News Abmahnung per E-Mail rechtens

Wieder ein perfektes Beispiel, wie viele Menschen PC's nutzen und wie viele "das Geheimnis PC" verstehen.

So ein Urteil ist ehrlich zum schreien für mich^^
Das wären verdammt viele Mails pro Woche, die unser Spamfilter dann auf den Konzern los lassen würde... :freak:
Da kann man echt nur hoffen, dass das ganz fix noch mal überdacht wird.
Ich will nicht wissen was passiert wenn die nächst beste Schmuddelwebsite anfängt Abmahnungen zu verschicken.
Da kann ich den XXX-Filter auch ausschalten... :o
 
@ Pyroplan,
genau das ist der Punkt. Nach diesem Urteil bleibt Computernutzern im Grunde nichts anderes mehr übrig, als auf E-Mails zu verzichten. Oder kennt hier jemand eine sichere Methode eine viren-, wurm-, trojanerverseuchte E-Mail eines Malware-Programmierers von einer "echten" Abmahn-Mail zu unterscheiden - bevor man sie geöffnet hat?

Viele Grüße
 
Was jammert ihr denn alle, steht ja im Gesetz das es schriftlich sein muss, das ist in dem fall Email gegeben, ansonsten ist die Form frei.

Ich habe so auch einmal eine Abmahnung (da ich wo per vorkasse gezahlt hab wo ich danach festgestellt hab das es warscheinlich ein reiner Fake-shop war. Ich habe geschrieben das ich dann (mit Paragraph) 30 Tagen ein Mahnverfahren einleiten würde, dies kann man ohne Anwalt alles selber machen, die kosten landen dann im endeffekt alle beim Angeklagten. Kurz vor ablauf der 30 Tage kam dann mein Geld zurück.

Wenn auf der Webseite eine Email angegeben ist muss der Shopanbieter auch diese hin und wieder lesen.

Man kann zwar recht einfach den Absender einer Email abändern, aber wenn man es abschickt kann man eigentlich in der Regel davon ausgehen das diese auch an die Adresse an kommt.

Es mag irgendwelche extremfälle geben wo dies nicht passiert, das dürfte bei der klassischen Post aber auch vorkommen. Eine Einschreiben muss es ja über Post auch nicht sein.

@Jana, wenn die Abmahnung keine begründung hat, kann man ja später noch widerspruch einreichen bzw vor gericht dann recht bekommen. Was ich eher problematisch finde, ist die Liste der Gründe warum man gerade als Website-betreiber abgemahnt werden kann. Denke z.B. an den Schwachsinn das jede Seite ein Impressum haben muss. Also nicht nur geschäftliche Seiten sondern jede Seite.
 
Zuletzt bearbeitet:
BustaFiles schrieb:
So ein Unfug was sich das Gericht da aus den Fingern saugt.
Gesetzt dem Fall mein Inet Anschluß ist für mehrere Tage wegen technische Probleme nicht erreichbar und ich aus guten Grund nicht auf öffentliche Inet-Cafe's oder fremde Rechner ausweichen möchte, bin quasie auch schuld?
Klar die Absender sind immer die guten, wollen ja auch nur unser bestes. :freak:

Ja leider, denn das Gleiche gilt auch für Deine Post. Wenn Du bspw 3 Wochen in Urlaub bist und in der Zeit einen Brief bekommst, in dem eine Frist läuft und Du diese wegen der Abwesenheit verpasst, ist das auch Dein Problem.
Also warum Email anders behandeln als "normale" Post.
 
Worüber sich hier noch keiner gewundert hat, als Briefempfänger bringt mir der Postbote den Brief, gerade Einschreiben. Ich brauche im Zweifel nicht mal einen Briefkasten.

Wie kann man davon ausgehen, das ich zwar eine Emailadresse habe (woher die Kanzelei die auch immer weiß) aber ich brauche ein Empfangsgerät sprich einen Rechner. Muss ich mir den nun kaufen, selbst wenn ich alle 4 Wochen in ein Internetcafe gehe und meine Emails abrufe ? Hat das Gericht sich mal darüber Gedanken gemacht ? Das ich einen Rechner zwingend brauche um die abzurufen ? Muss ich mir jetzt einen privat kaufen wegen dem Urteil ?
 
@Turrican101
emails sind der aber gleichgestellt ;-)

@ arnemichalak
Wer ein Emailfach hat, ist auch verpflichtet das regelmäßig zu kontrollieren, genauso wie ich einen Briefkasten regelmäßig kontrollieren muss.
 
@smartin: Wer legt die Abstände fest ? Die Intervalle ? Wo steht das ? Quellen ?
 
Was in 90% aller Kommentare vergessen wird :
-Es geht um "geschäfts-e-mail-addressen" von Portalverantwortlichen.
-Private Nutzer sind davon nicht betroffen und bekommen reale Briefe in ihren realen Briefkasten. ;)
-In diesem Fall der "kostengünstigeren Einigung" (Abmahnung), reicht juristisch, sogar eine einfache Postkarte, da es ein Angebot des Klägers/ Betroffenen ist, die Kosten, auch für den Beklagten, gering zu halten.
-Dies ist kein Präzedenzfall und gilt nur für diese Verhandlung.

Agi
 
ich frage mich woher die die e-mail adresse überhaupt bekommen bzw.woher wissen die, dass die noch aktiv ist und auch von demjenigen benutzt wird, sprich da muss es doch nen zertifikat geben oO.
da würde ich mal sagen, man sollte einfach nicht seine e-mail angeben, dann muss es über den postweg gehen.
irgend wann wird dann jeder ohne mail direkt für schuldig befunden xD

Edit: @ AgiHammerklau
habe länger gebraucht als 3 min mit dem schreiben und das dadurch nicht gesehen. das hätteste vielleicht in erwägung ziehen können ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@smartin:

Du bist ja ein ganz schlauer, wenn ich sowas lese :freak:

Das soll die Rechtsgrundlage sein ? Wo sind die sich ergebenden Rechtsfolgen ?

Schön, Hauptsache man hat was geschrieben oder wie ? :rolleyes:
Ergänzung ()

@smartin:

Du bist ja ein ganz schlauer, wenn ich sowas lese :freak:

Das soll die Rechtsgrundlage sein ? Wo sind die sich ergebenden Rechtsfolgen ?

Schön, Hauptsache man hat was geschrieben oder wie ? :rolleyes:

Teile es doch mal allen mit das wir lernen können !
 
@Tidusmaster
Schau´ in post 70.
Jeder Webseitenbetreiber ist verpflichtet, genaue Angaben zu machen.
"WhoIs" ist auch eine gute Alternative.

Lesen, Denken, Posten !

Agi
 
Ich sag´s ja: Wir leben in einer Bananenrepublik, in der selbst Anwälte die Schafe melken.

bananenrepublik.jpg
 
@smartin:

Hier gings darum sich an einer Diskussion zu beteiligen und seine Meinung zu sagen und das wenn möglich mit Quellen oder etwaigen Folgen. So einfach ein paar Brocken hinzuschmeißen das sich jeder seinen Reim draus machen kann ist sicher kein schöner Postingstil, ein Einzeiler aus denen sich keiner einen Reim draus machen kann, kann man sich auch sparen.
 
ich habe schon mehrere Sachen gepostet und selbst wenn ich nur eine Zeile schreibe, dann muss ich mir nicht von Dir blöd kommen lassen. Du hast ne Fragen gestellt und hast ne Antwort bekommen. Und nur weil Du damit nichts anzufangen weißt oder zu faul zum Nachlesen bist, rechtfertigt Dich das nicht mir hier blöde zu kommen. Der Tonfall macht die Musik :mad:
 
Genausogut könnten Hauptschüler mit abgebrochener Maurerlehre über Quantenmechanik "diskutieren". Hier wird (bis auf ganz wenige Ausnahmen) mit -Null- Hintergrundwissen über ein Thema auf unterstem Stammtischniveau geschrieben.

Bewunderung an die Schreiber, die versuchen hier ein wenig Sachlichkeit hinein zu bringen, was ich schon aufgegeben habe.
 
@ arnemichalak

Du bist ja ein ganz schlauer, wenn ich sowas lese

Was bist du denn so aggressiv? Du hast eine Frage gestellt und er hat korrekt darauf geantwortet.

Das soll die Rechtsgrundlage sein ? Wo sind die sich ergebenden Rechtsfolgen ?

Rechtsgrundlage wofür? § 130 I BGB, wie smartin es bereits erwähnt, regelt das Wirksamwerden einer Willenserklärung gegenüber Abwesenden. Wenn eine Willenserklärung also einem Abwesenden zugegangen ist, dann wird die WE wirksam. Das ist deine Rechtsfolge. Wann und wie eine WE zugegangen ist, steht nicht im Gesetzestext und wird/wurde von der Rechtsprechung entwickelt. Wenn du die genaue Rechtsprechung dazu nachlesen willst, empfehl ich dir unter einem größeren Kommentar wie Palandt oder MüKo unter § 13o I BGB die jeweiligen Quellen nachzulesen und dann entweder in einer juristischen Biobliothek von der Uni diese nachzuschlagen oder auch im Internet gibt es entsprechende Möglichkeiten. Beck-online wäre z.B. so eine Seite, deren Benutzung allerdings nicht kostenlos ist.
 
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