Amazon Marketplace Frage

Sapphire111

Lt. Junior Grade
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Jan. 2012
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Hallo, ich habe bei Amazon mein Samsung Omnia 7 8 GB "Neuwertig" verkauft, und zwar am 03.04.12.. " Der Käufer meinte nun : leider kann ich mit diesem windows phone nichts anfangen. ich möchte es gern zurück schicken! "

Muss ich das Handy jetzt annehmen? Er hätte sich doch vorher informieren können oder nicht?

Muss ich das Handy jetzt zurücknehmen ?

Danke euch ! Gruß K.F
 
Stichwort Fernabsatzgesetz.... Zurücknehmen ja, falls es nicht im gleichen Zustand ist, mit Abschlag.
 
Es kommt drauf an was du genau angegeben hast und wie es in wirklichkeit war.
Falls der Zustand nicht der beschriebene ist, hat er das recht es zurück zu geben.
Informieren musss er sich dabei nicht weiter bei dir.

Nun ist es aber recht schwer neuwertig und gebraucht von einander abzugrenzen.

Persönlich würde ich als neuwertig bezeichnen, wenn das Gerät nur ausgepackt und einmal testweise in betrieb genommen wurde.
Aber ich kenne keine ofizielle abgrenzung, wann etwas wie bezeichnet werden muss.


@DonGeilo33:
Das ehemalige Fernabasatzgesetzt (heute im BGB §312b) gilt aber nur bei gewerblichen verkäufen und nicht bei privaten.
aus BGB §312b schrieb:
zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das Gerät der Beschreibung als "neuwertig" entspricht würde ich persönlich es nicht zurücknehmen, vorallem auch weil die Begründung des Käufers unzureichend ist.
 
Ich würde ihm was husten. Ist doch privatverkauf. Da gibt es kein Rückgaberecht wegen 'ich bin doof'...selbst im laden ist es nur kullanz, wenn kein sach- oder rechtsmangel vor liegt...
 
Hmm,

das kommt drauf an, wie steht das den in den AGBs von Amazon?
Tritts du dort als privater Käufer auf und hast du ausdrücklich daraufhin gewiesen, da aufgrund des privat Verkaufs, der Umtausch ausgeschlossen ist?
Falls nein, hat der Kunde ein 14 tägiges Widerrufsrecht, nach dem Fernhandelabsatzgesetz!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte das Handy bei Ebay gekauft es diente als Vorführgerät. Wo ich es bekommen habe waren keine Mängel nix zu sehen absolut gar nix..
 
Hallo,

ja, du musst. Ohne Einschränkung.

Zitat aus den Amazon AGBs für Marketplace Verkäufer:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Der Käufer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht bevor der Verkäufer seine Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie seine Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB erfüllt hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an den Verkäufer.


Grüße,

Blubbs
 
Das ist natürlich nicht sehr erfreulich. Ich denke, dass man bei Käufen auf dem Marketplace die kurze Artikelbeschreibung doch lesen sollte was für ein Betriebssystem auf dem Handy ist . Da ich privater Verkäufer bin kann ich auch leider kein Rückgaberecht anbieten. Hätte ich das Samsung noch nicht verschickt, wäre es kein Problem.


Ich würde Sie bitten, das Gerät selber anzubieten. Auf dem Marketplace findet sich auch immer schnell ein neuer Käufer.

Ich hoffe Sie haben dafür Verständnis."


Das würde ich jetzt dem Käufer senden...
 
Hallo,

vielleicht hast Du mit der Bitte Erfolg.

Aber Du bist ohne wenn und aber an das Fernabsaztgesetz gebunden, wenn Du bei Amazon als Marketplace Verkäufer auf trittst. Da wird Dir auch die Amazon Hotline nichts anderes sagen.

Was wäre das auch für ein Durcheinander für Amazon Kunden. Und der Kunde ist eben der König. Gerade bei Amazon.

Grüße,

Blubbs
 
Aber was mache ich wenn ich es Handy jetzt annehmen, und es sind Kratzer o.ä drauf....? Dann sitz ich mit dem Schaden da und habe die arschkarte gezogen..
 
@BlubbsDE:
Nein, das ist so nicht richtig.
Laut Rückgaben und Rückerstattungen bei Amazon.de Marketplace gilt das auch nur wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist und nicht bei Privatpersonen. Hier macht Amazon.de GmbH durchaus einen Unterschied.

Auf einen privaten Verkauf muss man auch nicht gesondert hinweisen oder ähnliches wie hier weiter oben behauptet wurde.

Allerdings würde ich persönlich es als sehr fraglich einschätzen, ob ein Vorführgerät noch als neuwertig durchgehen darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

dann kannst Du, wie es auch Händler dürfen, einen angemessen Abschlag abziehen.

Aber da solltest Du zuvor Amazon kontaktieren um Ärger vor zu beugen.

Amazon ist eben nicht so ein Kindergarten wie eBay. Da kann man mit dem Hinweis, ich bin Privatverkäufer, sich nicht aus der Verantwortung stehlen.

Du warst sicher schon öfter Käufer als Verkäufer und kennst so die Vorzüge des Fernabsatzgesetzes für Käufer. Für Verkäufer ist es nicht so schön.

Grüße,

Blubbs
 
Sapphire111 schrieb:
Hallo, ich habe bei Amazon mein Samsung Omnia 7 8 GB "Neuwertig" verkauft, und zwar am 03.04.12.. " Der Käufer meinte nun : leider kann ich mit diesem windows phone nichts anfangen. ich möchte es gern zurück schicken! "

Muss ich das Handy jetzt annehmen? Er hätte sich doch vorher informieren können oder nicht?

Muss ich das Handy jetzt zurücknehmen ?

Danke euch ! Gruß K.F

unter was läuft dein Amazon Marketplace Konto?

Hast du es unter gewerblich laufen dann ja.
Bei privat nein wenn du darauf hingewiesen hast, das du es privat verkaufst und eine Rückgabe ausgeschlossen ist!

Ich musste das gleich zu Anfang vor Jahren schon bei Amazon anklicken als ich mein Marketplace Konto dort eingerichtet habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darüber hinaus können Sie Ihre Vertragserklärung, d.h. Ihr Kaufangebot, innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (via E-Mail) oder durch Rückgabe des Artikels an den Verkäufer widerrufen, sofern die Voraussetzungen der Reglungen über Fernabsatzverträge auf Ihren Vertragsabschluss Anwendung finden (wenn Ihr Verkäufer Unternehmer ist).
Ergänzung ()

af4 schrieb:
unter was läuft dein Amazon Marketplace Konto?

Hast du es unter gewerblich laufen dann ja.
Bei privat nein.

Ich musste das gleich zu Anfang vor Jahren schon bei Amazon anklicken als ich mein Marketplace Konto dort eingerichtet habe.





Hallo, also bei meiner Information steht:

Verkauf auf Amazon: Einzelanbieter

Unternehmenstyp: Keine



hab generell am Anfang beim erstellen des Account angeben das ich Privater Verkäufer bin.
 
Wie genau hast du das Produkt denn bei Amazon deklariert welches du verkauft hast?
- Neu
- B-Ware & 2. Wahl
- Wie neu
- Sehr gut
- Gut
- Akzeptabel

Das sind die Zustandsangaben die Amazon bei Elektronikartikel vorsieht. Neuwertig als solches gibt es nicht.
 
Wie neu bedeutet:
Leitfaden für Zustandsangaben schrieb:
Offensichtlich unbenutzter Artikel in hervorragendem Zustand. Muss nicht mehr in Folie eingeschweißt sein, Originalverpackung ist aber ansonsten intakt. Zeigt keinerlei Gebrauchsspuren. Lässt sich noch als Geschenk verwenden. Auf einer Bewertungsskala von 1-10 für gebrauchte Artikel, muss eine Bewertung von 10- oder höher angesetzt werden können.

Ein Gerät, welches als Vorführgerät gedient hat würde ich unter dieser Beschreibung auch zurücksenden.

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=3366851#Elektronik
 
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