1. Reparatur fehlgeschlagen -> Gleich Neues Verlangen ?

Hardwarious

Commander
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Aug. 2011
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2.258
Hallo,
Also ich hatte mein Galaxy S3 wegen einem Defekt beim Musikhören über Kopfhörer zu W-Support geschickt. Am Donnerstag ist es angekommen aber leider besteht der Defekt immernoch, obwohl angeblich defekte Bauteile ausgetauscht wurden. Da bald Weihnachten sind dauert der Versand auch länger als normal. Da ich mein Handy aber brauche, kann ich vielleicht gleich ein neues Handy verlangen bzw. "erbitten" ?
 
Hi,
erbitten ja. Verlangen - nein!
Früher hatte der Händler 3 Versuche, mittlerweile glaub ich, nur noch 2 Reparaturversuche.
Erst dann kannste einen Umtausch verlangen.

Gruß
 
Edit: danfi88 hat Recht, du kannst als Käufer entscheiden, wie die Nacherfüllung erfolgen soll. (Ersatz oder Reperatur)
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst bei einem Defekt direkt ein neues Gerät verlangen. Ob du eine Reparatur in Kauf nimmst, oder ein neues Gerät haben möchtest, liegt bei dir. Dazu musst du allerdings die Gewährleistung in Anspruch nehmen und nicht die Garantie.
 
Er kann - sofern verhältnismäßig - ein Ersatzgerät verlangen. Im Rahmen der Gewährleistung.
 
blöde frage, aber kann es sein dass vielleicht nur deine kopfhörer defekt sind und nicht das galaxy? und warum schickst du dein handy nicht einfach erst nach weihnachten ein, wenn du so sehr drauf angewiesen bist und kein ersatzhandy hast???
 
Also erstens es liegt auf jeden Fall am Handy. Habe es mit mehreren Kopfhörern versucht und immer das selbe Problem. Zweitens wie nimm ich die Gewährleistung in Gebrauch ? Direkt zu Samsung ? Weil beim ersten mal hatte ich es zu W-Support geschickt.
 
Nein, nicht zu Samsung, sondern zu dem Händler von dem du es gekauft hast. Ob deine Gewährleistung allerdings noch wirkt, nachdem du bereits die Garantie in Anspruch genommen hast, kann ich dir nicht mit Sicherheit sagen.
 
Dein Handy wurde von Samsung oder einem Samsung-Servicepartner fachgerecht "repariert". Deshalb gehe ich davon aus, dass du das selbe Handy wieder zurückbekommen hast (siehe Seriennummer/IMEI). - Das schränkt die Sachmängelhaftung ("Gewährleistung") des Händlers natürlich nicht ein.

Innerhalb der ersten 6 Monate kannst du als Form der Nachbesserung entweder eine Reparatur oder die Lieferung einer fehlerfreien Ware (Neu- bzw. Austauschgerät) verlangen. Die Wahl liegt eindeutig bei dir. Allerdings lassen sich darauf nur die wenigsten Händler ein, und dann hilft nur noch ein netter Brief vom Anwalt (dauert, kostet Zeit und Nerven).
Aber selbst dann hat dein Händler das Recht, das reklamierte Gerät erstmal zu prüfen und ggf. festzustellen, ob nicht du den Fehler verursacht hast. Das darf bis zu 6 Wochen dauern. Erst danach kannst du mahnen und nach einem Fristablauf bspw. vom Kaufvertrag zurücktreten.

-> Alles sehr langwierig. Lass es lieber, solange es "nur" um ein Smartphone geht ;)

Welchen Fehler hat es denn überhaupt?
 
Wenn man über Kopfhörer Musik hören will, kommt nur ein starkes Rauschen und keine Musik.
Dann werde ich es wahrscheinlich zum Händler wo ich es gekauft habe schicken.
 
Ich würde wirklich sagen liegt an Kopfhörern.^^
Hast du auch den richtigen Codec der Kopfhörer beachtet?

3,5er Klinke ist nicht alles.:rolleyes:
 
Was für'n codec ? Bis jetzt ging's doch auch ohne Probleme..Warum sollte ich plötzlich diesen codec brauchen ?
Und an den Kopfhörern liegt's wirklich nicht.
1. Die Kopfhörer vom s3 gehen am PC problemlos.
2. Kopfhörer von 2 Freunden probiert und beide male das gleiche Problem.
3. Samstag im Mediamarkt habe ich es wieder an Kopfhörer angeschlossen, wieder das gleiche.
Und du willst mir sagen dass es nicht am Handy liegt ?
Ich wäre zwar froh darüber denn ich bin nicht geil drauf mein Handy einzuschicken und 1,5 Wochen drauf zu warten :)
 
@PWA Soweit ich weiß hat der Händler bei einem einer verlangten Nachlieferung diese, so schnell wie möglich zu erfüllen (zur Not eine angebrachte Frist (meist 2 Wochen) setzen) und darf diese nicht durch etwaige Untersuchungen an dem Gerät verzögern. Natürlich darf der Händler im Nachhinein das Gerät untersuchen und könnte bei einer wissentlichen Verschuldung des Käufers diesen z.B. wegen Betrugs anzeigen.

@OP Sehr interessant und bei einem Produkt dieser Preisklasse auch das Lesen wert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
http://de.wikipedia.org/wiki/Nacherfüllung
sowie die dort genannten Gesetzestexte.

Die Gewährleistung ist von dem Gesetzgeber vorgeschrieben und gilt 2 Jahre lang (effektiv nur 6 Monate wegen der Beweislastumkehr) gegenüber dem Händler. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung (meistens) des Herstellers. Die Garantiebedingungen werden von dem Garantiegeber (meist Hersteller) festgelegt und in der Garantieerklärung (bzw. dem Garantieschein) festgehalten, welche dem Produkt meist bei liegt. Obwohl eine Garantie an sich freiwillig ist, hat sich der Garantiegeber an die festgelegten Garantiebedingungen zu halten.

---> Wenn du das Gerät vor weniger als 6 Monaten gekauft hast, kannst du von dem Händler ein Austauschgerät (Nachlieferung) verlange. Wenn es älter als 6 Monate ist, solltest du eine Nachbesserung nach den Garantiebedingungen bei Samsung verlangen.



Alle Angaben ohne Gewähr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok ich werde es dann an den Händler zurückschicken.
Wie soll der Bericht dann aussehen ?
Sollte ich reinschreiben dass ich ein neues will ? Soll ich schreiben dass es schon bei W-Support war aber die Reparatur nicht geklappt hat ?
Bitte hilft mir noch hierbei, dann wird's heute oder Morgen abgesendet !

P.S. Also grad mal bei dem Händler angerufen.
Er hat gesagt dass ich das Recht auf einen Austausch habe aber der Verkäufer genauso das Recht auf eine Verbesserung hat, und das 3x !!! Ich habe ihm versucht zu erklären wie ihr es geschrieben habt, aber er ist sturr geblieben und seine Meinung vertret.
Das macht mich jetzt etwas unsicher...
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bast im Allgemeinen erst nach 2 §440 BGB gescheiterten Nacherfüllunge (Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Austausch)) das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Das ändert aber nichts an deinem Recht eine Nachlieferung zu verlangen. Der Gesetzesabschnitt, der das Gewährleistungsrecht regelt ist eigentlich zimlich simpel geschrieben und auch für einen Leien (wie ich einer bin) sehr gut verständlich. Wichtig ist, das du hartnäckich bist, und dir keine Zweifel anmerken lässt, zur Not zitierst du den Gesetzestezt oder schreibst denen eine Email, mit bezügen auf das Gezetz.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

Am wichtigsten für dich ist:
§ 439 Nacherfüllung schrieb:
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(...)

Ich zitiere auch gerne mal die Wikipedia:
Gewährleistung: 1.6 Nacherfüllung schrieb:
(...)
Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 Satz 1 BGB).
(...)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung#Nacherf.C3.BCllung

Somit hast du Anspruch auf Schadensersatz, falls sich der Verkäufer weiter weigert dir (soweit ihm Möglich) wie verlangt eine anderes mangelfreies Gerät zukommen zulassen.

Und wie schon gesagt: Mach Druck, lass dich nicht einschüchtern oder verwirren, beharre auf dein Recht und weise den Verkäufer auf die Gesetzeslage und -texte hin, zu Not drohst du mit reichlichen Maßnahmen, obwohl das das allerletzte Mittel sein sollte. Wie auch schon gesagt, ist der Gesetzestext sehr verständlich auch für Nichtjuristen so, dass der Händler eigentlich keine Wahl haben sollte, wenn du ihn mit Nachdruck auf dein Recht hingewiesen hast.

Was auch noch wichtig ist: Denk daran ihm eine angemessene Frist (meist 2-3 Wochen) für die Nachlieferung zu setzen, danach kannst du dann die versuchte Nachbesserung als Fehlgeschlagen ansehen.



Alle Angaben ohne Gewähr, aber der Gesetzestext ist sehr eindeutig.
 
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SB94 hab auf deine Mail geantwortet.
Für alle anderen : das Hand ist nun auf dem weg zum Händler. Hab die auch schon am Telefon drauf angewiesen dass es mein recht ist und auch in das Paket ein zettel reingelegt wo steht, dass das mein recht ist ein neues zu verlangen. Mal schauen was die machen.
P.s am Ende von dem Telefongespräch mit dem Händler hat er gesagt dass ich alles Zubehör mitschicken soll. Ich denke das ist ein Zeichen dazu dass er mein recht erkannt hat und austauschen will.
 
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