Allgemeine rechtliche Frage zu DSL

Sebi39

Cadet 4th Year
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Tag zusammen

ich habe folgende Frage zu DSL Anschlüssen:

Angenommen ein volljähriger Mensch bestellt DSL auf einen Telefonanschluss der Telekom, der auf jemand anderen aus der Familie angemeldet ist (ohne Zustimmung des Anschlussinhabers). Nun möchte der Anschlussinhaber selbst einen DSL Vertrag abschließen, kann er aber nicht, da der Port vom Provider des Familienmitgliedes blockiert wird.
Muss der Provider des Familienmitgliedes den Port freigeben, da bei Vertragsabschluss keine Zustimmung des Anschlussinhabers vorlag?

Vielen Dank für Hilfe :)
 
ja aber, der volljährige hat ja einen Betrug gemacht, wenn das andere Familienmitglied es nicht wusste.

Ausserdem muss der Provider nichts machen, denke ich jedenfals, denn nach einer Bestellung müsste ja der Anschlussinhaber einen Brief bekommen haben. Spätestens dann hätte er das merken müssen.
 
Naja, wenn sich der Nachkomme dem DSL-Provider als Vertragspartner präsentiert, wird die Post auch nur zu ihm gelangen. Wenn das elterliche Haus dann auch noch repräsentative Ausmaße hat, wird wohl das Elternteil=Anschlussinhaber davon bis zum Versuch des Abschließen eines eigenen DSL-Vertrages davon nicht so viel mitbekommen haben.

Rechtlich Beratung im Forum ist so eine Sache. Wende dich am besten an deinen Provider selbst. Daneben würde ich innerfamiliär eine außergerichtliche Einigung empfehlen, alles andere könnte Enterbung usw. nach sich ziehen. :D
 
dsl kann nur der anschlussinhaber beauftragen. ansonsten könnte man ja wahllos dsl bestellen um leute zu ärgern. gibt man sich nun als anschlussinhaber aus, ist das betrug und ggf. urkundenfälschung und zieht nicht nur enterbung (;)) sondern auch strafrechtliche konsequenzen nach sich (was ich persönlich durchaus begrüße).

ps: sollte das szenario schon geschehen sein, so liegt bereits ein straftatbestand vor. da kann man dann nur hoffen, sich mit dem anschlussinhaber "friedlich" zu einigen .. wenn die telekom da nicht strafanzeige stellt (was imo unwahrscheinlich, aber möglich ist).
 
Zuletzt bearbeitet:
der anschluß lief schon imemr über meine mutter und ich habe bezahlt und habe auch dsl beantragt etc über mich und es geht. liegt wohl am nachnamen =P
 
Ja, das ganze ist passiert.
Der Provider (Namen möchte ich nicht nennen, es ist aber nicht die Telekom) hat den Antrag auf DSL ohne Probleme akzeptiert ohne jemals mit dem Anschlussinhaber in Kontakt getreten zu sein.
Ach ja: Der Anschlussinhaber bin ich.
 
Zuletzt bearbeitet:
dann hat doch aber der provider in erster linie ein problem oder
 
Dann müsste, sofern der Provider nicht einsichtig ist, erst der Nachweis erbracht werden, dass der Anschlussinhaber nicht zugleich der Auftraggeber und ein Anschluss auch nicht gewollt war.
 
Dass es sich um 2 verschiedene Personen handelt, hat der Provider inzwischen eingesehen. Die stellen sich aber auf stur
Edit: Ein Telekom-Mitarbeiter im T-Punkt hat gesagt, dass das Verhalten des Provides nicht rechtens ist. Ich habe aber keine Ahnung, ob diese Aussage stimmt
 
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Zwischen dir und dem Unternehmen besteht kein Vertragsverhältnis was die Bestellung angeht. Insofern hast du natürlich auch keine Pflichten daraus. Ohne eigene Willenserklärung ist das auch schwer möglich :)

Ich denke, dass du dir da mal eine Rechtsberatung gönnen solltest, denn auf dem Schriftweg scheint es nach deinen Aussagen wohl nicht so einfach zu sein.
 
Ja, ich habe denen eine Frist bis heute Abend gesetzt um die Portfreischaltung einzuleiten oder ein Fax zu senden, was ich im T-Punkt vorlegen kann, sodass die den Port freischalten. Falls sich nichts tut, steht ein Anwalt bereit.

Allerdings würde ich gern noch einige Meinungen dazu hören :)
 
Die Telekom hätte das zwar gar nicht schalten dürfen. Allerdings kann man davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber davon wusste und es geduldet hat. Insbesondere da DSL ohne gesonderte technische Installation nicht in Betrieb genommen werden konnte, und das aufgefallen sein muss.
Die Telekom wird also vermutlich mit Recht so argumentieren, dass der DSL-Anschluss durch den Inhaber bisher geduldet wurde. Ihr werdet das folglich familienintern klären, und dann ganz normal kündigen müssen.
Dass der Anschlussinhaber nicht davon wusste ist erstmal unglaubwürdig.
Ferner kann sich die Telekom eventuell darauf berufen, dass eine Anscheinsvollmacht des Anschlussinhabers vorlag. Der Vertrag wäre demnach rechtskräftig zustande gekommen.
Außerdem könnte der DSL Nutzer ein Gewohnheitsrecht beim Anschlussinhaber haben. Das stützt sich auch darauf, dass der DSL-Zugang über den Anschluss bisher geduldet wurde, und die Nichtkenntnis des Anschlussinhabers, auch da es sich offensichtlich um den gleichen Haushalt handelt, im Prinzip ausgeschlossen werden kann.
Muss der Provider des Familienmitgliedes den Port freigeben, da bei Vertragsabschluss keine Zustimmung des Anschlussinhabers vorlag?
Also, klares Nein.

In Stichworten:
Glaubensschutz der Telekom durch Anscheinsvollmacht/Duldungsvollmacht des Anschlussinhabers ---> der Vertrag mit der Telekom kam so zustande, als wenn der Anschlussinhaber den Vertrag abgeschlossen hätte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das klingt logisch aber die Telekom selbst hat mir ja die Auskunft gegeben, dass dieses Vorgehen seitens des Providers nicht rechtens ist.
 
Am Ende wird's auf Details ankommen.
Normalerweise muss man den Namen des Anschlussinhabers angeben, der Vetrag selbst kann ja auf jemanden anderen lauten.
Der der den DSL-Auftrag erteilt hat, hat ja den Namen und die Nummer des Inhabers angegeben. Nach außen sah das dann so aus, als dürfte er das. Der DSl-Anbieter und die Telekom haben also erstmal nichts falsch gemacht, sie wurden ja durch den Auftraggeber getäuscht.
Jetzt kann man natürlich fragen, ob das irgendwie fahrlässig ist, dem Auftraggeber bzw. Besteller des DSL Anschlusses zu glauben, dass er dazu berechtigt ist. Das wird bestimmt kompliziert, aber meiner Meinung nach war das okay, da die Missbrauchswahrscheinlichkeit und der mögliche Schaden recht gering sind. Außerdem war in diesem speziellen Fall auch klar, dass es sich um einen Familen- und Haushaltsangehörigen handelt. Vielleicht wird aber genau dieser Fall irgendwo in den AGBs ausgeschlossen.

Eine weitere Frage betrifft das Vertragsverhältnis zwischen der Telekom und dem DSL-Anbieter. Vielleicht haben die untereinander vereinbart, welche Voraussetzungen an die Bestellung eines Anschlusses geknüpft sind. Eventuell hätte der DSL-Anbieter dann wirklich nicht rechtens gehandelt. Nur hat die Tcom dem Anbieter eventuell trotzdem noch den Port zur Verfügung zu stellen, sie könnte ihn also nicht einfach freischalten. Das lässt sich von außen jetzt nicht beurteilen. Dazu müsste man erstmal gründlich alle Verträge lesen.
Und der DSL-Provider müsste auch erstmal unterrichtet werden.

Ist alles sehr kompliziert. Vor allem wird es wohl darauf hinauslaufen, wie sehr sich die Familie jetzt noch lieb hat. Dann diese ganze Auseinandersetzung wird zwischen den beiden Unternehmen Probleme verursachen und auch einige Kosten auslösen. Ich vermute, dass am Ende auf den Verursacher eine ganze Menge Kosten zukommen werden.

Vielleicht ist eine familieninterne, friedliche Lösung doch besser.

Wie lange lief das jetzt so? Die Tcom wird das Problem dann auch nicht sofort lösen können. Wird bestimmt ein paar Monate dauern, bis das geregelt ist.

Ich glaube es ist auch sinnvoll direkt mit dem DSL-Provider in Kontakt zu treten und dem das zu schildern. Denn am ende muss dieser den Port zurück zur Tcom schalten. Die Tcom wird das von dem Provider vermutlich auch verlangen, allerdings bestimmt mit Verzögerung, und nur sofern es die internen Vertragsverhältnisse der beiden zulassen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Provider ist von dieser Situation unterrichtet, aber dort fühlt sich niemand zuständig oder man wird vertröstet.
 
abulafia schrieb:
Die Telekom hätte das zwar gar nicht schalten dürfen.
Warum nicht? Die Telekom ist verpflichtet, Aufträge anderer Provider auszuführen. Die Prüfung, ob dieser Auftrag rechtmäßig zu Stande gekommen ist, obliegt nicht im Geringsten den Pflichten der Telekom.
abulafia schrieb:
Glaubensschutz der Telekom durch Anscheinsvollmacht/Duldungsvollmacht des Anschlussinhabers ---> der Vertrag mit der Telekom kam so zustande, als wenn der Anschlussinhaber den Vertrag abgeschlossen hätte.
Du hast aber schon gelesen, um welchen konkreten Fall es hier geht? Mit dem hat das nichts zu tun. Weder der Anschlußinhaber, noch der Auftraggeber, hat einen DSL Vertrag mit der Telekom. Der Vertrag besteht ausschließlich mit dem Provider. Wenn also irgendwer seinen Pflichten zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vertrags nicht nachgekommen ist, dann der Provider.
 
frankpr schrieb:
Warum nicht? Die Telekom ist verpflichtet, Aufträge anderer Provider auszuführen. Die Prüfung, ob dieser Auftrag rechtmäßig zu Stande gekommen ist, obliegt nicht im Geringsten den Pflichten der Telekom.

So hat die Dame von der Telekom mir das auch erklärt. Sie meinte auch, dass sie den Port erst freischalten lassen kann, wenn ein konkreter Rechtsverstoß seitens des Providers nachgewiesen wird. Ist das mit der Nicht-Einholung der Erlaubnis des Anschlussinhabers erfüllt?

Ich muss dann los und knechten und schau hier morgen früh wieder rein. Über weitere Antworten würde ich mich freuen.
 
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