1. Reparatur fehlgeschlagen -> Gleich Neues Verlangen ?

AW: 1. Reparatur fehlgeschlagen -> Gleich Neues Verlangen ?

Hab grad ein Anruf vom Händler bekommen und mir wurde gesagt dass das mit dem Austausch nicht klappt und sie es zur Reparatur bringen müssen.
Er hat gesagt dass mit dem 6 Monaten sei die Beweisumkehrung, und da dieses Problem nicht schon beim Einliefern da war, tauschen sie es auch nicht um.
Hab zwar gesagt dass ich das Recht dazu habe und so, aber er konnte gut kontern. Da ich mich mit der Materie nicht auskenne, habe ich es dann so hingenommen mit dem Hinweis, dass wenn es jetzt beim 2. mal nicht klappt, dass ich dann aufjedenfall ein neues will. Dann hat er gesagt dass wenn es jetzt wieder nicht klappt, dass ich dann zu 80-90 % auch ein neues bekommen werde...
Deswegen lass ich es mal so . Weil mir würde es auch reichen wenn ich einfach wieder ein voll funktionsfähiges Gerät habe.
Mal schauen was passiert ...
Ergänzung ()

So, ich wollte das nicht auf mir sitzen lasse und habe nochmal angerufen.
Ich wurde mit dem Rechtsanwalt verbunden.
Er meinte, da ich das Gerät schon 5 Monate benutzt habe und sie das durch einen Chip nachweisen können, dass ein Austausch ausgeschlossen ist.
Und erst nach 3 Reparaturen würde ich ein neues bekommen.
Als ich ihn immer wieder auf die Gesetzesabschnitte hingewiesen habe, hat er mir gesagt er habe keine Lust mehr mit mir zu diskutieren und ich solle zu meinem Anwalt gehen.
Finde ich ehrtlich gesagt eine Frechheit...
Wie soll ich weitermachen oder hat er nun Recht und ich muss das ganze durchmachen ?
Wie gesagt, erst nach 3 Reparatueren :freak:
 
Da du, wie von dir erwähnt, keine Ahnung von der rechtlichen Materie hast, musst du dir wohl oder übel einen Rechtsanwalt zur Hilfe holen, wenn du dagegen vorgehen möchtest.

Du wurdest also mit dem Rechtsanwalt der gegnerischen Partei verbunden? Der hat dich sicher kompetent über deine Rechte informiert...
Jedenfalls stimmt das so nicht, was er dir gesagt hat. Du hast dein Recht auf eine Neulieferung und du musst auch noch nicht beweisen, dass der Defekt dein Verschulden ist. Jedoch werde ich hier nicht mehr dazu sagen, weil ich auch kein Rechtsanwalt bin, sondern nur auf vermitteltes Wissen aus einer Zivilrechts Vorlesung zurück greife und dich noch darauf hinweisen, dass du auch mit Tips hier aus dem Forum sehr vorsichtig umgehen solltest, weil das meiste was hier geschrieben wird falsch ist.
 
Zurück
Oben