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1800Brutto was kommt Netto raus? ca?
- Ersteller d31t
- Erstellt am
d31t schrieb:Ich denke aber mal das meine krankenversicherung nicht so hoch ist?
Kann gut sein. 140 € Monatsbeitrag entsprechen einem Beitragssatz von 15,5 % (die Hälfte davon zahlt der Arbeitgeber), das ist recht hoch. Allerdings wirst Du nicht viel sparen: In Niedersachen z. B. ist der günstigste Satz 12,4 % (http://www.krankenkasseninfo.de/gkv-beitraege.php?id=8), das macht dann 111,60 €.
Chefkoch
Fleet Admiral
- Registriert
- Juni 2002
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- 15.426
Dein Nettogehalt wird sich (wie auch schon oft genannt!) bei etwa 1200€ einpendeln.
Die in Aussicht gestellten 1400€ sind mehr als unrealistisch!
Sparmöglichkeiten wären nur:
a) in eine sehr günstige Krankenversicherung wechseln und/ oder
b) aus der Kirche austreten
c) Heiraten und in LSK 3 wechseln
d) Kinder
Die in Aussicht gestellten 1400€ sind mehr als unrealistisch!
Sparmöglichkeiten wären nur:
a) in eine sehr günstige Krankenversicherung wechseln und/ oder
b) aus der Kirche austreten
c) Heiraten und in LSK 3 wechseln
d) Kinder
SheepShaver
Commodore
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Wie bitte kommst du auf diese Rechnung?Masterpiece79 schrieb:Ganz einfach, 1800 durch 3 mal 2 !! haste immer ungefähr das richtige Ergebniss.
BlackSails
Cadet 4th Year
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- März 2005
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- 95
Moin,
also ich bekomme so um die 2000€ Brutto.
Bin nicht in der Kirche, meine Krankenkasse hat nur 12% und bin ledig.
Es bleiben etwas über 1300€ übrig.
Auch wenn er weniger Lohnsteuer zahlt als ich denke ich, dass es knappe 1200€ werden dürften. Wäre ja noch schöner wenn er mehr rausbekommen würde als ich.
Dann wechsel ich sofort vom öffentlichen Dienst dahin wo er arbeiten geht oder wo anders wo sowas auch geht.
also ich bekomme so um die 2000€ Brutto.
Bin nicht in der Kirche, meine Krankenkasse hat nur 12% und bin ledig.
Es bleiben etwas über 1300€ übrig.
Auch wenn er weniger Lohnsteuer zahlt als ich denke ich, dass es knappe 1200€ werden dürften. Wäre ja noch schöner wenn er mehr rausbekommen würde als ich.
Zuletzt bearbeitet:
JulesBärle
Lt. Commander
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Salut,
was spricht dagegen? Bei 1800 brutto bleiben ungefähr 1200 netto übrig. Und das sind nunmal 2/3. Als Faustformel ist diese Berechnungsmethode durchaus in Ordnung und dürfte bei 90% unserer Beschäftigten mit StKL 1 hinhauen.
SheepShaver schrieb:Wie bitte kommst du auf diese Rechnung?![]()
was spricht dagegen? Bei 1800 brutto bleiben ungefähr 1200 netto übrig. Und das sind nunmal 2/3. Als Faustformel ist diese Berechnungsmethode durchaus in Ordnung und dürfte bei 90% unserer Beschäftigten mit StKL 1 hinhauen.
FiReStArTeR
Cadet 4th Year
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Du hast wahrscheinlich das Glück gerade in eine höhere Steuerklasse zufallen... 
Das einzige was wirklich hilft ist glaube ich sowieso Kinder...
Das einzige was wirklich hilft ist glaube ich sowieso Kinder...
JulesBärle
Lt. Commander
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Salut,
prinzipiell natürlich nicht. Mit 1800 brutto verdient man zwar sehr gut, aber Großverdiener ist man deshalb noch lange nicht.
Abgesehen davon, kommt man über ein gewisses Einkommen raus, erhöht sich zwar die Steuerbelastung, dafür sinkt die prozentuale Belastung im Bereich SV erst einmal. Die Beitragsbemessungsgrenze limitiert den Aufwand.
prinzipiell natürlich nicht. Mit 1800 brutto verdient man zwar sehr gut, aber Großverdiener ist man deshalb noch lange nicht.
Abgesehen davon, kommt man über ein gewisses Einkommen raus, erhöht sich zwar die Steuerbelastung, dafür sinkt die prozentuale Belastung im Bereich SV erst einmal. Die Beitragsbemessungsgrenze limitiert den Aufwand.
Oracle85
Ensign
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- Dez. 2006
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- 211
Das mit der 2/3 Regel funktioniert leider nur bei "niedrigeren" Gehälter.
Je mehr mal verdient, desto weniger kommt prozentual aufm Konto an.
z.B. bei 3100€ Brutto, bekommt man noch ca. 1800€ wieder raus. Das sind lediglich noch 58%, also doch schon einiges von den oben genannten 2/3 entfernt.
Und ob Kinder bekommen einen finaziellen Vorteil bringt, bezweifel ich stark^^
Je mehr mal verdient, desto weniger kommt prozentual aufm Konto an.
z.B. bei 3100€ Brutto, bekommt man noch ca. 1800€ wieder raus. Das sind lediglich noch 58%, also doch schon einiges von den oben genannten 2/3 entfernt.
Und ob Kinder bekommen einen finaziellen Vorteil bringt, bezweifel ich stark^^
T&T
Lieutenant
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- Feb. 2005
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- 692
Hallo,
ich hab auch mal ne Frage: wie ist das eigentlich mit dem Grundfreibetrag, der aktuell bei 7.664€ liegt? Wenn ich jetzt so Brutto-Netto-Rechner hernehme, wird wird man immer nach einem Freibetrag gefragt. Kann ich diesen als einfacher Angestellter angeben oder gilt der für mich nicht?
Der Unterschied ist ja nicht ganz ohne, vorallem wenn man ein bisscher mehr verdienen würde
ich hab auch mal ne Frage: wie ist das eigentlich mit dem Grundfreibetrag, der aktuell bei 7.664€ liegt? Wenn ich jetzt so Brutto-Netto-Rechner hernehme, wird wird man immer nach einem Freibetrag gefragt. Kann ich diesen als einfacher Angestellter angeben oder gilt der für mich nicht?
Der Unterschied ist ja nicht ganz ohne, vorallem wenn man ein bisscher mehr verdienen würde
JulesBärle
Lt. Commander
- Registriert
- Dez. 2005
- Beiträge
- 1.083
Salut,
damit ist nicht der Grundfreibetrag gemeint, denn dieser ist bereits in der Tabelle eingearbeitet und berücksichtigt.
Diese Freibeträge beziehen sich z.B. auf Verluste aus V+V (Vermietung und Verpachtung) oder erhöhten Werbungskosten, die man sich als Freibetrag auf der LST-Karte eintragen lassen kann.
Edith aus dem www meint dazu:
Bestimmte Aufwendungen, die im Kalenderjahr voraussichtlich entstehen, können grundsätzlich als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Dazu gehören:
1.Werbungskosten
aus der Arbeitnehmertätigkeit, soweit sie den Arbeitnehmer - Pauschbetrag von 920 € übersteigen. (z.B.: Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Rahmen der Entfernungspauschale, Kosten für Fachliteratur, Arbeitsmittel, Dienstreisen, erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten)
2.Sonderausgaben,
soweit sie den Sonderausgaben - Pauschbetrag von 36 € bei Ledigen / 72 € bei Verheirateten übersteigen. (z.B.: Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, gezahlte Kirchensteuer, Berufsausbildungskosten)
3.außergewöhnliche Belastungen
(z.B.: Ausbildungsfreibetrag, Unterstützungsleistungen an bedürftige Angehörige)
4.Pauschbeträge für Menschen mit einer Behinderung
5.Kinderfreibeträge/Freibeträge für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Kinderfreibeträge und Freibeträge für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf können nur in Ausnahmefällen auf der Lohnsteuerkarte als Freibeträge eingetragen werden, z.B. grds. bei Auslandskindern außerhalb eines EU- oder EWR-Staates (§39a Abs. 1 Nr. 6 EStG). Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte zu vermerken (§ 39 Abs. 3 EStG). Diese Eintragung wirkt sich aber nicht auf die Höhe der monatlichen Lohnsteuer, sondern nur auf die Berechnung des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer aus. Dies gilt auch für den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Hinsichtlich der Einkommensteuer wird erst bei der Einkommensteuerveranlagung seitens Ihres Finanzamtes geprüft, ob sich die Freibeträge für Kinder oder das bereits im Laufe des Jahres ausgezahlte Kindergeld günstiger auswirken.
6.negative Einkünfte aus gewerblicher, freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit
Verluste aus einem vermieteten Objekt. Eine Eintragung wird erstmals ab dem Kalenderjahr vorgenommen, das dem Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung folgt.
damit ist nicht der Grundfreibetrag gemeint, denn dieser ist bereits in der Tabelle eingearbeitet und berücksichtigt.
Diese Freibeträge beziehen sich z.B. auf Verluste aus V+V (Vermietung und Verpachtung) oder erhöhten Werbungskosten, die man sich als Freibetrag auf der LST-Karte eintragen lassen kann.
Edith aus dem www meint dazu:
Bestimmte Aufwendungen, die im Kalenderjahr voraussichtlich entstehen, können grundsätzlich als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Dazu gehören:
1.Werbungskosten
aus der Arbeitnehmertätigkeit, soweit sie den Arbeitnehmer - Pauschbetrag von 920 € übersteigen. (z.B.: Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Rahmen der Entfernungspauschale, Kosten für Fachliteratur, Arbeitsmittel, Dienstreisen, erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten)
2.Sonderausgaben,
soweit sie den Sonderausgaben - Pauschbetrag von 36 € bei Ledigen / 72 € bei Verheirateten übersteigen. (z.B.: Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, gezahlte Kirchensteuer, Berufsausbildungskosten)
3.außergewöhnliche Belastungen
(z.B.: Ausbildungsfreibetrag, Unterstützungsleistungen an bedürftige Angehörige)
4.Pauschbeträge für Menschen mit einer Behinderung
5.Kinderfreibeträge/Freibeträge für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Kinderfreibeträge und Freibeträge für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf können nur in Ausnahmefällen auf der Lohnsteuerkarte als Freibeträge eingetragen werden, z.B. grds. bei Auslandskindern außerhalb eines EU- oder EWR-Staates (§39a Abs. 1 Nr. 6 EStG). Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte zu vermerken (§ 39 Abs. 3 EStG). Diese Eintragung wirkt sich aber nicht auf die Höhe der monatlichen Lohnsteuer, sondern nur auf die Berechnung des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer aus. Dies gilt auch für den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Hinsichtlich der Einkommensteuer wird erst bei der Einkommensteuerveranlagung seitens Ihres Finanzamtes geprüft, ob sich die Freibeträge für Kinder oder das bereits im Laufe des Jahres ausgezahlte Kindergeld günstiger auswirken.
6.negative Einkünfte aus gewerblicher, freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit
Verluste aus einem vermieteten Objekt. Eine Eintragung wird erstmals ab dem Kalenderjahr vorgenommen, das dem Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung folgt.
Zuletzt bearbeitet:
(Ergänzung)
SheepShaver
Commodore
- Registriert
- Nov. 2004
- Beiträge
- 4.636
Bei mir haut diese tolle "Faustformel" um fast 600 € daneben. Nur mal so...JulesBärle schrieb:Salut,
was spricht dagegen? Bei 1800 brutto bleiben ungefähr 1200 netto übrig. Und das sind nunmal 2/3. Als Faustformel ist diese Berechnungsmethode durchaus in Ordnung und dürfte bei 90% unserer Beschäftigten mit StKL 1 hinhauen.
SheepShaver
Commodore
- Registriert
- Nov. 2004
- Beiträge
- 4.636
Von dem nichts übrig bleibt nach Steuern und Münchner Mietpreisen. 
N
nejiomi
Gast
faustregel is doch immer so BRUTTO / 3 * 2 = NETTO
oder irre ich mich da?
kommt nämlich auf 1200
edit// ok ich hab gepennt und den halben threat verschlafen
oder irre ich mich da?
kommt nämlich auf 1200
edit// ok ich hab gepennt und den halben threat verschlafen
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