Amazon will mir mein Geld nicht erstatten.

Den Du gar nicht bestellt hast. Daher ist hier ein Widerruf meiner Meinung nach nicht das Richtige.
 
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Grundlegend ist der Endverbraucher immer der leidtragende... Recht haben und recht bekommen sind leider 2 paar schuhe.

Ohne rechtsschutz übersteigt der anwalt oft die kosten des produktes.

Und selbst mit rechtsschutz hat man den ärger und die lauferrei.

In letzter zeit hört man immer öfter von Betrugsfällen wo kunden falsche artikel erhalten.

Könnte mir aber auch vorstellen das genau deswegen betrüger behaupten falsche artikel erhalten zu haben obwohl das richtige produkt ankam.

Wie kann der verbraucher glaubhaft darlegen einen falschen artikel erhalten zu haben?....

Muss man bald mit body cam das paket annehmen an der haustüre und direkt öffnen um ein beweis video zu haben?

Ich lese hier Mal still mit da ich dir leider kein tipp geben kann aber das thema interessiert mich, da ich öfters mal sachen bestelle.
 
Wie gesagt, der Verkäufer muss beweisen, dass er das richtige Produkt verschickt hat. Dass immer der Endverbraucher der Leidtragende ist, liest man aber auch nicht allzu häufig 😅, passt allerdings zur allgemeinen Schwarzmalerei diesbezüglich hier derzeit (no offense).

@Incanus Du kannst doch sowieso widerrufen, auch schon vor Erhalt der Ware. Von daher spielt es schon mal keine Rolle, was geliefert wurde. Das wäre nur für die Rücksendung relevant. Wenn du hierzu aber sagst, dass er bei der Rücksendung das Problem hat, nicht nachweisen zu können, dass etwas Falsches geliefert wurde, gilt das ja für jeden rechtlichen Weg, den der Käufer gehen könnte, also egal ob Widerruf oder Garantie oder Gewährleistung. Von daher wirkt es wie ein Totschlagargument, wenn du darauf hinweist.
 
Mal so eine Frage nebenbei. So ein Mischpult ist doch sicherlich breiter, als so ein Kopfhörer. Ist das argumentativ nicht möglich, anhand der Bestellnummer und dem Kartonformat die Beweise zu liefern? In deiner Bestellhistory taucht der Kopfhörer ja sicherlich nicht auf. Folglich hätte man anhand des Gewichts ja auch schon beweisen können, dass da was nicht gestimmt hat.

Aber, ich denke, du wirst wirklich nicht um den Anwalt oder die Verbraucherzentrale rum kommen.
 
Ein Widerruf erfolgt doch ohne Begründung, zumindest ist rechtlich keine notwendig. Wenn ich dann einen falschen Artikel kommentarlos zurücksende, was erwartet der Verkäufer wohl zu erhalten und das mit Recht?

Also muss ich in so einem Fall doch doch stattdessen das falsch gelieferte Produkt anmahnen,
 
Sagt doch keiner, dass das kommentarlos geschehen soll? Natürlich kann er dem Verkäufer sagen, "hast mir ein falsches Produkt geliefert", und trotzdem widerrufen.
 
Ich kann mir auch fünf Brötchen kaufen, aber das ist genauso ein komplett anderes Thema als ein Widerruf in diesem Fall.
 
Jetzt lenkst du ab, oder? Jetzt behauptest du nicht mehr, der Widerruf würde gar nicht greifen, sondern der Widerruf wäre ein komplett anderes Thema, wie fünf Brötchen kaufen, alles klar :D
 
Du hast doch mit der Ablenkung auf ein anderes Thema angefangen. Es ging ursprünglich um die Reklamation einer Fehllieferung und Du arbeitest Dich die ganze Zeit am Widerruf ab.
 
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😂 lol genau, ich arbeite mich ab^^ Ich hab gesagt, dass jedenfalls auch ein Widerruf durchgehen würde, wenn der erklärt wurde. Erwähnt als eine von mehreren Möglichkeiten, die TE gehen kann. Das war es auch schon.

Der einzige Grund, warum das Thema diesbezüglich dann aufgebauscht wurde, ist, weil du fälschlicherweise behauptest, der Widerruf würde nicht funktionieren, und nun sogar, dass es sich um ein vollkommen anderes Thema handelt :D
 
Ich bin hier raus, Du drehst einem das Wort im Mund herum, bist wohl Anwalt ;).
 
Ach ja? Deine Begründung fängt auch schon wild an. »Dann wäre der Verkäufer ja im Recht den bestellten Artikel zurückerhalten zu wollen.« — Das wäre bei Rücktritt und Nachlieferung einfach ganz genauso der Fall.

»Du drehst einem das Wort im Mund herum« — Sagt der, der mir vorhält, ich würde mich abarbeiten 😅
 
cbkk schrieb:
Den Widerruf kann er unabhängig davon erklären, und selbst im äußersten Fall würde er dann "nur" den Wertersatz schulden, wenn die Sache untergegangen ist. Und selbstverständlich fällt es nicht dem Verbraucher zur Last, wenn ihm eine falsche Sache geliefert wird. Dafür, dass die richtige Sache geliefert wurde, ist außerdem immer noch der Versender beweispflichtig.
Wie kann man sich konkret auf die Beweispflicht des Händlers berufen und so erreichen, dass man sein Geld zurück erhält?

@LioNite
Mit welchem Paketdienst wurde das Paket geliefert?
 
Ist die Frage speziell auf das Widerrufsrecht bezogen oder möchtest du generell wissen, wie man sein Geld von jemandem zurückerhält, der einem Geld schuldet, es aber nicht freiwillig hergibt?
 
So wie es da steht. Der Händler ist beweispflichtig, dass die richtige Sache an den Kunden geliefert wurde. Demnach: Wie kann man sich konkret auf die Beweispflicht des Händlers berufen und so erreichen, dass man sein Geld zurück erhält?
 
So wie immer, wenn man Geld von jemandem will: Verklagen, also beantragen, dass das Gericht ihn zur Zahlung verurteilt, oder gerichtliches Mahnverfahren.
 
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Guter Hinweis! Mit einem gerichtlichen Mahnverfahren hat @LioNite eine günstigere Alternative zum Anwalt.
 
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Sorry, dass ich deine Nachfrage nicht direkt ernst genommen habe. Wenn das von Interesse ist, kann man hier natürlich auch darüber reden, wie man konkret vorgeht.

Kann natürlich sein, dass der Gegner Widerspruch einlegt, aber muss auch nicht sein, und ein Hexenwerk ist eine Klage, wenn sie dann folgt, auch nicht.
 
Es ist wohl leider so, dass der Kunde erstmal in der Beweispflicht ist, dass er wirklich etwas falsches bekommen hat. Wenn man das nicht glaubhaft darlegen kann und der Händler keine Lust hat kulant zu sein, dann hat man Pech.
 
Da der Versandweg im Verantwortungsbereich des gewerblichen Händlers liegt, wenn an an privat verkauft wird, würde ich mal genau das Gegenteil behaupten.
 
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