Ärger mit Computerhändler

yeti.bike

Cadet 3rd Year
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Sep. 2007
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Hallo zusammen,

hoffe ich bin mit meinem Thema hier richtig.

Folgendes hat sich ereignet:

Hatte letztes Jahr bei meinem Händler einen Arbeitsspeicher gekauft. Wert 19,95.
Dieser ist nun defekt und wurde eingeschickt. Denselben Speicher wollte ich aber nicht mehr haben und habe einen anderen bestellt. Wert 34,95. soweit so gut.
Das heißt für mich, ich zahle nur den Aufpreis zum neuen Speicher. Differenz=15€.

Nun verlangt mein Händler das ich 20€ zahlen solle, weil der Speicher im Preis gestiegen ist. Aber mir als Kunde kann es doch egal sein, ich habe damals den Preis von 19,95 gezahlt und von dem Preis gehe ich auch aus. Das ist doch nicht rechtens, oder sehe ich das falsch? Wenn ich den Speicher nur hätte austauschen lassen, müsste ich doch auch keinen Aufpreis über 5€ zahlen. Also ich sehe das nicht ein.

Weiß jemand Rat?

Mfg
yeti
 
Eigentlich muss der Händler das gar nicht machen, da er den defekten Speicher zunächst zweimal reparieren/ersetzen kann. So einfach umtauschen kannst du den Speicher also erstmal gar nicht.
 
Ist das ein Kulanztausch? Oder bist du noch im 14-tägigen Widerrusfrecht?

Falls Kulanztausch macht der Händler dir damit schon einen Gefallen dass du schnell einen anderen bekommst anstatt länger auf einen Austausch zu warten.
Falls noch im 14-tägigem Rückgaberecht, dann darf er das eigentlich nicht.

EDIT: Hab das "letztes Jahr" überlesen.
Also macht er dir damit eher schon einen Gefallen.
Kannst dir ja jetzt aussuchen ob du evtl. länger auf Austausch warten willst oder für 5 Euro extra sofort Austausch bekommst.
 
Klar ist das rechtens, du kannst froh sein, dass er den überhaupt tauscht.
Frage dich mal warum er dir deinen Speicher abkaufen sollte, er hat bestimmt genug davon da.
 
Meines wissens nach zählen immer die Preise vom Datum der Rechnug. Es sollte also nicht rechtens sein, dass du jetzt aufeinmal mehr bezahlen sollst. Du hast quasi beim ersten Kauf 20€ angezahlt und die Differens zu deinem Neuen Ram also 15€ musst du bezahlen nicht mehr und auch nicht weniger. Wenn der alte Ram heute weniger kosten würde dann würde der Verkäufer ja auch von dem Preis aus gehen der auf der Rechnung steht und nicht der Preis von heute. Der erste Ram war defekt, also umtauchen oder Geld zurück (oder eben halt den Betrag von 20€ als Anzahlung für anderes Produkt nehmen). Wenn ich heute nen Fernseher für 500€ kaufe, der mir in 3 Wochen kaputt geht, dann bekomme ich ja auch nicht nen neuen und z.B. 50 € zurück weil er jetzt 50€ weniger kostet. Genauso anders rum, produkt wird für 500€ gekauft, geht kapuut und du bekommst einen neues, wenn das Produkt jetz aufeinmal 550 kostet musst du ja auch nicht drauflegen. Wie gesagt es zählt der Betrag, der auf der Rechnung steht, lass dich da net abziehen.

Edit: Oh hab gerade geles das der kauf schon länger her ist, must halt klären od das Kullanz oder Reklamation ist.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
biste denn sicher das der Kaputt ist?

Ram geht wenn er denn einmal läuft und nicht deutlich über seinen Spezifikationen betrieben wird nur sehr selten "einfach so" kaputt.

Haste 1x2GB oder 2x1GB, wenn du 2x1Gb hast sind dann beide aufeinmal defekt?
 
normalerweise zählt der preis, der auf der rechnung steht. sollte also in deinme fall die 19,95€ sein
 
Du kannst darauf bestehen, den Gleichen zu bekommen. Wenn dieser nicht zu kriegen ist, dann einen Gleichwertigen.
Alles andere ist Kulanz, die du annehmen oder ablehnen kannst.
 
bei solchen Kulanzfällen wird der "zurückgenommene" Speicher mit dem Tageswert berechnet.
Das ist auch völlig rechtens so.

du scheinst noch sehr jung zu sein, denn beim Autokauf/Autoverkauf wird auch der Zeitwert berechnet. Scheint dir nicht geläufig zu sein ... tja ... so kommts ...

greez
 
würde die 20Euro bezahlen wiso nicht der kauft dir den speicher ab also bitte wenn er schon freundlich zu dir ist dan zahle die 5Euro mehr denn er müsste gar nichts machen in diese richtung!
 
Also Vorstellungen haben die Leute :lol:

Das ist reine Kulanz von deinem Händler, sei überhaupt froh das er darauf eingeht, denn das müsste er nicht, er braucht dir nur den selben Speicher besorgen den Du gekauft hast, zudem ist der auch noch gebraucht gewesen und Du verlangst das er dir 19,95 Euro anrechnet :freak:
 
"Speicherpreise sind Tagespreise" so steht es bei vielen Händlern auf den HP oder den Preislisten. Demnach ist das völllig korrekt was er da macht, er kommt dir sogar entgegen.

Er kann genau so gut den Zeitwert errechnen und das abziehen vom Kaufpreis.

Von daher läufst Du noch ganz gut, mit der Sache.
 
alan_Shore schrieb:
Er kann genau so gut den Zeitwert errechnen und das abziehen vom Kaufpreis.

Ist das sicher?

Ich habe mal von einen Fall gelesen,wo ein defekter Herd reklamiert wurde.Der Hersteller verlangte eine Nutzungsgebühr.
Dies landete dann vor Gericht und die Nutzungsgebür war unwirksam.
 
Hier ist ja keine Reklamation sonder "Reklamation+Wechsel gegen neuen Ram" also durchaus möglich.

P.S. 14 Tage Rückgaberecht nur bei Online gekauften Produkten, alles andere ist Kulanz.
 
Ich habe mal von einen Fall gelesen,wo ein defekter Herd reklamiert wurde.Der Hersteller verlangte eine Nutzungsgebühr.
Dies landete dann vor Gericht und die Nutzungsgebür war unwirksam.

Da hat der Händler im Normalfall nix mit am Hut, das geht in der 2 jährigen Garantiezeit sowieso über den Hersteller, und da wird über eine Vertragswerkstatt ein Techniker rausgeschickt, der bei Eigenverschulden eine Rechnung schreibt, oder es wird im Rahmen der Garantie repariert.
PS: Welcher Hersteller war das denn?

Vergleichen kann man das aber wohl nicht.

Der Vorschlag auf Kulanz geht voll in Ordnung, und der Händler wird dir damit wohl voll entgegen kommen. Wenn er den Riegel einschickt und du auf Antwort vom Hersteller warten mußt, das kann dauern, der Händler wird dir dann im Rahmen dessen wohl dieses Angebot gemacht haben. Wenn du sowieso den alten Ram nicht mehr wiederhaben willst, ich frage mich wo da jetzt das Problem liegt.

Zumal kann ja sowieso keiner genau prüfen ob der Anspruch deinerseits überhaupt gerechtfertigt ist, von daher sehr kulanter Händler. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Was der alte Speicher mal gekostet hat, ist irrelevant.
Er hat jetzt einen neuen, teureren genommen.
Und da RAM Tagespreise hat, ergibt sich der Mehrpreis.

Gibt es einen Beleg, auf dem steht, dass du den neuen Speicher für 34,95 € gekauft hast
oder hast du nur neuen bestellen lassen und ihn dann im Laden bezahlt ?
 
Touch-Knie schrieb:
Ist das sicher?

Ich habe mal von einen Fall gelesen,wo ein defekter Herd reklamiert wurde.Der Hersteller verlangte eine Nutzungsgebühr.
Dies landete dann vor Gericht und die Nutzungsgebür war unwirksam.
Das war der berüchtigte Quelle-Fall, bei dem es aber um die sogenannte "Herausgabe der Nutzungen" bei Nachbesserungen im Rahmen der Sachmängelhaftung ging. Das wäre nach deutschem Recht sogar möglich gewesen, der BGH hat aber vermutet, dass dies gegen eine EG-Richtlinie verstößt, den Fall an den EuGH überwiesen und so weiter und so fort. Das Ende vom Lied war eine Gesetzesänderung im BGB, die aber wie von meinem Vorredner angemerkt rein gar nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun hat.
 
Hallo zusammen,

danke für die vielen Antworten. Ich werde gleich mal meinen Händler aufsuchen und nochmal in Ruhe mit ihm Reden. Es kommt mir jetzt nicht auf die fünf Euro drauf an. Ich sehe das jetzt so, das im falle eines Defekts er den Artikel erst bis zu drei mal Austauschen/Reparieren muss. Sollte der Mangel dann immer noch bestehen, kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten oder einen gleichwertigen oder wenn nicht möglich, einen hochwertigeren verlangen. Was er jetzt macht ist, denke ich, Kulanz.

Danke euch nochmal.

Gruß

yeti
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Kulanzfällen wird bei Speicher idR der Tageswert genommen.

Ich würde aber einfach auf eine Behebung des Mangels bestehen, sprich Austausch gegen gleichwertigen oder Reperatur, damit du bei 0 rauskommst.

Wenn du wirklich den anderen Speicher kaufst ist das in Ordnung was er da macht.
 
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