K&M Elektronik stellt Insolvenzantrag

Volker Rißka
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Der bekannte Onlineshop K&M Elektronik, der auch 33 Filialen in Deutschland betreibt, hat in seinem zwanzigsten Dienstjahr am gestrigen 22. Oktober den Insolvenzantrag aufgrund finanzieller Schieflage gestellt. Vorerst laufen die Geschäfte jedoch wie bisher weiter.

Die K&M Elektronik AG mit Sitz in Magstadt hat beantragt, das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchzuführen. Dennoch wurde aus Verfahrensgründen mit dem Rechtsanwalt Dr. Volker Viniol zunächst einmal ein externer Insolvenzverwalter einbestellt. Der Betrieb soll vorerst sowohl in den 33 Shops in 29 Städten als auch online ohne Einschränkungen weitergeführt werden.

Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: 3 IN 918/12

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der K & M Elektronik AG, Blumenstr. 21, 71106 Magstadt (AG Stuttgart, HRB 245391),

vertreten durch:

Achim Mötting, (Vorstand), wird heute, am 22.10.2012, um 13:10 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Volker Viniol, Danneckerstr. 52, 70182 Stuttgart, Tel.: 0711/23 88 90, Fax: 0711/23 88 930 bestellt. Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Antragstellerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Antragstellerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragstellerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

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