Amazon Marketplace Frage

Aber das ist doch kein Grund oder " leider kann ich mit diesem windows phone nichts anfangen "?


Ich habe dem Käufer den Text von oben jetzt gesendet + das hier



Darüber hinaus können Sie Ihre Vertragserklärung, d.h. Ihr Kaufangebot, innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (via E-Mail) oder durch Rückgabe des Artikels an den Verkäufer widerrufen, sofern die Voraussetzungen der Reglungen über Fernabsatzverträge auf Ihren Vertragsabschluss Anwendung finden (""""""wenn Ihr Verkäufer Unternehmer ist"""""""").

"Wenn ihr Verkäufer Unternehmer ist" Das ist doch der entscheidende Punkt ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast zumindest einen Artikel verkauft der nicht dem angegebenen Zustand entspricht (meiner Auffassung nach).
Damit dürfte der Käufer den Artikel zurück geben.

Ob er sich mit seiner Begründung jetzt genau darauf beziehen muss oder nicht kann ich dir nicht sagen.
Ob er mit dem passus "mit diesem" aussagen möchte, "mit diesem Gerät, in diesem Zustand" kann ich dir nicht sagen. Das musst du den Käufer fragen, was genau ihm nicht passt.

Eine verlässliche Antwort auf deine Fragen bekommst du bei deiner örtlichen Verbraucherzentrale oder bei jedem Rechtsanwalt.

@Sapphire111:
Hier geht es aber nicht um die Regelung für Fernabsatzverträge.
Sondern um eine nicht zutreffende Beschreibung des Artikels. Das eine hat mit anderen nichts zu tun.
Im Rahmen der Regelung für Fernabsatzverträge musst du nicht zurücknehmen, da du privater Verkäufer bist und kein Unternehmer.
Bei fehlerhaften Angaben zum Produkt gibt es aber immer (selbst wenn drunter stehen würde "Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" oder so ähnlich) das Recht einen Artikel zurück zu senden.
 
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Hi, fakt ist wenn du eine Rücknahme nicht ausgeschlossen hast, bist du verpflichtet das Gerät zurück zu nehmen egal aus welchem Grund. Wenn das Gerät nicht so ist, wie du es verschickt hast, würde ich eben den Schaden geltend machen und nicht das ganze Geld zurück buchen. Übrigens wenn das Gerät teurer als 40,- Euro war muss der Käufer die Versandkosten tragen, es sei, ihr habt was anderes vereinbart.
 
Xyn schrieb:
fakt ist wenn du eine Rücknahme nicht ausgeschlossen hast, bist du verpflichtet das Gerät zurück zu nehmen egal aus welchem Grund.
Absoluter Blödsinn.
 
War eine Fehlerhafte Aussage daher wegeditiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, das ehemalige Fernabsatz (heute BGB §312b) gesetzt gilt nur bei Verträgen zwischen Unternehmern (Verkäufern) und Privatpersonen (Käufer).
Es gilt nicht bei privaten Verkäufern und auch nicht bei Unternehmern als Käufer.

Es gilt definitiv nicht automatisch bei jeglichen Internetkäufen.

Ein expliziter Ausschluss ist auch nicht notwendig.

Der Ausschluss der Gewährleistung der häufig von Privatpersonen angesprochen wird ist etwas ganz anderes und in diesem Zusammenhang nicht relevant.

Wenn der Betreiber einer Plattform eine Rücknahme verpflichtet in den AGBs und dabei auf den BGB §312b verweist bzw. dies darauf stützt ist man als Privatperson auch nicht daran gebunden.
 
Hallo,

es ging doch hier um Amazon Marketplace und nicht um *irgendein Internetverkauf*

Das zitieren der § spielt da auch keine Rolle. Niemand sagt hier, ein Privatverkäufer ist bei einem Privatverkauf zur Rücknahme innerhalb 14 Tagen verpflichtet. So ein Unfug.

Es geht hier um Amazons Marketplace. Und da spielt man unter den Spielregeln, die Amazon vorgibt. Verträge sind schlicht und einfach ein zu halten.

Und was genau der TE gemacht hat, ist ja nicht so ganz klar. Klar ist nur, er will das Ding nicht zurück nehmen und schaut, wie er es am besten hin bekommt. Nutzt man eben solche Möglichkeiten mit solchen Spielregeln, muss man eben mit diesen Spielregeln spielen.

Grüße,

Blubbs
 
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