Wenn es offensichtlich ist, dass da "etwas nicht stimmen kann": ja!
Es spielt keine Rolle, wo der Händler sitzt. Hehlerei ist ein Offizialdelikt und wird von Amtes wegen verfolgt. Das heisst, es muss nicht mal Anzeige erstattet werden. Wenn jemand "vom Staat" (Zoll, Polizei, Richter, ...) erfährt, dass du gestohlene Ware gekauft hast, geht das Verfahren los.
"Wie sollen die das merken - geht ja gar nicht" denkst du jetzt vielleicht? Irrtum!
Falls die Sticks gestohlen sein sollten, könnte ich mir vorstellen, dass es nicht nur eine Hand voll war. Dann wird Kingston mal Anzeige gegen Unbekannt eingereicht haben und in so einem Fall (weder die bei Kingston noch die bei den Behörden sind auf den Kopf gefallen - die wissen, resp. können sich denken, dass solche Posten in den internationalen Handel gehen) geht das dann mehr oder weniger an alle Zolls der Welt raus (zumindest an die der zivilisierteren Länder) so dass die Leute vom Zoll z.B. auf grössere Übersee-Lieferungen besser achten können, etc. Da kam letzthin sogar mal ein Bericht im Fernsehen (ich glaube es war die K1-Reportage). Da haben sie gezeigt, wie die Zöllner mit dem Klemmbrett unter dem Arm (gestohlene oder als Patentverletzung angemeldete Posten) die Container aus China untersuchten und dabei x Tonnen an Waren beschlagnahmten, die Käufer (steht ja eine Adresse drauf) eruierten, etc.
Ausserdem kann der Zoll auch stichprobenartig Einzelpakete öffnen. Gerade mit Paketen aus China wird das in letzter Zeit gerne gemacht (wegen all den Idioten, die sich die neueste Himecinemaanlage zusammen mit einer Rechnung über 5€ haben schicken lassen...). Naja - dann liegt da ein 128GB-Stick drin und eine Rechnung über 20€. Dann hast du schon mal fast eine Anzeige wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung und darfst dem Zoll beweisen, dass der Stick wirklich nicht mehr gekostet hat. In der Zwischenzeit orientieren sich die Zöllner dann auch über den üblichen Marktpreis und wenn du ihnen beweisen kannst, dass du wirklich nur 20€ bezahlt hast (und somit nicht versuchtst, Steuern zu hinterziehen) hast du garantiert die Anzeige wegen Hehlerei am Hals...
Nein, das kann ziemlich schief gehen.
Klar, wenn die Sachen nicht gestohlen sondern nur gefälscht sind, hast du keine Anzeige am Hals. Aber die Ware ist dennoch beschlagnahmt...
Gruss
Christoph