A
alffrommars
Gast
wenn "dein" kind am pc nen abo abschliesst und es ist nicht geschäftsfähig müssen die eltern auch nicht haften. für was auch haften? is ja keine straftat ...
nur nachzuweise das ein dritter, in dem fall ein kind, den kauf getätigt hat ist schwer.
aber ein grund mehr kein iphone zu besitzen oder ein anderes highend teil wo man durch 1 klick ne menge geld loswerden kann. gibt genug gratis apps mit werbung wo ein klick genügt und man nen abo an der backe hat. und das ploppt auch noch so schön spontan auf das zeug.
aber bei allen internetkäufen gilt -> 14 tage rückgaberecht / kündigungsfrist sofern die leistung noch nicht in anspruch genommen wurd.
nur nachzuweise das ein dritter, in dem fall ein kind, den kauf getätigt hat ist schwer.
aber ein grund mehr kein iphone zu besitzen oder ein anderes highend teil wo man durch 1 klick ne menge geld loswerden kann. gibt genug gratis apps mit werbung wo ein klick genügt und man nen abo an der backe hat. und das ploppt auch noch so schön spontan auf das zeug.
aber bei allen internetkäufen gilt -> 14 tage rückgaberecht / kündigungsfrist sofern die leistung noch nicht in anspruch genommen wurd.