Rolf:Razekahl
Ensign
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- Dez. 2003
- Beiträge
- 159
@ 36
Deswegen bist du als student auch davon befreit, ein einkommen ist nicht hoch genug, wer ein hohes einkommen hat, für den soll es kein hindernis sein.
aber schaut doch einfach mal in ART 13 I GG
"die wohnung ist unverletzlich"
also wenn ein gez-scherke zu euch kommt und euch kontrollieren will, er kann mit der blechtrommel um tannbaum springen.
wenn ihr nicht wollt das er euch kontrolliert dann darf er es nicht bzw hat dazu keine befugnis.
das soll keine aufforderung sein den gez-scherken zu beschwindeln.
regards
rolf
Deswegen bist du als student auch davon befreit, ein einkommen ist nicht hoch genug, wer ein hohes einkommen hat, für den soll es kein hindernis sein.
aber schaut doch einfach mal in ART 13 I GG
"die wohnung ist unverletzlich"
also wenn ein gez-scherke zu euch kommt und euch kontrollieren will, er kann mit der blechtrommel um tannbaum springen.
wenn ihr nicht wollt das er euch kontrolliert dann darf er es nicht bzw hat dazu keine befugnis.
das soll keine aufforderung sein den gez-scherken zu beschwindeln.
regards
rolf
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