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Wenn man eine ordentliche Rechtsschutzversicherung hat(1 Million Euro) dann den "Abmahner" in Grund und Boden Prozessieren, damit er soviele Gerichtstermine wahrnehmen muß, daß sein Geschäft darunter leidet.
Denn das macht ja nicht EIN, sondern 100erte Betroffene.
Der kommt mit dem Briefeöffnen gar nicht nach, wenn man da schön dranbleibt.
Natürlich ist das mit Rechtsschutzversicherung ne relativ einfache Kiste und muss nur seinen Anwalt anrufen & Tee trinken... hätte jeder Rechtsschutz, dann würde es erst garnicht zu solch dreisten Abmahnungen, geschweigedenn Abmahnwellen, kommen!
Was bringt dir die Auskunft im Endeffekt? Die Garantiert dir ja nichts!
Die Gesetzeslage diesbezüglich ist das Problem! Zumal die verschiedenen LGs sich in ihren Urteilen (wie so oft) nichtmal einig sind! Und wie schon jemand gesagt hat, ist das ganze russisch Roulette: ob der Anwalt die Mahnung nach Ignorierung dieser oder der Einschaltung deines Anwalts diese zurückzieht oder er es bis vors Gericht durchzieht... und wenn es vor Gericht kommt, spielst du nochmal ne Runde russisch Roulette!
Ohne Rechtsschutz würde ich (ich hab Rechtsschutz) mich glaube ich nicht darauf einlassen... am Ende bleibst du auf Anwalts und Gerichtskosten sitzen, die die eigentliche Mahngebühr verzehnfacht! Wie halt schon gesagt, russisch Roulette beschreibt das ganze sehr "treffend"
Aber muss jeder für sich selber entscheiden, was er dann macht...
Die Strafe ist völlig gerechtfertigt !
Man kann ja schon fast von Glück reden das es "nur" 750€ sind ...
Eileine für das fehlende Impressum könnte es eignetlich noch teuerer sein.
Ja mit Ebay ist immer so eine sache .. wer nicht bescheißt der wird beschießen kann ich da nur sagen.
Darum verkauft den ganze kramm einfach als privat!Ihr macht selber bilder,eigenen text und keiner kann auch was
Dann liegt in ein paar Wochen die nächste Abmahnung im Briefkasten, weil man sich wider besseres Wissen nicht als Gewerbetreibender ausgegeben hat.
Das Feld der Abmahnungen ist so weitläufig, dass ich mir nicht anmaße, darüber vollständig Auskunft geben zu können. Andere schaffen das aber (leider).
Und auch das ist inkorrekt! Auch ein privater Verkäufer kann als gew. Verkäufer gelten, je nach Art der Ware und Anzahl an Verkäufen. Die Grenze zw. privat- und gewerblichen Verkauf legt jedes Gericht anders aus.
so würde ich persönlich versuchen vorzugehen. erstmal ignorieren und abwarten. es gibt anwälte die leben von so abmahnunfug und ob die da so hinterher sind stellt sich die frage
Wenn es etwas gibt was man nicht tun sollte, dann ist es sicherlich genau das! Ignoranz hilft in keinster Weise das Problem zu lösen - es sei denn du möchtest neben deinem Konto auch noch dein Sparschwein und deinen Sparstrumpf mit den bald anfallenden Mahn- und Inkassogebühren belasten.
Grundlegend kann ich mich meinen Vorrednern nun anschliessen. So traurig es auch ist und so moralisch verwerflich es auch erscheinen mag: deine Schwester wird zahlen müssen und hoffentlich daraus lernen. Zumindest die Sache mit dem Impressum ist kein neuzeitliches Problem, sondern schon seit Jahren bekannt.
Solltest du es entgegen der hier geäußerten Meinungen eher bevorzugen dagegen vorzugehen, so rate ich dir zu versuchen, dich mit anderen Betroffenen zusammenzuschliessen... so wird aus keiner Chance evtl. zumindest eine kleine Chance...
die Rechtslage ist juristisch sehr auslegungsbedürftig und insbesondere äußerst einzelfallbezogen. Einen eindeutig richtigen Rat wird dir daher hier keiner geben können
Ursache ist die geltende Fassung des § 8 UWG, der auch die Gerichte gelegentlich nicht nachvollziehbar entscheiden läßt.
§ 8 Beseitigung und Unterlassung
...
(4) Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.
Deine Schwester wird sich daher entscheiden müssen, ob sie das Kostenrisiko für die Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts eigehen will oder ob sie die Kosten der evtl. ungerechtfertigten Abmahnung tragen will.
Nebenbei: In diesem Zusammenhang von "Strafe" zu sprechen, ist totaler Unfug. Hier handelt es sich um einen zivilrechtlichen Vorgang; eine Strafe gibt es nur im Strafrecht. Die 750€ sind die Kosten der Rechtsverfolgung im Sinne der oben zitierten Vorschrift.
Der Nachweis einer Abmahntätigkeit zur Gewinnerzielung ist schwer. Ich gehe sogar so weit, dass es dem Betroffenen nur dann möglich ist, dies zu belegen, wenn er eine Vielzahl von Mitbetroffenen kennt, diese gleichlautendene Abmahnungen bekommen haben und überdies Hinweise darauf zu erkennen sind, dass der betreffende Anwalt initiativ gegenüber seinen Mandanten tätig war und noch werbetreibend für seine Dienste geworben hat.
Das erscheint mir, außer in besonders dreisten Fällen, fast unmöglich.
Es macht auf keinen Fall Sinn abzuwarten und sehen was passiert. Das ist das schlimmste was man machen kann. Durch solches Vorgehen würde und wird der Betrag sich nur noch erhöhen.
Man sollte Versuchen Kontakt zu demjenigen aufzunehmen, der die Abmahnung verfasst hat und sich auch von diesem beraten lassen. Klingt erstmal komisch, ist aber meiner Meinung nach die beste Lösung, denn diese Person weiß am Besten bescheid. Zudem kann man so auch versuchen eine bessere Lösung zu erzielen.
Ich muss aber auch sagen, dass sowas für mich ein typisches, oft auftauchendes Problem ist. Viele lesen nicht vernünftig bzw. gar nicht durch, was sie unterschreiben oder wo sie ihr Einverständnis geben. Gerade wenn es um sowas wie ein Gewerbe geht, informiere ich mich doch bis zum Erbrechen. Aber nein...
Der Bundestag will aber jetzt darüber abstimmen, das solche Klagen nur noch bis max. 50 € gehen, hab ich letzte Woche gelesen.
Das ist ja mittlerweile ganz normal, dass man als kleiner Gewerbetreibender sofort mit mehreren Abmahnungen abgeschossen wird. Das machen die großen Konzeren, wie z.B. Media Markt ja sofort, da so der Konkurenz überschaubar bleiben soll für sie.
Irgendwann kriegen die auch mal eins drauf, und auf den Tag freue ich mich schon sehr
Hi , sucht euch nen Rechtsanwalt und dann lasst es drauf ankommen . In dem Falle würd ich durch die nötigen Instanzen gehn . Ist ja auch immer ne Frage was ein Richter dazu sagt .
Ich rate euch , NICHT zahlen und Anwalt einschalten !!
Die RSV gehört bei mir fest dazu , son Komplettpaket für 25EUR/Mon. ... gibst sicher auch billiger .
Btw. ..war in der letzten C´t auch nen Artikel dazu , das soll wohl auf 50EUR begrenzt werden , leider auch wohl wieder schwammig formuliert der § ...
Nein, die Planungen der Bundesregierung betreffen nur Abmahnungen nach dem Urhebergesetz. Nach einem Regierungsentwurf zu § 97a Abs. 2 UrhG soll der Ersatz von Aufwendungen der Rechtsverfolgung für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen auf 50 Euro begrenzt werden.
Soviel ich weiß braucht man die Abmahnkosten eines Anwaltes von irgendwoher nicht zahlen, gabs schon mal einen Bericht darüber, könnte ja jeder daherkommen und sowas betreiben, solange nichts von Statsanwalt oder Stadt oder Polizei kommt würde ich dasn in den Müll werfen aber evtel bei dem eigenen Anwalt erkundigen.
Solche Natzter bei Ebay finde ich gehören verboten, die nur nach einen Abmahngrund suchen.
Ist die Rechtschutzversicherung überhaupt verpflichtet einen solchen Fall zu übernehmen? Soweit ich mich erinnere hat die RV doch die Möglichkeit, bei ausweglosen Verfahren die Übernahme der Kosten zu verweigern.