Abmahnung Filesharing

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chris227 schrieb:
Die Rechtsanwälte stellen bei Zahlung von 1.200 EUR das Verfahren ein.

Wie wäre es mit Strafanzeige erstatten wegen Erpressung?
Gegen Erpresser vorzugehen soll man doch sicherlich besser den Profis von der Polizei überlassen? Erpresser kann man doch nicht einfach weiter frei herum laufen lassen.
 
Sony will für ein Album 2100€. 1200€ hören sich absolut plausibel an. Meine Mutter war in einer ähnlichen Situation über einen Vermieter der das W-Lan mitbenutzt hat - ich kann hier nur raten - wie auch andere vor mir - ab zu einem Fachanwalt und auf keinen Fall vorher eine Unterlassungerklärung o.ä. unterschreiben.
Ergänzung ()

Wie wäre es mit Strafanzeige erstatten wegen Erpressung?
Gegen Erpresser vorzugehen soll man doch sicherlich besser den Profis von der Polizei überlassen? Erpresser kann man doch nicht einfach weiter frei herum laufen lassen?

Wenn du wirklich keine Ahnung hast, dann würd ich evtl. einfach nicht im Thread posten. Was für eine gequirlte ....... du da schreibst, unglaublich.
 
0815burner schrieb:
Verbraucherschutz bietet Standardfomulare für solche Mahnungen auf ihrer HP.
Bei Abzockfirmen kann ich mir es vorstellen, aber Rasch ist für die "richtigen" Abmahnungen im P2P-Netzwerk beakannt
Das ist also nicht "Abzockseite aufstellen und möchtegern Geld einfordern"


HisN schrieb:
Muss aber ein langer Urlaub sein, meistens bekommt man ja die Abmanung für Dinge die 6 Monate und mehr zurückliegen.
Datum dürfte auf der Abmahnung stehen
 
mwagener schrieb:
Wenn du wirklich keine Ahnung hast, dann würd ich evtl. einfach nicht im Thread posten. Was für eine gequirlte ....... du da schreibst, unglaublich.

Halte dich an deine eigenen Vorschläge und lass deinen gequirlten Unsinn. Der Name Rasch ist schon längst einschlägig bekannt.
Ist schon lange überfällig, dass die Polizei mal gegen Erpresser ermittelt.

Beim Gravenreuth hat es auch viel zu lange gedauert, bis gegen ihn vorgegangen wurde, zum Schluss hat der sich der Justiz sogar entzogen. So weit sollte man es nicht mehr kommen lassen durch zauderndes Handeln.
 
NEIN, sie sind im Recht, da Diebstahl von Musik etc. strafbar ist und erstmal diese Leute die Interessen der Rechteinhaber vertreten, also z.B. der Gema als Sammelbecken der Rechteinhaber.
Du als Datendieb bist erstmal derjenige, der im Unrecht und daher unseriös ist.
So zumindest sieht es das Gesetz.

Daher verstehe ich nicht, warum es Leute gibt, die meinen, einem Anwalt, der die rechtlichen Interessen seines Mandanten vertritt, als Betrüger, Erpresser oder so zu bezeichnen. Der Mann macht seinen Job, auch wenn er zugegebenermaßen pain in ones butt ist, steht doch am Anfang häufig ein Rechtsbruch eines Surfers.

Es ist also zwingend und unumgänglich, sich anwaltlichen Rat zu holen!
 
@chancaine,
da hast Du nicht so ganz recht. Auch hat dass, das Thema Abmahnung alla Abmahnwahn, nichts mit der GEMA zu tun. Spezifiziere bitte einmal den Begriff Datendieb. Hast Du jemals, sicher in Abhängigkeit von deinem Alter, Musik auf einer Musikkassetten aufgenommen? Hat sich seinerzeit eine *au darum geschert? Zum Thema Gesetz... schau dir doch mal spaßeshalber diesen Beitrag an (ist nur einer von vielen). Auch ist es mitnichten
chancaine schrieb:
zwingend und unumgänglich, sich anwaltlichen Rat zu holen!

Lese, lest erstmal und informiert (informiere) euch (dich)... zum Beispiel hier und trete bei Bedarf dem Forum bei...

Danach ist so mancher schlauer... und nicht nur an Erfahrung reicher!

Ein schönes Weihnachten wünsche ich Dir (euch).
 
Das ist doch nicht zu fassen!!! Ein Anwalt meldet sich bei Dir und Du informierst Dich allen Ernstes über eine Internetseite? Häh? Was soll das?
Im Zweifel hat der Fachmann wohl mehr Hebel, als der auch informierte Bürger, weil es sein Gebiet ist.
Und Gema etc. ist nicht der springende Punkt, also muss man sich nicht daran festbeissen.
Ich denke nicht, dass ich hier juristische Hilfe geben könnte, aber hoffe doch sehr auf die Einsicht des TE,
dass man für manche Fälle mal einen Experten engagieren sollte, wenn man entsprechende Resultate will.
 
@ TE
Lass dich nicht von irgendwelchen neunmalklugen Hobbyjuristen beeinflussen und lass das ganze von einem Rechtsanwalt prüfen, alles andere ist Käse, einfach bezahlen solltest du auch nicht .....
 
@TE geh zu nem Rechtsanwalt und dann ist die Sache schnell aus der Welt, nur nicht den Kopf in den Sand stecken.
alles andere ist zeitverschwendung
 
chancaine schrieb:
Das ist doch nicht zu fassen!!! Ein Anwalt meldet sich bei Dir und Du informierst Dich allen Ernstes über eine Internetseite? Häh? Was soll das?
Erst lesen, dann schreiben.
Der Verweis ging (geht) auf die Seite vom:
  • Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.
    Dorfstraße 23 23948 Niederklütz
    Vertretungsberechtigter Vorstand:
    Fred-Olaf Neiße Frank Meschig
    Registergericht: Amtsgericht in Grevesmühlen
    Registernummer: VR 570
    Steuernummer: 212 / 111 / 30579
chancaine schrieb:
Im Zweifel hat der Fachmann wohl mehr Hebel, als der auch informierte Bürger, weil es sein Gebiet ist
I.d.R. schon, trifft aber leider nicht auf alle Ra(in) zu, insbesondere bezogen auf dieses Fachgebiet.
chancaine schrieb:
Und Gema etc. ist nicht der springende Punkt, also muss man sich nicht daran festbeissen
Da hast Du recht, ich fragte ja nur weil Du es erwähntest.
chancaine schrieb:
Ich denke nicht, dass ich hier juristische Hilfe geben könnte, aber hoffe doch sehr auf die Einsicht des TE
Jura war auch nicht meine Wahl, ich kann aber lesen und das sollte der TE auch und zwar in dem von mir aufgezeigten Link. Bei Fragen die sich ergeben werden, sollte er sich dringlichst an die dortige Moderatorin wenden... princess15114 hat dort noch niemanden im Regen stehen lassen.

Die beiden Postings (nach deinem hier kommentierten) erspare ich mir zu kommentieren. Insbesondere den Beitrag von User estre (der allem Anschein das Wort Netiquette nicht kennt). Er und User TalBar scheinen nicht im geringsten mit der Materie vertraut zu sein.

//Eine schöne Weihnacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Entgegen so mancher Antworten hier, würde ich das schon ernst nehmen, wie bereits empfohlen.

Auch ist es bei "Hilferufen" in Foren nicht selten, dass entscheidende Tatsachen nicht genannt werden, was die Beurteilung natürlich verzerrt.

Soweit das Schreiben nach einer Prüfung durch einen Anwalt als berechtigt eingestuft wird, erfolgt in der Regel ein Vergleich um die ~ 400 €uro.

Das kostet zwar nochmal ~ 100 €uro, aber immerhin 700 € gespart.
 
@E3110,
hast du das Posting vom TS gelesen?
chris227 schrieb:
Weiterhin war sie zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht Zuhause sondern im Urlaub

Hier reicht eine mod.UE. Wieso soll der TS (ihr nennt es TE), besser seine Mutter, auch nur einen Euro zahlen, geschweige denn ~400 (+/-)? Auch die Erstberatungsgebühr liegt nicht, wie angegeben, bei ~€100. Hier werden i.d.R. mehr als €250 (inkl.) fällig.
 
Euros schrieb:
@E3110,
hast du das Posting vom TS gelesen?


Ich habe den gesamten thread gelesen
Ergänzung ()

Meine Mutter ist derzeit zur Kur und ich habe in der Wohnung nach dem rechten geschaut.

Weiterhin war sie zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht Zuhause sondern im Urlaub.

denkbares Szenario

Weiterhin war sie zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht Zuhause sondern im Urlaub.....................ich habe in der Wohnung nach dem rechten geschaut.

das ist im Zweifel einem Richter glaubhaft darzulegen @euros
 
E3110 schrieb:
Ich habe den gesamten thread gelesen
Hast Du?... Der TS schrieb:

chris227 schrieb:
Meine Mutter ist derzeit zur Kur
und er schrieb nicht, meine Mutter war derzeit auf Kur.

Was wäre hier deiner Auffassung nach also einem Richter glaubhaft darzulegen? Etwa dass der Abmahner die Abmahnung bereits vor dem Vergehen (dem angeblichen), so wie Du es schreibst - andeutest, abgesandt hat? Besser noch, der TS es selber war?

Verbreitet hier bitte nicht weiter derlei Panikmache. Hätte nur einer von euch, die ihr bisweilen gepostet habt, sich die Mühe gemacht und sich die von mir verlinkte Seite angeschaut, besser etwas auf der Seite gelesen, so wäre euch der Name aufgefallen.

Kannst es ja über die Feiertage nachholen... Ach ja, hier der Link.

Hört bitte auf Hilfesuchenden solch einen Unsinn zu erzählen. Wenn ihr es nicht besser wisst, so leitet sie wenigstens an die richtige Adresse, an den Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.

Trotzdem, schöne Feiertage.
 
Aber echt :D

Natürlich kann man auf irgendwelche Foren verweisen wo man sich offensichtlich mit der Thematik auskennt, Fakt ist aber, dass ein Anwalt dem TE verbindliche Auskünfte geben kann und darüber hinaus Briefverkehr mit der Gegenseite führen kann (was dort einen ganz anderen Eindruck vermittelt), denn was bringt es mir wenn ein x-beliebiger User eines Forums mir Durchhalteparollen daherkommt, ich aber unterm Strich eine Rechnung zu bezahlen habe bzw. schleunigst weitere Schritte einleiten sollte ....

Die Frage ob seine Mutter zum damaligen Zeitpunkt (als die "Straftat" passierte) ein Alibi hatte stellt sich garnicht, denn der Anschlussinhaber ist immer verantwortlich, wenn das Wlan eben offen war ist es egal ob sie in der Zeit auf Hawaii oder den Malediven war :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Setz dich mit nem Anwalt für Medienrecht in Verbindung der wird dehnen ihren Brief schon um die Ohren hauen. Das senden des Briefes vom Anwalt kostet zwar zwischen 250-350 aber du hast danach definitiv ruhe.

Solltest du das ganze selbst in die Hand nehmen bzw beantworten(bzw deine Mutter) dann könnte es sein das dort noch mehr kommt da Rasch bei Privatpersonen erfolg Wittert und dann weiter macht. Aber wenn du mit nem Anwalt kommst halten sie die Backen still.

Hab auch mal nen Brief von den Jungs erhalten aber ich weiß das ich definitv nicht das beschuldigte Album geladen(vielmehr zur verfühgung gestellt) habe vor allem da ich es damals schon im Org besessen habe.

Die 1200 sind völlig unrechtmäßig weil dort auch nicht aufgezeigt wird im einzelenen was wofür erhoben wird. Die müssen in ihren Schreiben nämlich aufführen was wieviel Kosten verursacht.
 
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