Amazon will mir mein Geld nicht erstatten.

LioNite

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Moin, Ich habe am 27. Juni 2023 über Amazon beim Händler TC-Helicon ein Go XLR Mischpult gekauft. Als das Paket dann ankam, war anstatt des Mischpults ein Sony Kopfhörer drinnen. Als ich das Amazon wissen ließ, meinten diese am 3. Juli einfach, dass ich ihnen ein Bild von dem falsch gesendeten Artikel + Name von Amazon Konto etc etc schicken soll. Außerdem haben sie mir ein Etikett zugeschickt. Mit diesem Etikett soll ich dann den Artikel zurücksenden und dann kriege ich mein Geld zurückerstattet. Gesagt getan. Dann kam erstmal nichts, weder das Geld noch eine Bestätigung, dass der falsche Artikel angekommen und eine Erstattung veranlasst ist. Am 21. Juli bekam ich dann eine Mail mit der Aufforderung, den richtigen Artikel zurückzusenden, wenn ich die Erstattung haben will. Darauf habe ich dann eine Mail geantwortet, worin ich den Sachverhalt nochmal schilderte und sie darauf hinwies, dass ich den richtigen Artikel nie erhalten habe und ich ihn demnach auch nicht zurücksenden kann und, dass ich nur ihre Anweisungen befolgt habe, den mir falsch gesendeten Artikel zurückzuschicken. Am 28. Juli kam dann nochmal eine Mail, nachdem ich mit dem Live-Support Chat kommuniziert habe, in welcher drinstand, dass ich nur eine Erstattung kriege, wenn ich auch den richtigen Artikel zurücksende. Außerdem haben sie gesagt, dass diese Entscheidung endgültig sei und weitere Mails bezüglich dieses Themas unbeachtet bleiben. Dann habe ich am selben Tag sowie ein paar Tage danach NOCHMAL eine Mail geschrieben, in welcher ich NOCHMAL alles geschildert habe in der Hoffnung, dass sie es endlich mal verstehen. Das letzte, was kam, war am 09. September, in welcher auch nur stand, dass die Entscheidung vom 22.07.23 endgültig wäre und sie mir da nicht mehr weiterhelfen können. Jetzt bin ich mit meinem Latein am Ende, 314,25€ ärmer und habe auch die falsch gesendeten Kopfhörer nicht mehr, da ich diese ja schon zurückgeschickt habe. Könnt ihr mir da weiterhelfen?
 
Das Forum wird dir da nicht weiterhelfen können.
Ein Anwalt aber schon.
 
Tatsächlich kann der nur ein Anwalt oder eine Verbraucherzentrale https://www.verbraucherzentrale.de/ eine fundierte Antwort bzw. Rat zu weiteren Möglichkeiten geben.

BTW: Ein bis zwei Absätze in deinem Startbeitrag hätten der Lesbarkeit sehr genützt. So wie es ist, wirkt es wie eine Wall of Text.
 
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Passend dazu gab es beim NDR am 23.10.23 eine Sendung zum Thema: Paketklau bei Amazon. Auch hier wurde zu einem Anwalt geraten.
 
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LioNite schrieb:
über Amazon beim Händler TC-Helicon
@Incanus Es kommt doch darauf an, wer der Versender war und an wen das Paket zurück gesendet wurde, Amazon oder TC-Helicon, oder vertue ich mich hier?
Außerdem ist interessant wer denn der eigentliche Verkäufer war. Amazon vertreibt TC-Helicon Produkte auch direkt.
 
Deswegen habe ich ja nachgefragt, aus dem einzelnen Halbsatz oben ist das nicht ausreichend zu erkennen.
 
Das Forum neigt zuletzt verstärkt zu der Ansicht, dass man hier nichts machen kann. Was auch immer ein Anwalt daran ändern können soll … scHLiEßLicH IsT ja diE ENtsChEIDunG vOn AmaZON EndgüLTig

Im Ernst, dein Verkäufer schuldet dir Geld, wenn du zurückgetreten bist oder widerrufen hast, und wenn Helicon dein Verkäufer ist, ist der dein Ansprechpartner. Wenn du auf eine Garantie von Amazon zurückgreifen möchtest, geht das natürlich ebenfalls, dann musst du aber die Garantiebedingungen kennen, ob dein Fall davon gedeckt ist. Und wenn jemand nicht tut, was er soll, muss man ihn zwingen, wozu man sich in Deutschland in erster Linie gerichtlicher Hilfe bedient. Das kannst du auch selbst tun. Wenn du das nicht möchtest, gibt es dafür Anwälte. Das Kostenrisiko halte ich für überschaubar, besteht aber grundsätzlich.
 
cbkk schrieb:
Das Forum neigt zuletzt verstärkt zu der Ansicht, dass man hier nichts machen kann.
Das ist aber einzig Deine Interpretation.

Ein Widerruf kam hier ja gar nicht in Frage, da er die richtige Ware nicht erhalten hat. Dann wäre der Verkäufer ja im Recht den bestellten Artikel zurückerhalten zu wollen.
 
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Ich kann den Opener leider nicht lesen. Kannst du bitte mal den Text formatieren. Und zwar so, dass man keine Augenschmerzen bekommt?
 
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Das mit dem Anwalt wird mal schnell so geschrieben. Die Kosten dafür dürften den Wert der nicht erhaltenen Ware übersteigen und müssten von @LioNite auch noch bezahlt werden. Ohne Rechtschutzversicherung würde ich es lassen.

Den NDR-Beitrag habe ich damals auch gesehen. Für mich steht seitdem fest: Ich werde bei Amazon keine teure Elektronik mehr bestellen, weil sich die Fälle mit ausgetauschten Paketinhalten häufen. Darauf kann ich gern verzichten, auch wenn ich im stationären Handel etwas mehr ausgeben muss.
 
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Die Kosten für einen Anwalt bekommt man doch nur dann zurück, wenn es ein Gerichtsurteil zu eigenen Gunsten gibt. Wenn Amazon oder der Verkäufer vorher einknickt, hat der TE zwar seit Geld zurück, muss aber den Anwalt selbst bezahlen. Oder bin ich da auf dem Holzweg?
 
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@Incanus Ich mag das ein bisschen überstrapaziert haben, aber das ist schon die Grundrichtung, die im anderen Thread noch deutlicher wurde als hier.

Widerrufen kann man außerdem auch ohne die Ware erhalten zu haben. Und auch in diesem Fall gilt, man kann nicht zurückschicken, was man nicht erhalten hat. Wobei der Käufer natürlich nicht darauf festgelegt ist, zu widerrufen; er kann auch zurücktreten beziehungsweise auf Nacherfüllung bestehen, diese Schiene, wenn er das bevorzugt.

@barmbekersurfer Das Gerichtsurteil spricht einem die außergerichtlichen Kosten dann zu, wenn man den entsprechenden Schadensersatzanspruch hat. Den hat man in diesem Fall, dass er einem zugesprochen wird, also streng genommen auch schon vor dem Gerichtsurteil. Wenn der Verkäufer "vorher einknickt", aber den Schaden in Form der außergerichtlichen Anwaltskosten nicht begleicht, knickt er in dem Sinne also noch nicht vollständig ein und man kann das weiterhin selbständig geltend machen.
 
cbkk schrieb:
Widerrufen kann man außerdem auch ohne die Ware erhalten zu haben.
Laut Anbieter/Verkäufer hat er die Ware aber erhalten und muss sie daher bei erfolgreichem Widerruf auch zurücksenden und nicht irgendetwas anderes.
 
Den Widerruf kann er unabhängig davon erklären, und selbst im äußersten Fall würde er dann "nur" den Wertersatz schulden, wenn die Sache untergegangen ist. Und selbstverständlich fällt es nicht dem Verbraucher zur Last, wenn ihm eine falsche Sache geliefert wird. Dafür, dass die richtige Sache geliefert wurde, ist außerdem immer noch der Versender beweispflichtig.
 
Ich bestelle mir also eine Luxusuhr, widerrufe und sende eine Zahnbürste zurück. Dann sage ich beweis mir doch, dass Du mir eine Uhr geschickt hast?
 
Nee, du bestellst einen Mischpult, erhältst einen Kopfhörer, widerrufst und schickst den Kopfhörer zurück.
 
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