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Marguth
Gast
ok wird jetzt off topic muss aber trotzdem fragen - wegen rechtlichen schritten - kann einen da die Polizei ein wenig beraten oder nur der rechtsanwalt?
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ohne erlaubnis monatelang in mein Zimmer und an
Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html§ 303a
Datenveränderung.(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.
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Marguth schrieb:und btw ich bin volljährig![]()
BENZIN49 schrieb:Sofern du U18 bist, hast du offiziell kein Einkommen und bekommst einen Anwalt gestellt.