mchawk777 schrieb:
ob die Beteiligten einfach zu dumm zum Verhüten waren.
Selbst dann gilt, was ich hier geschrieben habe:
https://www.computerbase.de/forum/t...isch-diskussion.2236139/page-13#post-31182211
Es ist nicht abwegig eine gewisse Bequemlichkeit oder auch Naivität in das Thema Schwangerschaftsverhütung zu inkludieren. Die Hürde zum Schwangerschaftsabbruch trägt ihren Teil dazu bei. Desweiteren auch die gesundheitlichen Risiken eines Schwangerschaftsabbruch, bei denen wiederum eine Nachlässigkeit inkludiert werden kann.
Aber selbst dann, gilt das von mir geschriebene weiterhin: Entscheiden tun die Personen, die nicht abgetrieben wurden, stellvertretend für alle ungeborenen Personen. Finden die geborenen Personen auch mit all den weiteren Faktoren von Bequemlichkeit, Naivität und Nachlässigkeit, sowie (wieso nicht) auch Dummheit, einen Schwangerschaftsabbruch ihrer Person - stellvertretend für ungeborene Personen - OK, dann ist das ihre Entscheidung. Ebenso, wenn sie es nicht OK finden.
Mit der gesetzlichen Regelung entscheidet nicht die schwangere Person, sondern alle geborenen Personen (in einem Staat) stellvertretend für die ungeborenen Personen. Auch hieran kann durchaus Kritik geübt werden. Zum Beispiel, dass die stellvertretende Entscheidung in Zweifel zu ziehen ist und einer Entscheidung der schwangeren Person vorzuziehen wäre, oder viele weitere Optionen.
Die metaphysische (philosophische) sowie auch soziologische Frage dabei ist, inwieweit Personen überhaupt in der Lage sind menschenwürdig stellvertretend zu entscheiden? Oder ist allen der Nächste sowieso egaler als die eigene Person? Spielen da vielleicht noch ganz andere Sachen mit rein, die eine neutrale Entscheidung verunmöglichen? Sollte dann vielleicht nicht eher nicht jede Person, sondern nur Spezialisten entscheiden? Aber sind diese tatsächlich neutral?
Die gesetzliche Regelung ist ein Kompromiss. Sie sollte ein Kompromiss aus der Entscheidung aller sein ( Ø ), der stetig geupdated werden können muss. So wie ein Registereintrag. Diesen gibt jede Person mit 18 Jahren ab und kann ihn einmal jährlich ändern. Damit wird die Angelegenheit auch unabhängiger von den amtierenden gesetzgebenden Parteien.
Als Äquivalent zum Schwangerschaftsabbruch könnte die Wehrdienstpflicht diskutiert werden, mit allem dafür und dagegen, inklusive der Bereitschaft zum Anzetteln von Kriegen.