• Mitspieler gesucht? Du willst dich locker mit der Community austauschen? Schau gerne auf unserem ComputerBase Discord vorbei!

Altersfreigabe "patchen"?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
ich versteh das thema nicht. wer uncut will kauft einfach die uk oder us version.
mach ich schon seit vielen jahren.
 
wie wäre das dann bei online-spielen bei denen man patchen muss um sich überhaupt einloggen zu können?

@ erdbeerhund: es geht darum dass diejenigen die nicht uncut kaufen könne weil sie zu jung sind per patches an uncut kommen könnten
 
Bist du selbst noch zu jung dafür oder wieso wieso hast du den Thread eröffnet?
Könnens net einfach die Eltern kaufen wenn sie nichts dagegen haben?
Oder sollen die Eltern denken der spielt fröhlich sein Spiel, dabei bringt der Leute um (im Spiel).

Bsp: Es kommen bald nur noch Sims Spiele die man dann durch Patches zu Doom Spielen machen kann und diese werden dann für jeden zugänglich sein weil die USK auf 6 oder 12 Jahre einstuft.
Wenns so käme würde man eben die Spiele verbieten die so eine Möglichkeit zum verändern bieten. Und dann müssten die Entwickler soetwas aus ihren Spielen wieder rausmachen damit sie noch was verkaufen.
 
das wäre dann wohl eher keinere änderungen, wie zum beispiel das umbennen von "bedenklichen" itembezeichnungen oder das hinzufügen von animationen.

ausserdem halte ich die meisten spiele für vollkommen falsch eingesuft, vorallem auch da das von der usk praktizierte system nicht nachvollziebar ist.

eigentlich müsste jeder das spielen dürfen für das er reif ist, deswegen ist es doch ein vorurteil seitens des gesetztgebers dass alle 12-15 jährigen nicht reif für ein spiel ab 16 sind.
 
Ich sehe das so: Der Entwickler legt der USK ein Weichei-Spiel vor und erhält eine Jugendfreigabe ab 12 Jahren. Damit ist ein Deal verbunden: Der Entwickler legt der USK nämlich genau das Spiel vor, das er auf den Markt bringen möchte. So weit - so gut.

Nun kommt vom Entwickler ein "Patch" mit Blut und Meuchel und so weiter. Dieser Patch verstößt dann eindeutig gegen den Deal und wird brutal geahndet: empfindliche Geldstrafe, erneute Prüfung des Spiels oder auch sofortiger Entzug der Jugendfreigabe, Verkaufsverbot. Etwas in der Art. Und wenn Du Dir als Entwickler einmal so einen Ausrutscher erlaubt hast, dann hast Du keine Freunde mehr bei der USK.

Wenn überhaupt, dann müsste der Entwickler es anders angehen, z. B. mit einem Add-On, egal ob kostenpflichtig oder nicht. Diese Version müsste er zuvor ebenfalls der USK vorlegen, sonst reißen sie ihm den Kopf ab. Man würde auch keinen Händler finden, der einen Titel ohne USK-Stempel weiterverkaufen würde. Die wollen schließlich keinen Ärger mit den Jugendschutzbehörden bekommen. Kein Stempel bedeutet nämlich: keine Jugendfreigabe. Ganz einfach.

Ein eigenmächtiges Umgehen der Jugendfreigabe durch einen heimlichen Patch, der natürlich nicht lange heimlich bleiben würde, dürfte dem Entwickler das Genick brechen.

Wenn Du online spielst, z. B über einen T-Online-Account, dann ist zu bedenken, dass man als Jugendlicher einen solchen Anschluss gar nicht selbst bekommen kann. Es dürfte also stets ein verantwortlicher Erwachsener im Hintergrund sein, der Dir den Zugang zu "seiner" Leitung ermöglicht. Dieser Mensch ist letztlich dafür verantwortlich, dass an seinem Rechner der Jugendschutz eingehalten wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für den ein oder anderen Jugendlichen mag das interessant klingen, aber was hätte denn der Hersteller/Entwickler davon? Er kann damit im Grunde ja nicht werben - also wo sollen die "zigtausend" Jugendlichen herkommen, die sich das Spiel kaufen (weil es ab 12 freigegeben ist), um es dann sofort im Internet auf Ü-18 zu patchen? Das würde sogar eher noch dazu einladen, sich das Spiel "schwarz" hochzuladen. Und der "ehrliche" Ü-18 Käufer hat vielleicht keinen Bock, erst 'ne Ponyhof-Version zu erstehen, die er im Netz auf "brutal" patchen muss. Dieser Käufer wird doch auch irgendwie verprellt. Welches Interesse sollte ein Hersteller überhaupt an einer solchen Vorgehensweise haben - wirtschaftliches Interesse kann es kaum sein.
 
du willst doch damit den jugendschutz umgehen? ich finde das die idee (nicht unbedingt die ausführung) vom jugendschutz eigentlich eine gute sache ist. meiner meinung haben die firmen eh kaum interesse daran pc spiele für jugendliche zu produzieren, diese zielgruppe benutzt nämlich durchgehend rapidshare ;-) wenn man halt 30€ taschengeld im monat bekommt dann kauft man auch nur max. 1 -2 spiele im jahr. also steht gar kein interesse daran spiele großartig an jugendliche zu verkaufen weil diese sie eh oft nur kopieren wollen! dabei hebelst du noch den jugendschutz aus, der an sich eine gute sache ist (als 14 jähriger darf man halt kein doom spielen.. man darf sich auch nicht saw 3 im kino anschauen .. ) und die firmen gehen ein risiko ein und haben mehrarbeit. im endeffekt eine lose-lose situation .. wenn man wirklich will dann kann man den ganzen content spätestens 1 monat nach dem release von einem neuen spiel auch in der deutschen version freischalten .. oder man kauft (als ü-18 jähriger) die englische version und lernt dabei halt noch englisch :-D
 
§ 27 des Jugensschutzgesetzes sieht bei Verstößen bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe vor. Da erscheint es fraglich, ob das immer noch eine "gute Sache" ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bestes Beispiel ist doch FarCry: Eigentlich sollte das Spiel ragdoll beinhalten, die BpjM hat gesagt, daß es mit Ragdoll indiziert würde. FarCry kam ohne ragdoll auf den Maskr, bekam USK 18. Dann stellte sich ehraus, daß man nur einige Zeilen in der Config ändern mußte, um doch Ragdoll zu haben. Das Spiel mußte umgehend vom markt genommen und durch eine Version ersetzt werden, die wirklich kein Ragdoll hatte.

Allerdings gibt es einige Spiele, durch durch Patches deutlich brutaler wurden, das erste Unreal Tournament z. B. und in Deutschland darf ein Spiel nicht mehrmals auf Indizierung geprüft werden.
 
die jugendlichen haben allerdings am meisten zeit zum spielen, von da her wäre es im sinne des entwicklers eine entschärfte version zu machen um diese dann auch für spärere patches wieder auf den selben stand zu bringen wie die original version.

bei Crysis gibt es auch eine mod die ragdoll einbaut, Crysis wird deswegen aber nicht erneut geprüft.

eine entwickler würde auch wohl eher so kleine änderungen vornhemen wie das einfügen von ragdoll oder mehr blut.

ich halte den jugendschutz so wie er jetzt praktiziert wird für keine gute sache. es wäre besser wenn die usk nicht nur auf den gewaltgrad achten würde, sondern auch darauf achten würde dass das spiel für die jeweilige altersklasse nicht zu komplex ist.
 
es wäre besser wenn die usk nicht nur auf den gewaltgrad achten würde, sondern auch darauf achten würde dass das spiel für die jeweilige altersklasse nicht zu komplex ist.
Meines Wissens ist das jetzt schon Gegenstand der Prüfung. Die Freigabestufen werden bei jedem Spiel begründet. Wenn Du Dir die Begründungen anschaust, wirst Du das feststellen.

Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Merkuras

Verstehst du immer noch nicht den Unterschied zwischen einem inoffiziellen Mod und einem offiziellen Patch?
Wenn du auf deinen BMW ein Hakenkreuz malst, dann wird kein Gericht BMW dafür belangen. Anders sieht es aus, wenn sie eine Hakgenkreuzlackierung von Werk aus anbieten!

Welches Spiel ist denn auf Grund der Komplexität für Jüngere nicht geeignet (mit "nicht geeignet" meine ich nicht, dass es zu schwer wird, sondern dass es negativen Einfluss auf sie hat).
 
USK sollte abgeschafft werden und durch private ersetzt werden.

z. B. könnten Spieletester von Spielezeitungen für die USK arbeiten. Der Verlag bekommt dann eine kleinen Obolus oder Steuererleichterungen dafür, da er die Spiele ja eh testet und dies im normal fall auch ausführlicher als die USK.

Vorteile:
- Weniger Ausgaben
- es werden mehr Spiele getestet
- es sind dort immer nur Leute angestellt die Ahnung von der Materie haben
- Die USK würde nicht mehr sooo unterschiedlich ausfallen. Gab schon genügend Bsp. wo USK 16 drauf stand, obwohl es ein Strategiespiel ist und im Gegensatz zu Shootern mit USK 16+ völlig harmlos erscheint

Nachteile:
- Es gibt ein paar Arbeitslose mehr =)
- ????
 
@ keshkau: sry, ich habe mich falsch ausgedrückt. die usk sollte verstärkt darauf achten, der gewaltgrad sollte eine untergeordnete rolle spielen.

@ Seppuku: der offizielle patch würde beduten dass(um es so auszudrücken) ein BWM mitarbeiter die das hakenkreuz im ausland aufmalt, nachdem du das auto gekauft hast.
ich meine nicht von werk aus, sondern nachträglich als offizielle serviceleistung.

@ Metzlor: die usk hat ihre daseinberechtigung, ist aber in der jetzigen form(verbindlich, falsche einstufungen) nicht gerechtfertigt
 
Und macht es dann die Sache in Deutschland legal nur weil du es im Ausland hast machen lassen? Nein! Hier ist und bleibt es verboten!
Bitte einfach nochmal das durchlesen, was keshkau in Post 25 geschrieben hat. Er hats doch gut erklärt!
 
es ist deswegen in deutschland nicht legal weil das hakenkreuz ein verfassungsfeindliches symbol ist. ein patch der ein produkt verbessern soll ist aber nicht verfassungsfeindlich
 
merkuras ... werd erwachsen, lerne bis dahin ein wenig deutsch, verschaff dir ein paar hintergrundinfos und lass dir vielleicht auch noch den unterschied zwischen "erlaubt" und "verboten" erklären - achja: und auch was "betrug" bedeutet.

der thread ist mehr als lächerlich. -.-

ps: das hat nichts mit "verfassungsfeindlich" zu tun, sondern mit der nicht-einstufung von spielen als "kunst" ;)

pps: @erdbeerhund: hier versucht jemand, der nicht legal an ab-18-software rankommt, sich diese per entwicklerbetrug zu verschaffen und gibt die schuld dafür, dass er zu jung ist der bpjm ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Er ist natürlich nicht verfassungswidrig.
In Deutschland gibt es Altersfreigaben. Diese werden von der FSK festgelegt. Wenn ein Unternehmen eine DVD, Spiel, Musik auf den Markt bringen will, wird es der FSK übergeben (man hat sich dazu verpflichtet) und diese legt dann eine Altersfreigabe fest.
Diese Alterfreigabe gilt dann für diese Version. Wenn eine vom Gewaltgrad andere Version in den Handel kommt als die von der FSK überprüfte, wird eben diese nochmal überprüft.
Ist das denn so schwer zu verstehen?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben