Ärger mit Cyberport

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COOLMAXX

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Hallo an die Community

Ich habe folgenden Fall.

Ich habe einen hochpreisigen TV bei Cyberport bestellt 14.05.20 und bei der Filiale der Spedition selber abgeholt(27.05.20).
Bei der Übergabe habe ich schon gesehen dass die Verpackung an mehreren Stellen schon stark beschädigt war. Ich habe mir nichts dabei gedacht da meine Vorfreude in dem Moment auf den neuen Fernseher größer war. Nach dem Auspacken zu Hause habe ich dann festgestellt daß es einen Displayschaden hat. Ich habe den Schaden sofort telefonisch wie auch per Mail bei dem Onlinehändler inkl. der Beweisfotos gemeldet. Nach einer Woche der Prüfung meldet sich der Onlinehändler bei mir und verweigert mir die Rückerstattung bzw. eine Nachbesserung.

seine Begründung:

Die Sendung wurde gegen reine Quittung entgegengenommen also Ihrerseits bestätigt, dass die Ware bei der Gefahrenübergabe an Sie mangelfrei war.

Der Schaden ist an der Verpackung so offensichtlich, dass hier das Gerät im Beisein der Spedition hätte geprüft werden müssen, um die Annahme bei einer Beschädigung verweigern zu können.Bedingt durch die Annahme gegen reine Quittung ist für uns eine Regulierung über den Versanddienstleister nicht möglich. Hierbei können wir das Gerät lediglich entsorgen.

Ich bin doch nicht verpflichtet die Ware vor den Augen des Spediteurs sofort auf Schäden zu prüfen.
Nur weil die Verpackung äußerlich Schäden aufweißt muss nicht automatisch der Inhalt beschädigt sein. Klar für mich wäre am besten gewesen die Annahme zu verweigern bzw. mein Fehler war nur dass ich dass mir nicht vermerken lassen habe auf dem Übergabeschein dass der Karton außerlich beschädigt ist. Der Onlinehändler windet sich damit raus dass auf dem Lieferschein der Spedition ich mit meiner Unterschrift bestätigt habe dass der Karton äußerlich unbeschädigt ist obwohl es das in Wirklichkeit nicht war.

Frage wie soll ich gegen den Onlinehändler am besten vorgehen bzw. hat jemand sowas ähnlich negatives erlebt mit einem Händler und kann mir ein paar Tipps geben ? Klar ich kann zum Anwalt rennen aber ich möchte das erstmal aus Kostengründen vermeiden.

Cyberport stellt sich komplett stur.
In Zukunft werde ich einen sehr großen Bogen um den Laden machen und empfehle den Laden keinen Fall weiter.
Service gleich null.

p.s. Ich ich habe noch einen Widerrufsrecht.


Großen Dank im Voraus
 
COOLMAXX schrieb:
Nur weil die Verpackung äußerlich Schäden aufweißt muss nicht automatisch der Inhalt beschädigt sein.

bei derart empfindlichen Inhalt und stark beschädigter Kartonage, muss man fast davon ausgehen das der Inhalt beschädigt ist. Hier konsequent die Annahme verweigern, sei es zu Hause an der Tür oder dort.

Widerruf könnte klappen, kann aber auch sein das Cyberport sagt „Nö! Ware ist defekt“ und du musst Ersatz leisten.
 
COOLMAXX schrieb:
Klar für mich wäre am besten gewesen die Annahme zu verweigern bzw. mein Fehler war nur dass ich dass mir nicht vermerken lassen habe auf dem Übergabeschein dass der Karton außerlich beschädigt ist.
Damit fasst du das Problem sehr gut zusammen. Mit der Unterschrift hast du "bestätigt" das die Ware im einwandfreien Zustand übernommen wurde. Eine Annahmeverweigerung wäre die beste Reaktion gewesen.

Widerrufe den Vertrag so schnell wie möglich.
Muster dafür findest du z.B. hier.
Auf den Kosten für den Rückversand bleibst du dann sitzen aber das würde ich als Lehrgeld verbuchen.
 
Ich würde vorliegend, wenn es sich um eine teure Ware handelt, überlegen einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Für einen Verbraucher besteht im Gegensatz zu Unternehmern (§ 377 HGB) eine Pflicht zur (umgehenden) Kontrolle der Ware nicht.
 
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für mich ist das auch ein verdeckter Schaden. Denn Anhand der eingerissenen Kartonage kann ich den Zustand der Ware nicht beurteilen bzw. ich müsste die erst auspacken.
Könnte ich alternativ den Mitarbeiter der das an mich in der Filiale übergeben hatte ausfindig machen und mir das
nochmal von Ihm bestätigen lassen dass der Karton beschädigt war das nochmal Cyberschrott vortragen.?
Ich habe den Übergabeschein der Spedition unterschrieben und somit mit meiner Unterschrift quasi nur den Erhalt der Ware bestätigt habe (dachte ich). Mir war in dem Moment nicht bewusst dass ich für die Unversehrtheit des Pakets unterschrieben habe.

Das kleingedruckte habe ich dann erst Zuhause gelesen was auf dem Übergabeschein stand. Dann ist das Kind aber schon in den Brunnen gefallen.
 
Hast du ein Exemplar der Abholbestätigung bekommen?
Steht da tatsächlich drauf dass du bestätigst dass die Ware/Verpackung okay war bei Übergabe?
Falls du das nicht bekommen hast, fordere einen Nachweis dass du das so unterschrieben hast.
Wenn das so auf dem Vordruck steht hast du ein Problem. Da hilft auch der Widerruf nicht.
EDIT: Okay, also so gelaufen wie es branchenüblich ist.

Acdcrocker schrieb:
Für einen Verbraucher besteht im Gegensatz zu Unternehmern (§ 377 HGB) eine Pflicht zur (umgehenden) Kontrolle der Ware nicht.
Es spielt eigentlich keine Rolle ob diese "Pflicht" besteht oder nicht. Wenn er dafür unterschrieben hat und bestätigt hat, dass die Ware/Verpackung okay ist, was sie aber offensichtlich nicht war, dann bringt es auch nichts dass er diese Unterschrift ohne Pflicht geleistet hat.
COOLMAXX schrieb:
In Zukunft werde ich einen sehr großen Bogen um den Laden machen und empfehle den Laden keinen Fall weiter.
Service gleich null.
Service ist bei Cyberport top. Sorry, das war einfach "haben wollen" von deiner Seite. Da würde sich jeder Onlinehändler zurecht stur stellen.
Die Frage ist nicht wie du gegen Cyberport vorgehen kannst (denn du hast vermutlich keine wirkliche Handhabe) sondern eher wie du dich aus diesem Schlamassel mit möglichst geringen Kosten rausziehen kannst.

Eigentlich würde sich Cyberport das Geld von der Spedition bzw. der Versicherung holen, aber wenn du bestätigt hast dass die Ware augenscheinlich einwandfrei war bei Übergabe dann bekommt Cyberport auch kein Geld von denen.
COOLMAXX schrieb:
Könnte ich alternativ den Mitarbeiter der das an mich in der Filiale übergeben hatte ausfindig machen und mir das
nochmal von Ihm bestätigen lassen dass der Karton beschädigt war das nochmal Cyberschrott vortragen.?
Wenn er dir das schriftlich zusichert haut er seinen Arbeitgeber in die Pfanne.... Gut, wenn du ihn dazu überredet bekommst....
 
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Wende dich doch noch mal an die Spedition, vielleicht kann man sich an dich und deinen defekten Karton erinnern.

In der Regel sind die alle versichert bezüglich Transportschäden.

Wäre mir ein Versuch wert.
 
h00bi schrieb:
aber wenn du bestätigt hast dass die Ware augenscheinlich einwandfrei war bei Übergabe
muss Cyberport davon ausgehen, das die Beschädigung erst nach Gefahrenübergang entstanden sind. Pack mal nen 55 Zöller in einen Corsa, hui. 😁
 
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nach dem Verladen durch die Speditionsmitarbeiter ins Auto habe ich von der Kartonage nochmal Fotos gemacht.
Damit kann ich doch gegenüber der Spedition argumentieren oder ?
 
Eher weniger weil Fotos in der Regel nicht den zeitlichen Hergang widerspiegeln.
 
Ich wäre mit negativen Verballhornungen von Firmennamen etwas zurückhaltender, wenn der Fehler womöglich zumindest teilweise bei mir läge.
 
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Meine Ausbildung ist zwar schon ein paar Jahre her - aber es gab da sowas nettes wie "verdeckter Mängel". Das dürfte imo doch darunter fallen?

Schließlich war der Schaden im Vorfeld (!) nicht ersichtlich.
Außerdem sind Speditionen doch gegen Transportschäden versichert - sehe daher das Problem nicht.

Spricht aber auch wieder Bände für den miserablen Support von Cyberport. Einmal dort bestellt - heftig verarscht worden denen und es dann dabei sein lassen.

Dusslig war dennoch dir nicht vom Fahrer die Schäden des Kartons quittieren zu lassen.
Sobald du dir das unterschreiben lässt hast du was gegen die in der Hand.
 
@Hylou

Wenn der Umkarton zerstört ist - könnte dann ein durchschnittlicher Verbraucher annehmen, dass auch der Inhalt beschädigt ist?

Und wenn Speditionen versichert sind, was wird die Versicherung sagen, wenn die Spedition die Unterschrift des Abholers hat, dass er die Ware in einwandfreiem Zustand übernommen hat?

Wo genau siehst du hier den Fehler von Cyberport?
 
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Hylou schrieb:
Schließlich war der Schaden im Vorfeld (!) nicht ersichtlich.
Außerdem sind Speditionen doch gegen Transportschäden versichert -
die wäre auch eingesprungen, wenn er das nicht unterschrieben hätte und die Annahme verweigert hätte.
 
Du hast die Übernahme unbeschädigter Ware (inkl. Verpackung) ohne Vorbehalt quittiert und willst jetzt diese dokumentierte Aussage revidieren?

Lies dir die AdSP durch (gilt auch für Hylou). Da findest du weitere Infos, auch zum Begriff „verdeckter Mangel“ (dies nur zur Erläuterung der Begrifflichkeiten!):

Ein offener Schaden liegt vor, wenn eine äußerlich sichtbare Schädigung der Transportgüter oder ihrer Verpackung vorliegt. Verdeckte Schäden liegen vor, wenn die Verpackung keine Schäden aufweist, ihr Inhalt sich hingegen als schadhaft herausstellt. Die Unterscheidung beider Schadensarten ist bedeutsam für die Haftung des Frachtführers bzw. seines Arbeitgebers.

Offene Transportschäden sind dem Frachtführer gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Die Annahme des Transportgutes ist zu verweigern. Die Schädigung muss zudem schriftlich auf Frachtdokumenten festgehalten und vom Spediteur bestätigt werden. Es ist ratsam, die Schädigung fotografisch zu dokumentieren.
- Frist für Mängelrüge: unverzüglich

Verdeckte Schäden treten meist erst beim Auspacken der Ware zutage. Aus diesem Grund sollten alle erhaltenen Transportgüter auch bei intakter Verpackung in Anwesenheit des Frachtboten oder -führers ausgepackt werden. Werden hierbei Schäden sichtbar, so ist darauf zu achten, diese wie auch bei offenen Transportschäden anzuzeigen, bestätigen zu lassen und zu dokumentieren. In jedem Fall darf ein verdeckt beschädigtes Transportgut nicht weiter ausgepackt werden, wenn der Schaden zutage tritt.
- Frist für Mängelrüge: 7 Tage

Kläre das mit dem Händler. Mit der Spedition hast du nichts (mehr) zu tun, denn die hast du durch die reine Quittung freigestellt 🤷🏼‍♂️

Ich stell mir das mal nicht aus Dummheit, sondern aus Böswilligkeit vor: TV abholen, quittieren, ins Auto packen, nicht richtig sichern -> TV beschädigt -> Spedition war Schuld. Oder der Händler. Nur nicht man selbst.

Ergo: du brauchst sehr gute und eindeutige Beweise, dass der TV schon bei der Spedition beschädigt war UND dann noch eine Erklärung, warum du trotzdem mit „alles tutti“ quittiert hast.

Sorry, ich finds frech ohne Ende, dass hier eigenes Versäumen auf andere abgewälzt werden soll. Man unterschreibt nicht leichtfertig irgendwas!

„Ja, war alles toll“ .... „Ach nee, doch nicht. Bitte Kohle wieder. Hab zwar keine Beweise und alles als OK quittiert, aber is so.“ 🤪

In letzter Konsequenz: geh zu nem Anwalt, wenn du Lust hast. Vielleicht hast du ne Chance, dass andere deine Nachlässigkeit bezahlen 🤷🏼‍♂️
 
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knoxxi schrieb:
muss Cyberport davon ausgehen, das die Beschädigung erst nach Gefahrenübergang entstanden sind. Pack mal nen 55 Zöller in einen Corsa, hui. 😁
Aus eigener Erfahrung, 49" Zoll geht, 55" gemessen, wird echt knapp, könte aber so leicht Diagonal noch klappen... 65" Zoll = No Way, hab nen Bus organisiert .... ( Corsa E - 5 Türer )
 
Gab es Zeugen, die

a) bei der Entgegennahme vom Spediteur und
b) beim Auspacken des Gerätes

zugegen waren?

Existieren Fotos vom beschädigten Karton?
 
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Dominion schrieb:
a) bei der Entgegennahme vom Spediteur und
b) beim Auspacken des Gerätes
a) nein,
b) meine Frau

Fotos existieren
Ergänzung ()

Ich werde das erstmal mit der Spediteur kären und werde dann berichten.
Klar mein war Fehler war das ich den Schein unterschrieben habe bei denen im Büro da hatte ich das Paket noch nicht vor meinen Augen. Auf dem Zettel stand groß Übergabeschein. Danach bin ich zu der Ausgabestelle gefahren. Angesprochen auf den beschädigten Karton hat mir der Mitarbeiter gesagt sollte mit dem TV was sein so sollte ich mich sofort bei Ihnen melden. Das habe dann nach dem auspacken zu Hause sofort gemacht. Die Dame am Telefon hatte mich dann an Cyberport verwiesen dass ich dass dann bei denen melden soll. Das habe ich auch dann auch gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
COOLMAXX schrieb:
Könnte ich alternativ den Mitarbeiter der das an mich in der Filiale übergeben hatte ausfindig machen und mir das
nochmal von Ihm bestätigen lassen dass der Karton beschädigt war
Wird er kaum machen.
lachZ0fant schrieb:
Wende dich doch noch mal an die Spedition, vielleicht kann man sich an dich und deinen defekten Karton erinnern
Auch der wird es kaum machen, denn dann wäre er angeschmiert.
COOLMAXX schrieb:
nach dem Verladen durch die Speditionsmitarbeiter ins Auto habe ich von der Kartonage nochmal Fotos gemacht.
Damit kann ich doch gegenüber der Spedition argumentieren oder ?
Das hängt davon ab was auf den Fotos zu sehen ist. Wenn man nur den Schaden an der Verpackung sieht, sind sie wertlos, sie könnten später gemacht worden sein, erkennt man den Lieferwagen oder Fahrer der Spedition und kann damit eindeutig belegen das sie bei der Übergabe gemacht wurden, dann könnten sie hilfreich sein, aber der Fernseher wurde danach im Auto und damit auf eigens Risiko weiter transportiert und die Gegenseite könnte argumentieren, dass der Schaden am Fernseher erst dadurch entstanden ist.
Hylou schrieb:
aber es gab da sowas nettes wie "verdeckter Mängel". Das dürfte imo doch darunter fallen?

Schließlich war der Schaden im Vorfeld (!) nicht ersichtlich.
Verdeckt war der Schaden ja nicht, die Tatsache das er sogar fotografiert wurden, belegt dies auch deutlich.
Tinkerton schrieb:
Kläre das mit dem Händler. Mit der Spedition hast du nichts (mehr) zu tun, denn die hast du durch die reine Quittung freigestellt 🤷🏼‍♂️
So sieht es aus und der Händler scheint auch überzeugt zu sein, dass er den Fernseher in ordentlichen Zustand an die Spedition übergeben hat, dafür dürfte deren Fahrer nämlich auch unterschrieben haben.

Der Fehler war die Waren bei offensichtlich beschädigter Verpackung anzunehmen, Man könnte einmal argumentieren das es eben bei Unterschrift nicht bewusst war, dass mit dem Erhalt auch zugleich der unbeschädigte Zustand quittiert wird und dies mit dem Anfertigen der Fotos untermauern, ein andere Ansatzpunkt könnte sein, dass so eine Verkaufsverpackung nur für die Präsentation im Laden gedacht und nicht automatisch auch eine ausreichende Transportverpackung ist, aber ein Anwalt kann helfen abzuschätzen welcher Weg erfolgversprechender ist und wie hoch die Chancen überhaupt sind. Wenn der Spediteur nicht einlenkt, dann wird es ohne Anwalt nicht gehen, der Händler hat ja seine Position dazu schon geschrieben.

Übrigens sollte man nicht meinen es für den Spediteur keinen Schaden bedeutet nur weil er versichert ist, denn auf seine Prämien haben die Schäden sicherlich auch einen Einfluss.
 
ich denke jeder versandhändler verkauft tvs nur in der OVP.
hab noch nie gesehen, dass es eine extra umverpackung gab.
unserer kam von amazon ebenfalls nur in der OVP.
 
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