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Genau das ist das Problem, denn die Quoten für negative Bewertungen bevor es Konsequenzen für die Verkäufer gibt sind bei Ebay und Amazon extrem gering. Und wegen solchen Bagatellen negativ zu bewerten finde ich in Anbetracht der möglich Folgen einfach nur asozial.
Ist doch nicht mein Problem.
Meine Erfahrung mit dem Händler war schlecht, also bewerte ich ihn schlecht.
Hat den angenehmen Nebeneffekt, dass der Händler dann meist deutlich motivierter ist, den Fehler zu korrigieren.
Das Fehler passieren, ist doch gar nicht der Punkt, keiner ist ohne Fehler, aber wie oft Fehler vorkommen, macht schon einen Unterschied, oder findest Du nicht? Nur kann man die Häufigkeit mit der Fehler passieren nur bewerten, wenn diese auch genannt sind und Bewertungssysteme bei denen dann am Ende alle 100% positive Bewertungen haben, taugen daher für gar nichts.
chris12 schrieb:
es haben schon grosse onlineshops aufträge storniert, weil die preisangaben falsch waren.
Natürlich müssen Bewertungen korrekt und sachlich sein und man sollte seine Aussagen belegen können. Aber alleine die Tatsache das Händler gegen solche Bewertungen angehen können, macht das ganze System wertlos, denn es schreckt viele ab auch korrekte negative Bewertungen abzugeben. Andererseits ist es natürlich richtig, dass sich Händler gegen Rufmord durch falsche Bewertungen schützen können sollen und damit beginnt dann das Problem die korrekten von den falschen Bewertungen zu trennen, was in so einen Fall dann die Aufgabe von Amazon wäre, etwa indem veröffentlicht würde bei wie viel Prozent der Bestellungen eines Händler es zu solche Anfechtungen gekommen ist. Nur dürfte dies nicht im Interesse von Amzon sein, schließlich verdienen sie ja an jedem der Händlern auf ihrem Marktplatz und bekommen von jedem Verkauf ihren Anteil.
Das sehe ich auch so, fast alle Händler, egal wo, sind recht gut bewertet. Wo sind dann die schlechten Händler?
Grundsätzlich braucht man sich keine Sorgen machen, wenn die Bewertung der Wahrheit entspricht und man dies belegen kann. Man sollte sich nicht von den Händlern einschüchtern lassen und am besten seine Bewertung noch einmal editieren und den Einschüchterungsversuch hinzufügen - so bekommt der Händler, was er verdient hat und da alles der Wahrheit entspricht ist es juristisch in Ordnung.
Gerade kleine Händler sehen sich erfahrungsgemäß grundsätzlich im Recht und es ist gut andere Kunden mit einer ehrlichen Bewertung zu warnen. Wann der Kaufvertrag zustande kommt ist für eine Bewertung auch unerheblich. Man behauptet ja nicht, dass der Händler vertragsbrüchig geworden ist, sondern stellt nur klar, dass die Bestellung storniert wurde.