Abmahnung Filesharing

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

chris227

Cadet 1st Year
Registriert
Jan. 2009
Beiträge
11
Liebe Forumsbesucher ich brauche ein wenig Hilfe.

Meine Mutter ist derzeit zur Kur und ich habe in der Wohnung nach dem rechten geschaut.
Im Briefkasten fand ich eine Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte über Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen.

Meine Mutter soll ein Album einer Band ins Internet gestellt haben, über Filesharing. Ich glaube kaum, dass dies meine Mutter kann, zudem habe ich den Rechner durchsucht und kein Musik sowie ein Program für Filesharing gefunden (Admin Rechte hat sie auch nicht).
Weiterhin war sie zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht Zuhause sondern im Urlaub.

Die Rechtsanwälte stellen bei Zahlung von 1.200 EUR das Verfahren ein.

Falls jemand einen Rat oder schon Kontakt mit den Anwälten hatte, bitte ich um eine Nachricht.

Vielen Dank
 
Naja, wenn im Urlaub, dann ist die Beweislage klar. Verbraucherschutz bietet Standardfomulare für solche Mahnungen auf ihrer HP.

Ansonsten: Offenes WLAN?
 
deine Mutter sollte sich einen Anwalt nehmen

@0815burner

selbst wenn sie nicht da war haftet sie. Stichwort Störerhaftung. Der Anschlussinhaber steht dafür gerade.
 
Rechtsanwalt aufsuchen, Widerspruch einlegen.


@0815burner
Muss aber ein langer Urlaub sein, meistens bekommt man ja die Abmanung für Dinge die 6 Monate und mehr zurückliegen.
 
Erstmal würde ich schaun, ob das ein seriöses Schreiben ist oder nur eine Abzockmasche.
Danach würde ich mal grundsätzlich die Sicherung des WLan's prüfen.
 
Wie geht deine Mutter denn ins Internet? Ggf. per Router mit eingeschaltetem WLAN? Dort mal gucken ob andere Rechner mit verbunden waren wenn der Router das her gibt.
 
ist das WLAN verschlüsselt ?
Das mal als erstes ausschließen

vllt ist es aber auch ein fake ich würde da einfach nicht antworten wenn die was von einem wollen melden die sich schon^^
 
Verwendet deine Mutter WLAN um ins Internet zu kommen? Und wenn ja, ist dieses gesichert? Du könntest ja bei WLAN versuchen zu argumentieren, dass sich jemand fremdes (unerlaubt) Zugriff verschafft hat und die Musik hochgeladen hat. Außerdem würde ich versuchen, den IP Log zu bekommen, um sicherzustellen, dass es sich um den Computer deiner Mutter handelt - oder auch nicht!

Auf jedenfall erstmal den eigenen Rechtsanwalt einschalten und mit ihm die Sache besprechen. Ich würde die Gegenseite über diesen Schritt informieren und die oben genannten Dinge klarstellen bzw. anfordern.
Außerdem würde ich jetzt noch nciht zahlen.


Ich konnte zwar nicht auf deine Frage eingehn, aber so würde ich das machen.


Trotz des Schocks,

Weihnachtliche Grüße vom Quadler
 
vllt ist es aber auch ein fake ich würde da einfach nicht antworten wenn die was von einem wollen melden die sich schon^^

Das ist das dämlichste Verhalten, was man in so einer Situation an den Tag legen kann.
 
Ich nehme an, dass die Anwälte auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern. Dann aber nicht deren Formular verwenden, sondern eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Ein nicht gesichertes W-LAN kann sogar ein rechtliches Problem werden, wenn man im Urlaub war. Stichwort ist hier die sogenannte Störer-Haftung.

Ein eigener Anwalt könnte hier sicher guten Rat geben.
 
"Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ist dafür bekannt, dass sie sehr klagefreudig ist. Es werden nicht nur einstweilige Verfügungen beantragt, sondern auch Zahlungsklagen eingereicht."
(von der Seite, die PHELIX freundlicherweise verlinkt hat!!!)
 
Poste deine Anfrage mal im Forum von 123recht.net. Dort wird dir sicherlich geholfen, absolut gratis. Natürlich kannst du dort auch einen Rechtsanwalt online befragen, gegen eine geringe Gebühr. Im Forum helfen einem Rechtsanwälte, Jura-Studenten und angehende Rechtsanwälte kostenlos weiter. Mir wurde dort schon sehr oft geholfen. Es werden Rechtsgrundlagen, die Lage des Vorfalls, Möglichkeiten und weiteres genannt.

Sollte es durch ein offenes WLAN geschehen sein und dies ist eindeutig beweisbar, ist deine Mutter raus. Es gab bereits einige Gerichtsurteile, diese besagen, dass man für den Missbrauch seines WLANs nicht haftbar ist, auch wenn es nicht verschlüsselt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gehts denn dem Wlan deiner Mum? Unverschlüsselt und los? ^^
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten, Danke dafür.

Ich werden Morgen die Rechtschutz anrufen und das schildern.

Zum Rechner, der läuft über LAN oder aus irgend einem Grund ist das W-LAN aktiviertm ich habe das zumindest nicht gemacht. Werde noch mal nachschauen was da los ist.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben