkeiten blinkt der Computer/das Programm an den betreffenden Stellen beim Sachbearbeiter schon auf.
Im Zweifel werden doch Belege eingefordert und wenn man die nicht liefern kann wird ersatzlos gestrichen. Nichtangaben sind da viel kritischer.
Meine Schwester hatte mal die Steuerakte von Verona (damals noch Feldbusch) Pooth in der Hand. War wohl ziemlich amüsant was da versucht wurde abzusetzen...
 
strempe schrieb:
wenn man die nicht liefern kann wird ersatzlos gestrichen. Nichtangaben sind da viel kritischer.
Darauf das es immer nur beim Streichen bleibt, würde ich mich nicht verlassen. Wenn man keinen Steuerberater bezahlen möchte, sollte man wenigstens vorher mal ergooglen welche es Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Arbeitszimmern oder dem privaten PC gibt.
 
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Aufwendungen aus dem Homepffice usw. Kannst du nur ansetzen, wenn die Mehrheit deiner Arbeitszeit im Homepffice stattfindet....also mindestens 51% deiner regulären Arbeitszeit.
 
mathiasla schrieb:
Aufwendungen aus dem Homepffice usw. Kannst du nur ansetzen, wenn die Mehrheit deiner Arbeitszeit im Homepffice stattfindet....also mindestens 51% deiner regulären Arbeitszeit.
Das ist so nicht ganz richtig. Das gilt nur wenn dein Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner Arbeit darstellt.

Dir steht aber sehr wohl ein Arbeitszimmer mit einer Abrechnung bis 1250€ zu, wenn du z.B. regelmäßig bezahlte Rufbereitschaften in einem kritischen Bereich durchführst, das Zimmer in Relation zur Wohnung nicht übertrieben groß ist, abgetrennt ist (Tür vorhanden) und nicht dein Schlafzimmer ist. Zusätzlich musst du eine Begründung formulieren und von deinem Arbeitgeber eine entsprechende Bestätigung vorlegen; zudem darf dein Arbeitsplatz für dich grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit nicht zugänglich sein.
Hierzu existiert auch ein älteres BFH Urteil:
https://www.haufe.de/steuern/steuer...7082003-vi-r-4198_idesk_PI11940_HI988981.html

Ich hatte hierzu auch schon Diskussionen mit 2 Steuerberatern und einigen Angestellten des Finanzamtes und schlussendlich kam man immer zum gleichen Ergebnis: Das Arbeitszimmer steht mir zu.

Ansetzen kann man hierbei von Heizkosten, über Drucker, Schränke bis hin zur Gardine im Grunde alles, was für das Arbeitszimmer benötigt wird.
(Bitte aber hier nicht den privaten Gaming PC mit 38 Zoll Bildschirm dem Finanzamt als nötig verkaufen wollen :D )
 
Ich denke aber in aufgrund Corona wird sich bzgl. Voraussetzungen Arbeitszimmer auch noch was ändern.

Bei uns in der Firma sind von jetzt auf gleich über 300 Kollegen zu 100% ins Homeoffice gegangen und arbeiten dort seit März. Da wird vermutlich nur ein Bruchteil ein eigenes Büro zu Hause haben.
 
Stock86 schrieb:
Bei uns in der Firma sind von jetzt auf gleich über 300 Kollegen zu 100% ins Homeoffice gegangen und arbeiten dort seit März. Da wird vermutlich nur ein Bruchteil ein eigenes Büro zu Hause haben.

Mal schauen, wie das weitergeht.
Bei uns ist es auch so, dass quasi 1.500 KollegInnen von einem Tag auf den anderen vollständig ins HomeOffice gewechselt sind und das wird bei Vielen auch so bleiben.
Nur mahlen die Mühlen der deutschen Behörden ja leider etwas sehr langsam.
Aber da wird etwas kommen müssen, was die Abzugsfähigkeit von 'Heimarbeitsplätzen' angeht, auch wenn es nicht vollständige Bürozimmer sind.
 
Hat Dein Kollege evtl. außergewöhnliche Belastungen und/oder einen festgestellten GdB?
 
Beim einreichen würde ich immer vom Steuerberater gegenchecken lassen.
Schwiegervater hatte mal ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung am Hals wegen 50DM Garagenvermietung - 11 Monate waren eingereicht und der zwölfte wurde übersehen/vergessen.

Steuerberater sollte sowas auffallen :)
 
mathiasla schrieb:
Aufwendungen aus dem Homepffice usw. Kannst du nur ansetzen, wenn die Mehrheit deiner Arbeitszeit im Homepffice stattfindet
Kommt auch immer drauf an. Ich habe mir in diversen Software Produkten einfach die Pauschalwerte rausgesucht und angegeben. So lange man irgendein Job hat, der von zu Hause arbeiten kann, sollte das kein Problem darstellen. Das sind aber auch keine großen Summen. Am Ende kommt man dann eventuell von 500€ auf 600€.
Aber so Sachen wie Pauschalbeträge für Arbeitskleidung, Kontogebühren, Internet etc. funktioniert eigentlich immer.

Nächstes Jahr bin ich aber tatsächlich mal gespannt, weil der Großteil meiner Kilometer ins Büro entfallen. Wenn da nichts tolles als Ersatz anfällt, werde ich eventuell sogar auf die Erklärung verzichten.
 
Ich weiß von einigen Kollegen bei denen jetzt jeden Tag z.B. 70km Arbeitsweg aufgrund Homeoffice wegfallen, dass sie (wenn es keine entsprechende Heimarbeitsplatz Regelung vom Finanzamt gibt) trotzdem den Arbeitsweg angeben wollen.
 
Na viel Spaß.
Die Finanzämter sind auch nicht blöd.

Und vor Allem...
Man spart ja irrsinnig viel Geld (und Nerven) dadurch, dass der tägliche Arbeitsweg NICHT anfällt.
 
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Phear schrieb:
werde ich eventuell sogar auf die Erklärung verzichten.
Ist das überhaupt möglich?
Mir wurde immer gesagt: Wenn man einmal mit der Steuererklärung angefangen hat, muss man diese jährlich einreichen.
Oder ist das ein Ammenmärchen?
 
Habe ich gerade gelernt, weil ich eigentlich vor zwei Jahren in die 'Steuerehrlichkeit' zurück wollte, nachdem das Finanzamt mich nach 3 Umzügen zwischen zwei Bundesländern irgendwie vor Jahren aus dem Fokus verloren hatte und ich keine jährlichen Anschreiben mehr zu meiner Steuererklärung bekommen habe:
Wenn Du nichts anzugeben hast, musst Du sie auch nicht einreichen
 
Khaosprinz schrieb:
Oder ist das ein Ammenmärchen?
Ja. Wenn du keine machen musst (s. hier), musst du keine machen, auch wenn du im Vorjahr eine gemacht hast. Du kannst sogar vier Jahre warten, wenn du nicht verpflichtet bist.
Und selbst wenn, dank gut gepflegten Wiso und vorausgefüllter Steuerklärung brauche ich keine 20 Minuten für eine Erklärung. Echt guter Stundenlohn ;)
 
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hamju63 schrieb:
Man spart ja irrsinnig viel Geld (und Nerven) dadurch, dass der tägliche Arbeitsweg NICHT anfällt.
Sehe ich auch. Ich spare aktuell Zeit und Geld. Und die gesparten Benzinkosten werden vermutlich auch deutlich über dem leicht erhöhten Stromverbrauch im Homeoffice liegen.
 
Stock86 schrieb:
trotzdem den Arbeitsweg angeben wollen.

Viel Erfolg wenn die Belegforderung vom Finanzamt kommt. Ob der Arbeitgeber (Beleg über die Anzahl gefahrener Tage) dann für die Kollegen lügen wird wage ich mal ganz leicht zu bezweifeln.
 
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Viele von euch nutzen wohl Wiso und sind zufrieden damit. Ich würde gerne die Steuerklärung der letzten 4 Jahre nachreichen und Wiso dabei nutzen.

Nutzt ihr die Web-Version oder den Client?
Muss man da für jedes Jahr eine eigene Version kaufen? Auf der Homepage schaut es so aus, dass ich pro Jahr 29 € für ein Abo zahle. Stimmt das?
:)
 
Du musst immer einmal Wiso pro Jahr kaufen. Und dann immer für das Jahr davor quasi. Also WISO 2020 ist für das Steuerjahr 2019, z.B. WISO 2018 für das Steuerjahr 2017 etc.

Das Abo habe ich noch nicht genutzt. Ich habe mir meistens die Download Version bei Amazon im Angebot geholt. Die gibt es immer mal wieder für unter 20€

Man kann sich dann auch registrieren und dann werden deine Daten von WISO immer automatisch vom Finanzamt heruntergeladen. Dann gibt es auch jedes Jahr ne Mail, wenn neue Daten vorliegen.
 
Khaosprinz schrieb:
Viele von euch nutzen wohl Wiso und sind zufrieden damit.
Die Software an sich ist schon gut. Wenn du aber nur so 0815 Aufwendungen hast, kannst du auch die Erklärung mit Wiso machen und dann manuell die Daten im Elster zusammensuchen. Ist etwas aufwendiger, muss man aber auch nur einmal machen. Mit der Probeversion von Wiso kannst du theoretisch alles erledigen bis auf das Übersenden an das Finanzamt.
In Elster Online kann man dann auch jedes den Eintrag aus dem letzten Jahr nutzen mit dem automatischen Abruf vom Finanzamt.
 
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