News Abmahnung per E-Mail rechtens

Eben ganau darum ging es mir, meistens lese ich hier nur mit und enthalte mich, es sei denn mich interessiert sowas sehr. Nur wenn ich eine Antwort schreibe versuche ich das auch ein wenig zu erklären wenn man es nicht in einem Satz schreiben kann, damit es jeder den es interessiert auch nachvollziehen kann.

Und wenn man jemanden eine Antwort gibt zu einer Frage, dann würde ich gerne mehr wissen, habe ja kein Jura studiert wie die meisten hier sicherlich. Darum mein Posting, Sorry wenn ich mich ein wenig vergriffen habe. Trotzdem würde ich die Leute bitten, die ein wenig Ahnung haben, sich durch ein wenig mehr Information, sofern sie hier Posten und es wissen, es auch für alle nachvollziehbar zu erklären warum. Vielen Dank und wie gesagt..Sorry !
 
Na gut angenommen. Da ich hier aber auch keine Rechtsberatung machen will/darf, nur kurz (nach meiner Einschätzung):

Grundsätzlich gilt § 130 BGB. D.h. Schreiben, Emails, usw gelten als zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangen (Briefkasten, Faxgerät, Emailfach). Wenn der Empfänger sie gelesen hat, gelten sie als dann zugegangen. Ansonsten, wenn mit dem Zugang zu rechnen war (bspw werktags 8 bis 18 Uhr, nicht an Feiertagen, usw). Auf eine tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an! Rechtsfolgen sind, dass der Empfänger einen Untergang zu vertreten hat. Der "Witz" ist dass derjenige beweispflichtig ist, der sich auf den Zugang beruft.

Mängel beim Empfang (Briefkasten defekt, Emailzugang defekt) gehen zu lasten des Empfängers, also auch, wenn Du Dein emailfach nur alle 3 Tage leerst. Insoweit hat Du eine Obliegenheit.

OK jetzt zum Fall:
Hintergrund sind hier nur Kosten des Verfahrens, die der Abgemahnte sparen wollte. Dies wäre der Fall, wenn er die Forderung sofort anerkennen konnte. Dazu musste er (da er sich vor Gericht quasi auf den Nichtzugang berufen will) den Nichtzugang beweisen. Das versuchte er, indem er behauptete "die Firewall hätte die email geblockt". Mit obiger Argumentation kommt er aber nicht durch, da damit zu rechnen ist, dass die Email zugeht und Zugangsmängel (Firewall, Spamfilter) zu seinen Lasten gehen (es ist bereits in seinen Machtbereich gelangt und das reicht (hier gibt es nur wenige Ausnahmen)).
Also ist er säumig hinsichtlich der Abmahnung und die Klage geboten! Da er verloren hat (er hat anerkannt), muss er auch die Kosten tragen. Wenn der Abmahner aber nicht mal mahnt und sofort klagt, dann kann der Abgemahnte vor Gericht "sofort anerkennen" und der Kläger muss die Kosten tragen, da das Verfahren vermeidbar war (das war die Strategie des Abgemahnten).
Da die Abmahnung als solche (hier in der Emailform) außergerichtlich erfolgt, muss sie auch nicht zugestellt werden, denn sie ist für den Abgemahnten vorteilhaft (er spart sich mindestens die Gerichtskosten, aber auch noch Anwaltskosten).
Wenn er das versäumt, ist es sein Problem.
Ich hoffe das war verständlich genug. Ohne Gewähr! Andere (juristische) Auffassungen sind willkommen, da die Grundsätze "nobody is perfekt" und "2 Juristen 3 Meinungen" gelten. :freaky:
 
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Nevermore4ever schrieb:
Meine Empfehlung für den Umgang mit Email:

Ich lasse mir alles zustellen - ob Spam, Ham oder Zweifelsfall entscheidet SpamBayes (bei Sourceforge suchen) bei mir lokal auf dem Rechner. Dann werden die Mails per Filterregel von meinem Emailprogramm (kann Outlook Express bzw. Windows Live Mail auch) in verschiedene Ordner verfrachtet. Somit geht mir garantiert nichts verloren.

Bringt nicht viel, da man, wenn es einen Sinn haben soll den vermeintlichen Spam nicht gleich zu löschen, trotzdem jede Mail durchgehen muss. Um so mehr sich angesammelt hat, desto größer der Aufwand und daher ungenauer die Prüfung. Ich lösche da lieber direkt bei Empfang nach einem kurzen Blick.
Im Endeffekt hilft alles nichts, zuviel unnötiger Müll => wichtige Emails können verloren gehen.
 
@arne> das, was nicht beantwortet wurde ist auch eine Antwort: es ist leider alles andere als leicht, konkrete Handlungsanweisungen aus einem über 100 Jahre alten Gesetz abzuleiten. Dazu muss man das Gesetz auslegen und die Rechtsprechung beachten.

Beispiel: die arbeitsrechtliche "Abmahnung" hat zwar irgendwo im BGB (314?) eine Rechtsgrundlage, ist aber sauschwierig, rechtswirksam zu erklären. Grund sind die Anforderungen der Rechtssprechung, die so nirgends auf einer Seite nachzulesen ist.

Genauso verhält es sich bei zig anderen Rechtsinstituten oder - gebieten. Gerade § 130 BGB wäre schon Stoff genug für (mindestens) eine Doktorarbeit.

Edit: sehe gerade, dass smartin schon viel besser und früher geantwortet hat...

Edit 2 bzgl. des Beitrags unter mir: vor Gericht erhält man ein Urteil - nicht Gerechtigkeit! von meinem Gerechtigkeitsempfinden her sehe ich das Urteil auch mehr als zweifelhaft. die frage bleibt jetzt, wie es juristen hinbekommen, zu einem anderen schluss zu gelangen.
 
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Smartin schrieb:
Dazu musste er (da er sich vor Gericht quasi auf den Nichtzugang berufen will) den Nichtzugang beweisen. Das versuchte er, indem er behauptete "die Firewall hätte die email geblockt". Mit obiger Argumentation kommt er aber nicht durch, da damit zu rechnen ist, dass die Email zugeht und Zugangsmängel (Firewall, Spamfilter) zu sein lasten gehen, weil es bereits in seinen Machtbereich gelangt ist (hier gibt es nur wenige Ausnahmen).
Dies mag ja laut offiziellen Regeln (aka Gesetze) so sein, trotzdem sind diese in der Realität nicht praktikabel und damit auch nicht angemessen. Da solche Abmahnemails eine weitverbreitete Form des Spamsbetrugs sind, ist eine Löschung (manuell oder automatisch) anzunehmen und wahrscheinlich. Wenn man stur nach Gesetzen urteilt, dann erübrigt sich der Richter und kann effektiver durch Software ersetzt werden.

Smartin schrieb:
Wenn der Abmahner aber nicht mal mahnt und sofort klagt, dann kann der abgemahnte vor Gericht "sofort anerkennen" und der Kläger muss die Kosten tragen, da das Verfahren vermeidbar war.
Diese Art der Abmahnung ist effektiv gesehen rein formale Pflichterfüllung ohne praktisch zu erwartende Wirkung, weil Zustellart bekanntermassen unzuverlässig. So gesehen wäre meiner Meinung nach vom Kläger die Gerichtskosten zu zahlen, da er diese Zustellart (Kosten sparen? Absicht?) gewählt hat.
Der Unterschied zur Briefpost: Es kann in seltenen Fällen verlorengehen, bei E-Mail würde dies eher umgekehrt aussehen: in seltenen Fällen *nicht* verlorengehen. Daher nicht vergleichbar.
Man sollte nicht vergessen das Gesetze zur Schlichtung erfunden wurden und ein Grund hinter einer Regel steckt, solche realitätsfremde Auslegungen sind dem nicht gerade zuträglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
@denglich
zu 1
Wenn Du so argumentierst, könntest Du sagen, dass Du Deine Post weggeworfen hast, weil Du immer soviel Werbung hast. Ob Du sie selbst wegwirst oder jemanden damit beauftragst (Spamfilter) das ist wurscht. Und zum Glück sind Gesetze nun mal dafür da, eingehalten zu werden, denn sonst bräuchte man sie nicht. Auch der Richter macht nichts anderes als sich an Gesetze zu halten. Er ist nur in seiner Auslegung und Entscheidung frei, darf aber nicht einfach nach Gusto entscheiden.

zu 2
nö. denn er muss nicht zustellen. Zustellen tut das Gericht (bspw die Klage), wir sind/waren aber noch vor dem Verfahren.
Es ist auch nicht formale Pflichterfüllung. Wenn der Abgemahnte unterschreibt, hat der Abmahnende einen Rechtsanspruch (Vertragsstrafe) gegen den Abgemahnten und der Abgemahnte braucht nicht die Kosten des Verfahrens zu tragen. Er fährt somit also besser.

Ich glaube hinsichtlich der Zuverlässigkeit unterliegst Du einem Irrtum. Wer sagt Dir, dass der Bote den Brief nicht einfach wegwirft. Oder Nachbars Kind oder Lumpi oder Dritte den Brief aus dem Briefkasten fischen?
Bei der Email bekommst Du eine Meldung, wenn die Mail nicht zugegangen ist (in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist). Was der nun damit macht (vergleichbar mit Post), ob er sie liest, wegwirft, als Zigarettenanzünder verwendet oder halt durch einen Filter aussortieren lässt, kann doch nicht zu Lasten des Senders gehen. Der hat davon im Zweifel nicht mal Kenntnis.
Natürlich könnte man eine Empfangsbestätigung fordern, diese gilt auch als Anscheinsbeweis für den Zugang, aber ist rechtlich nicht vorgesehen. Wäre ja auch schlimm, da lösche ich meine Emails immer, weil im Briefkopf Abmahnung steht und das Schreiben ginge nie zu (dem Kläger sind mithin die Hände gebunden).
Man sollte nicht vergessen das Gesetze zur Schlichtung erfunden wurden und ein Grund hinter einer Regel steckt, solche realitätsfremde Auslegungen sind dem nicht gerade zuträglich.
das ist leider keine "realitätsfremde" Auslegung, sondern die Rechtslage und hat den Grund darin, dass der Berechtigte seine Rechte ja wahrnehmen können muss. Andersherum würde es Dir ja auch nicht gefallen.
 
Smartin schrieb:
Grundsätzlich gilt § 130 BGB. D.h. Schreiben, Emails, usw gelten als zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangen (Briefkasten, Faxgerät, Emailfach).
D.h. wenn der Spamfilter vom ISP die Mail killt is man nicht schuld. Beweis das mal wer.
Empfangsbestätigungen kann man sich zwar zusenden lassen, werden aber nur vom Destination-Mailserver rausgegeben. D.h. mail an some1whosucks@gmx.at => gmx.at versendet Dann die Empfangsbesätigung, aber das heißt nicht, dass die Mail auch tatsächlich im Posteingang gelandet ist. Beweisen lässt sich da also schwer was.
Insofern ist das Urteil SCHWACHSINN²³

Einzig sinnvoll wäre EINIGE neue Mailserverfeature um dem Spam-Problem beizukommen und richtige Empfangsbestätigungen zu ermöglichen.

Für "richtige Empfangsbestätigungen" müsste der MTA mit dem MDA enger zusammenarbeiten: Sprich der MDA müsste bei ABRUF (emails werden nur an den Ziel-Mailserver zugestellt und anschließend vom Client abgerufen) der Mail den MTA über einen Command mitteilen, dass die Mail mit der QUEUE-Nr. XXXXXXXX (und/oder alternativ SHAx/MD5 [um Spoofing zu vermeiden]) zugestellt wurde. Nach einer gewissen Ablaufzeit würde halt der Empfänger benachrichtigt, dass die Mail noch nicht abgerufen wurde und keine weiteres "Tracking" durchgeführt. Im Mail-Protokoll/Config könnte man das dann als Mail-Timeout oder so führen. Eine Empfangsbestätigung durch den MDA selbst wäre auch möglich. Bei mehreren MDAs (IMAP/POP3/Webmail) aber vermutlich etwas aufwendiger als das ganze über den MTA selbst abzuwickeln. Abwicklung über den MDA is aber weniger professionell und erscheint mir mit erheblich mehr Schwachstellen verbunden zu sein.

Das Spam-Problem liese sich auch recht leicht lösen. Nur traut man sich nicht an die Umsetzung. Möglichkeiten gibt es derer viele... Perfekt ist allerdings keine.

MfG, Thomas
 
lnstinkt schrieb:
Edit 2 bzgl. des Beitrags unter mir: vor Gericht erhält man ein Urteil - nicht Gerechtigkeit! von meinem Gerechtigkeitsempfinden her sehe ich das Urteil auch mehr als zweifelhaft. die frage bleibt jetzt, wie es juristen hinbekommen, zu einem anderen schluss zu gelangen.
Wie gesagt, es ist die Aufgabe des Richters die Begleitumstände zu betrachten und einen Interessensausgleich zu erreichen. Ich meine folgende Auffassung des Rechts:
Inhaltliches Verständnis, das sich damit befasst, welche Bewertungen dem Recht zu Grunde liegen, ob es einen gerechten Interessenausgleich findet und bestimmten Werten (Vernunft, Gerechtigkeit, Rechtssicherheit) entspricht oder entsprechen soll.
Regeln stehen nicht im luftleeren Raum und von dem was bisher zu lesen war ist die Rechtssprechung nicht so eindeutig, dass ein anderes Urteil nicht möglich gewesen wäre. Somit steht einem gerechten Urteil auch nichts im Wege.
Ergänzung ()

Smartin schrieb:
Wenn Du so argumentierst, könntest Du sagen, dass Du Deine Post weggeworfen hast, weil Du immer soviel Werbung hast.
Briefwerbung enthält üblicherweise keine Versuche per Abmahnung zu betrügen, alleine wegen der damit verbundenen Kosten. Der Vergleich ist daher nicht angebracht. Außerdem bist du nicht auf das umgekehrte Verhältnis eingegangen. E-Mails: größter anteil Spam inklusive Viren und Betrugsversuchen, bei normaler Post sind Betrugsversuche *deutlich* geringer.

Smartin schrieb:
Ob Du sie selbst wegwirst oder jemanden damit beauftragst (Spamfilter) das ist wurscht.
Ich sagte manuell oder automatisch, ...

zu 2
nö. denn er muss nicht zustellen. Zustellen tut das Gericht (bspw die Klage), wir sind/waren aber noch vor dem Verfahren.
Ich sprach von der Abmahnung, bis jetzt kein Gericht involviert, ...

Es ist auch nicht formale Pflichterfüllung. Wenn der Abgemahnte unterschreibt, hat der Abmahnende einen Rechtsanspruch (Vertragsstrafe) gegen den Abgemahnten und der Abgemahnte braucht nicht die Kosten des Verfahrens zu tragen. Er fährt somit also besser.
Ich zitiere dich mal dazu:
Wenn der Abmahner aber nicht mal mahnt und sofort klagt, dann kann der abgemahnte vor Gericht "sofort anerkennen" und der Kläger muss die Kosten tragen, da das Verfahren vermeidbar war.
Faktisch hat er nicht gemahnt wenn davon auszugehen ist, dass er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit seine E-Mail (gerade wegen ihrer Form und ihrem Inhalt) nicht ankommt.

Ich glaube hinsichtlich der Zuverlässigkeit unterliegst Du einem Irrtum. Wer sagt Dir, dass der Bote den Brief nicht einfach wegwirft. Oder Nachbars Kind oder Lumpi oder Dritte den Brief aus dem Briefkasten fischen?
Ein Briefkasten kann gegen unbefugten Zugriff geschützt werden. @Bote: möglich, aber unwahrscheinlich (gibt es sicher Studien dazu). Es geht auch nicht darum was möglich ist, sondern wie wahrscheinlich. Bei Email ist die Empfangswahrscheinlichkeit aus Schutzgründen die das Computernetz betreffen gleich 0.

Bei der Email bekommst Du eine Meldung, wenn die Mail nicht zugegangen ist (in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist).
Das ist technisch falsch. Mal ganz abgesehen dass es auch SPAM-mails gibt die ebensolche "Nichtzustellungsmeldungen" versenden, ...

Was der nun damit macht (vergleichbar mit Post), ob er sie liest, wegwirft, als Zigarettenanzünder verwendet oder halt durch einen Filter aussortieren lässt, kann doch nicht zu Lasten des Senders gehen. Der hat davon im Zweifel nicht mal Kenntnis.
Er muss annehmen, dass solche Emails da gängige Betrugspraxis, auf die eine oder andere Art nicht ankommen. Gerade Spammails werden *still* geschluckt. Wo Kosten entstehen ist die Betrugsschwelle höher.

das ist leider keine "realitätsfremde" Auslegung, sondern die Rechtslage und hat den Grund darin, dass der Berechtigte seine Rechte ja wahrnehmen können muss. Andersherum würde es Dir ja auch nicht gefallen.
Er kann dies einfach über Briefpost erledigen. @Realtätsfremd: da die physikalisch, sowie technischen Prozessunterschiede, inklusive Kostenunterschiede, nicht beachtet werden.
 
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Das Recht ist nun mal so, wie es ist und es gibt immer zwei Seiten. Ich sage ja nicht, dass das Ergebnis perfekt ist, aber es entspricht nun mal der Rechtslage und nur weil ein Richter das Ergebnis für ungerecht empfindet, kann er noch lange nicht das Recht beugen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert aber nicht die Justiz.
Der Richter muss auch keinen Interessensausgleich treffen. Er verhandelt ja keinen Vergleich. Er muss Recht sprechen. Das gilt insbesondere im Zivilrecht. Selbst wenn einer im Recht ist, aber bspw es versäumt einen Antrag zu stellen oder Beweise zu erbringen, dann darf der Richter nichtmal zu Gunsten des (eigentlich) Berechtigten entscheiden, da er sich sonst befangen machen würde (er kann in begrenztem!!! Maße richterliche Hinweise geben). Ist leider nicht alles so einfach.
"gerecht" ist relativ (es gibt immer zwei Seiten) und wie gesagt, bei einem Empfangsverweigerer wäre der Berechtigte chancenlos, was mE ungerechter ist.

@Hightech freak
das mit dem ISP ist eine interessante Idee. Allerdings denke ich, dass man damit auch nicht viel weiter kommt, weil dann vermutlich darauf abgestellt würde, dass der Empfänger (Emailkontenbesitzer) durch Aktivierung des Spamfilters bei ISP den Empfang verweigert hat. (abgeleitet vom Postzugang gilt das auch als zugegangen).
Aber das ist nur eine Vermutung, da ich dazu keine Rechtsprechung kenne.

Wie gesagt zur "richtigen" Empfangsbestätigung gilt der Anscheinsbeweis, sprich die ist ihm zugegangen (jetzt müsste in jedem Fall der Empfänger den (Nicht-)Zugang beweisen, selbst wenn es für den Zusendenden vorteilhaft ist). Aber das alles ändert nichts daran, dass hier der Abgemahnte beweispflichtig wäre, da er sich auf (den fehlenden) Zugang berufen möchte und das für ihn vorteilhaft ist.

Vielleicht passiert ja eine Verbesserung der technischen Möglichkeiten. Zu wünschen wäre es.
 
Wie sind die denn eigentlich auf diese Email Adresse gekommen?

Sagen wir mal man hat 2 Web Email Accounts, aber keiner der beiden Accounts hat irgendeinen Bezug zur Realität, wie will mich denn jemand auf diese Adressen Abmahnen?
 
@ denglisch
puh sorry, aber nicht alles auf einmal, da komm ich sonst nicht mehr mit.

also kurz:
vielleicht geh ich von mir aus, bei dem trotz 3 emailadressen das Verhältnis Spam zu Email bei ungefähr 1:30 liegt.
Für den Fall, dass einer bewusst eine Abmahnung so gestaltet, dass sie im Spamfilter landet, würde (soweit dazu vorgetragen wurde), der Richter auch anders entscheiden. Hier steht ihm eine Art Auffangrecht zu (sog. "Treu und Glauben"). Von daher sind bewussten Täuschern, die Abmahnungen so gestalten, dass sie im Filter landen, schon gewisse Grenzen gesetzt. Auch lohnt sich Betrügen wegen der Kosten nur bedingt, weil der Abgemahnte nur sich außergerichtlich ieL Gerichtskosten spart. Dazu käme glaube ich noch eine 0,65 Gebühr für den Anwalt, unter der obigen Einschränkung, dass der Anwalt nicht bewusst täuscht (davon kannst Du mal ausgehen, denn ein Anwalt (bis auf wenige unseriöre schwarze Schafe) wird der paar €€ nicht seine Zulassung riskieren)

Genau wir sprechen vom Stadium vor der Klage und da muss halt nicht zugestellt werden (Postzustellurkunde, usw).

manuell/automatisch: Ist doch Dir überlassen, ob Du selbst aussortierst oder aussortieren lässt. Das kann aber nicht zu Lasten des Senders geben.

formale Pflicht:
Es ist halt keine formale Pflicht. Nimmt der Abgemahnte die Abmahnung an, d.h. unterschreibt er die Unterlassungserklärung, kommt es zu keinem Gerichtsverfahren. Es ist also keine formale Pflicht. Der Abgemahnte könnte das Verfahren ja einfach durch Unterschrift verhindern.

sicherheitgrenze Wahrscheinlichkeit des Nichtzugangs (siehe Ausführungen weiter oben) und geh nicht nur von Betrugsfällen aus, weil es ist, wenn es nicht manipuliert wurde nicht davon auszugehen, dass es nicht zugeht. Wenn "bewusster Spam/Betrugsfall", dann siehe oben.

Postpflicht? Er kann per Post versenden, muss es aber nicht.
 
blackiwid schrieb:
@Jana, wenn die Abmahnung keine begründung hat, kann man ja später noch widerspruch einreichen bzw vor gericht dann recht bekommen. Was ich eher problematisch finde, ist die Liste der Gründe warum man gerade als Website-betreiber abgemahnt werden kann. Denke z.B. an den Schwachsinn das jede Seite ein Impressum haben muss. Also nicht nur geschäftliche Seiten sondern jede Seite.

Hallo blackiwid,
hier hast Du mich leider missverstanden. Meine Bedenken bezogen sich nicht darauf, ob die Abmahnung, die in mein E-Mail Postfach eingeht, einen berechtigten Hintergrund hat oder nicht. Vielmehr ging es mir darum, daß sich in meinem Postfach eine E-Mail befinden könnte, welche im Betreff das Wort Abmahnung stehen haben könnte und ich nun nicht weiß, ob es sich um eine echte Abmahnung handelt, oder um eine trojanerverseuchte Mail eines Betrügers. Um es herauszufinden, muß ich genau das machen, vor was sonst immer gewarnt wird, nämlich eine E-Mail unbekannten Ursprungs öffnen. Doch nach diesem Urteil, bin ich quasi gezwungen jede Mail zu öffnen, da es sich ja um eine Abmahnung handeln könnte. Ignoriere ich die Mail, handele ich mir u.U. ein teures Gerichtsverfahren ein - öffne ich die Mail, riskiere ich einen verseuchten Rechner.

Viele Grüße
 
Klamann schrieb:
Das Gericht vergleicht hier doch tatsächlich eine Email mit einem Brief!

Eine Email ist wie eine Postkarte: Jeder kann sie lesen und es gibt keine Versicherung, dass sie ankommt oder zurück zum Absender geschickt wird, falls das fehlschlägt.

Eine verschlüsselte Email mit digitaler Signatur, das könnte ich ja gerade noch so durchgehen lassen, aber doch keine stinknormale unsignierte Textnachricht, die zusammen mit den anderen gefälschten Abmahnungen den Arbeitsplatz meines Junk-Filters sichert.


Lach nicht, das ist längst traurige Realität (nur ein Beispiel von tausenden).

Seh ich auch so.

Ich frag mich ohnehin, was ein Blind Carbon Copy beweisen soll. Hier kann lediglich bewiesen werden, daß irgendwas irgendwann irgendwohin geschickt wurde. Und das wars dann auch schon. Punkt.

Ob es angekommen ist, weiß Keiner.

Normalerweise muß ein Spamfilter als höhere Gewalt akzeptiert werden. Niemand kann eine sich stetig verändernde Anzahl an Anwaltsemailadressen auf dem aktuellen Stand halten für die hauseigene Whitelist, nur damit ich auf Nummer sicher gehe auch ja jede Abmahnungsmail zu erhalten.

Manche Juristen sollten doch bitte wieder ins Land der Realität zurückkehren.
 
Tjo was lernen wir daraus ? Email Adressen nicht öffentlich machen sondern nur an ausgewählte Personen und vertrauenswürdige Institutionen weitergeben dann kann einem sowas nicht passieren.

Möchte wissen was der Richter sagt, wenn man ihm versucht verständlich zu machen das man kein Outlook benutzt sondern seine Mails bei einem Webanbieter wie Gmx oder Hotmail empfängt und versendet.
Wenn da beim Anbieter die Mail gefiltert wird dann ist das wohl kaum die Schuld des Empfängers da dieser keinen Einfluss auf die Filterregeln hat.
 
Ich werde bestimmt nicht mein Spamordner nach irgendwelchen Abmahnmails checken, solange die nicht meine Tür eintreten, existiert sowas wie Abmahnungen für mich einfach nicht!

In Deutschland ist es doch auch so, das 99 von 100 Abmahnanwälten nur auf die reine Panikreaktion setzen, die haben doch auch nicht die Spur von einem Interesse sich jetzt wirklich vor Gericht wochenlang rumzuschlagen, dann wären diese Kanzleien doch längst pleite, vorallem nach der neuen Regelung nach der in ungewerblichen Erstfällen sowieso nur noch 50 Euro verlangt werden dürfen!

Davon kann doch kein ehrlicher Mahnanwalt leben!
 
Mit Deinem Halbwissen, Verleumdungen und Deiner "Kopf in den Sandsteckphilosophie" wäre ich sehr vorsichtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber bei den Behörden liegt das "Empfangsrisiko" wiedermal nicht, da muss man parallel einen eingeschriebenen Brief schicken.

Und welcher Anwalt schickt gleich eine Abmahnung, wegen so eine Lappalie?
 
Handelt es sich um das Landgericht oder um das Oberlandesgericht Hamburg?
Meines Wissens nach gelten Landgerichtsurteile nur für den betreffenden Einzelfall.
Bei ähnlichen Fällen kann sich dann kein Anwalt auf das Urteil berufen.

Dafür wäre ein Urteil des Oberlandesgerichts nötig. Falls ich richtig liege ist die News reine panikmache. Desweiteren lese ich nicht das das Urteil von der Revision ausgeschlossen wurde. Daher muss das betreffende Unternehmen wohl leider in die nächste Instanz.

Und ich sehe es ähnlich, man könnte einfach eine Empfangsbestätigung verlangen.
 
Stimmt schon, dass man sich bis zum gewissen grad an der Rechtsprechung orientiert. Wir haben aber kein case-law wie im anglo-amerikanischen Rechtskreis. Insofern sind selbst BGH-Urteile "nur" Orientierungsmaßstab.

Da Halbwissen, ggf. bitte korrigieren oder ergänzen.
 
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