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Aliens vs Predator™ 3

Das glaube ich aber für Dich mit! Das wäre ja auch zu einfach: Angenommen ich produziere ein Spiel, dass ich gerne in Deutschland verkaufen möchte. Aber im Vorhinein ist mir schon klar, dass das Spiel derart viel Gewalt enthält, dass es eh wieder vom Markt genommen wird. Und dann wäre es doch unheimlich schlau, das Spiel dieser Behörde nicht vorzulegen, oder? Naja, nicht ganz... Schließlich ist es so, dass ein Spiel, welches sich - sei es nun ein Import oder nicht - auf dem deutschen Markt befindet, nun mal auch den hiesigen Gesetzen unterliegt. Ergo wird sich die USK das Spiel irgendwann mal ansehen (eher früher als später, denke ich), aber sie wird es nicht vor dem Release bekommen. Theoretisch könnte sich die USK das Spiel aber just am ersten Release-Tag beschaffen und umgehend prüfen. Dann kommt es wiederum auf die Art und Weise der dargestellten Handlungen an. Entweder bekommt es dann ein "USK 18", wird indiziert (nun darf nicht mehr hierfür geworben werden, das Spiel darf nicht mehr im Händlerregal stehen, über den Versandweg geht es nur noch über ein eigenhändiges Einschreiben - wie es ganz ohne USK-Prüfung so wie so abläuft - und das Spiel darf nicht mehr importiert werden) , oder kommt in Listenteil B. Bei letzterem dürfen die Medien dann beschlagnahmt werden. In der Regel bedeutet dies - als Laie gesprochen - dass man das Medium theoretisch zum eigenen Gebrauch kaufen darf, aber weder verkaufen noch vorführen darf (in letzterem Falle ist sogar gemeint, dass man anderen Leuten das Spiel nur zeigt, also vorführt). In diesem Falle macht sich aber der Verkäufer, bei dem man das Spiel gekauft hat, genau, strafbar.

Alles in allem eine recht heiße, undurchsichtige Kiste...

Aber wie gesagt: Ich bin kein Rechtsberater und wer mehr darüber wissen möchte, dem kann ich diese Homepage hier nur empfehlen, von welcher ich auch meine Informationen habe.
 
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na super.. also wenn ich deine worte und die seite da richtig interpretiere.. im schlimmsten fall kann man nichtmal als schon-lang-erwachsener das spiel importieren lassen, weil sich sonst der shop/verkäufer strafbar macht? omg.. dieses land is so lächerlich mit bevormundung bei spielen...:freak:
 
dissection2k schrieb:
Schließlich ist es so, dass ein Spiel […] nun mal auch den hiesigen Gesetzen unterliegt. Ergo wird sich die USK das Spiel irgendwann mal ansehen (eher früher als später, denke ich), aber sie wird es nicht vor dem Release bekommen.
[…]
Theoretisch könnte sich die USK das Spiel aber just am ersten Release-Tag beschaffen und umgehend prüfen. […] Entweder bekommt es dann ein "USK 18", wird indiziert
Insgesamt nicht falsch, aber du würfelst da USK und BPjM durcheinander: Die USK prüft nur, was eingereicht wird (die Prüfung müssen die Publisher bezahlen). Was du in meinst mit der Indizierung / Beschlagnahmung geschieht durch die BPjM bzw. ein Gericht (Beschlagnahmung) und auf Antrag.



dissection2k schrieb:
also wenn ich deine worte und die seite da richtig interpretiere.. im schlimmsten fall kann man nichtmal als schon-lang-erwachsener das spiel importieren lassen, weil sich sonst der shop/verkäufer strafbar macht? omg.. dieses land is so lächerlich mit bevormundung bei spielen...:freak:
Der "Jugendschutz" ist in der Hinsicht sicherlich übertrieben, nur - wie ja auch auf der Seite steht - ist das ganze System ja auch sehr durchlässig. Stichwort Händler im Ausland und dadurch kommt man dann auch wieder an alle Titel.
 
das ganze kann nur ziemlich perverse formen annehmen in verbindung mit online aktivierungen, wenn unsere regierung das importieren auch noch unterbinden will.
 
Fergy schrieb:
Insgesamt nicht falsch, aber du würfelst da USK und BPjM durcheinander: Die USK prüft nur, was eingereicht wird (die Prüfung müssen die Publisher bezahlen). Was du in meinst mit der Indizierung / Beschlagnahmung geschieht durch die BPjM bzw. ein Gericht (Beschlagnahmung) und auf Antrag.

Jepp, vollkommen richtig - Wollte eigentlich BPjM schreiben. Naja, kann um halb eins in der Nacht schon mal passieren :D


Fergy schrieb:
Der "Jugendschutz" ist in der Hinsicht sicherlich übertrieben, nur - wie ja auch auf der Seite steht - ist das ganze System ja auch sehr durchlässig. Stichwort Händler im Ausland und dadurch kommt man dann auch wieder an alle Titel.

Absolut richtig. In der Regel macht man sich offensichtlich nicht die Mühe, gegen die Händler vorzugehen, welche ja schließlich im Ausland sitzen. Allerdings gab es ja mal die Aufforderung an einzelne Händler (weiß gerade nicht mehr, welche das jetzt waren), die betreffenden Medien nicht mehr an deutsche Kunden zu verkaufen - Worauf die meisten wohl pfiffen. Was allerdings passieren kann ist, wenn man mit mehreren Leuten eine Sammelbestellung aufgibt und eine größere Menge an Exemplaren (die Grenze dürfte im Ermessen des Zolls liegen) ordert. Wird das Paket dann geöffnet, könnte dies als eine Handelsabsicht missgedeutet werden. Dann könnten diese Spiele erst mal beschlagnahmt werden und man könnte der Sache nachgehen. Ansonsten: Der eigentliche Besitz ist ja nicht verboten, sondern nur Verkauf, Vorführung und Werbung.
 
Hallo,

laut unseren Angaben ist es nicht möglich, dieses Spiel über Steam zu aktivieren.

Beste Grüße,

Steam Support Team

na super.. können sich jetzt alle deutschen vorbesteller, die bestellung schenken oder wie?

.. mal die demo abwarten kommende woche..
 
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Ich habs mir ja fast gedacht ...
 
einen proxy server zu betreiben und somit seine IP zu verändern :)
was anderes fällt mir auch nicht ein :(
 
da ist aber auch viel halbwissen vertreten. und einer der jungs dort spricht genau den knackpunkt an: "solange sega nicht so handelt wie thq damals mit der saints row 2 uncut", da wurde dann nämlich einfach mal so nach ip die uncut gesperrt.

ich frag mich ernsthaft, warum sega hier nicht genauso verfährt wie in australien, bzw. wie EA mit deadspace.

solange wir solche trolle in den behörden und der regierung haben, die mit dem medium nicht aufgewachsen sind und aus jeder mücke n elefanten machen, sind solche plattformen wie games for windows live oder steam wirklich für den pobbes.
 
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Ähm, is so ein Verhalten eig legal? Also von Steam/Publisher?

Und wegen dem Proxy: Nur bei der Aktivierung oder immer, wenn man zocken will?
 
Naja, nur mal so am Rande: Importierte Versionen von L4D lassen sich auch ohne weiteres aus Deutschland heraus mit Steam betreiben - Und da gab es dieselbe Diskussion auch.
 
Ja, nur L4D ist ja auch ein Valve Spiel. Bei denen hats ja so m.M.n noch nie Probleme gegeben. Aber bei Saints Row 2 (THQ) war es nicht möglich, es mit deutscher IP uncut zu aktivieren.
 
Weil es auch in DE erhaeltlich war. Aber AvP ist ganz verboten.
 
cplpro schrieb:
Aber AvP ist ganz verboten.

AvP ist immer noch nicht verboten. Das Spiel ist nicht mal auf dem Markt und daher auch nicht verboten :rolleyes: Siehe oben...

Zudem ist der Verkauf der EU-Version von L4D in Deutschland tatsächlich nicht erlaubt - Diese kann man aber im Ausland erwerben und aktivieren über Steam kann man sie auch... Aber ich verstehe zumindest, worauf BelaB hinaus will. Kann sein, muss aber nicht.
 
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Ich meinte bloss dass es keine deutsche Version gibt ausgenommen (AU). Kaufen kann mans natuerlich. Halt nur nicht mit USK Logo.

Im Grunde das gleiche wie mit Prototype, bloss das konnte man auch aus Deutschland ueber Steam kaufen.
 
Na sollte es Probleme geben, dass Spiel über Steam zu aktivieren (wie es ja erwähnt wurde), dann muss es eben ein Kumpel aus dem Ausland über den Steam-Account machen.
Müsste doch gehen, also dass man es dann auch spielen kann (in Deutschland)?
Vor einiger Zeit las ich auch was bezüglich eines Proxy-Servers, über den man Steam laufen lassen kann.
Hab mich damit nie groß befasst, da ich es nicht brauchte...

Grüße
 
mit AvP sollte es keine Probs geben mit Steam, entweder giften lassen oder die UK-Retail bei amazonUK holen und diese aktivieren.
Da hab ich schon ein paar andere Games in meinem Acc, welche es in D nicht gibt.
 

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