News AMD Radeon RX Vega 56: „Limitierte Stückzahl“ für 409 Euro verfügbar

Mustis schrieb:
Im Schnitt steh der Shop bei 1,75. Also ein sehr guter.
1,75 ist 2+ und nicht "sehr gut". Abgesehen davon sollte man kritischen Bewertungen mehr Glauben schenken als unkritischen (positiven). Meine Erfahrung zeigt, dass die kritischen fast immer recht haben.
 
Arbeitest du bei MF??

Edit: MF hat übrigens meine Bestellung schon wieder nach hinten verschoben auf den 18.09, das sind solche Trolls :D
 
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Also meine 1080 wurde auch noch im 24 stunden Limit was sie sich gesetzt haben bestätigt und Versand allerdings war die auf Lager, wenn es nach System auch nicht viele waren.

Also wenn es keinen Hype auf etwas gibt dann würde ich Mindfactory schon als seriös sehen auch wenn solche Praktiken wie gleichzeitiger Ebay Verkauf ein geschmäckle hinterlassen.

Pay 2 Win im Onlineshop Geschäft ich weiss nicht was ich davon halten soll und wenn sie dann auch noch anfangen den Kunden Gegenangebote zu stellen, naja mal sehen wo sich das hin entwickelt in Zukunft.

Das größere Problem war eher der überlastete DHL Zusteller und das bekannte Karte rein und Weg ;)
 
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Nö tu ich nicht. Es zeigt halt nur, in welcher filterblase viele stecken. Immer sind die anderen schuld. Und wenn man unter so manchen negativbeitrag liest, wo behauptet wird, man habe 5 tage auf ware gearbeitet und der shop weist nach, das dieser kunde an nem sonntag bestellt hat und die ware am montag rausgeht, ja da is echt der shop schuld. Oder wenn leute nicht verstehen wollen, das die shopanzeige für den lagerstatus nicht in echtzeit arbeitet oder ware erst dann reserviert wird, wenn das geld da ist und das bei vorkasse eben nicht der fall ist mit bestellabgabe, das liegt der fehler ebenso beim kunden. Und ein nicht ganz unerheblicher teil der negativbewertungen dreht sich genau darum. Das sind fakten ebenso das eine schnittbewertung von 1,75 sehr gut ist ( und nein, das schulbenotungssystem hat hier keine bewertungsgrundlage...) und von daher ist es halt fraglich, was diese versuchte zur schaustellung soll nur weil 2-3 leute hier ihre karte nicht bekommen und dabei unter die kategorie vorkasse fallen und sich weigern zu verstehen, das ware sicher nicht für jemanden reserviert wird, dessen geldeingang nicht verifiziert werden kann.
 
DU weißt schon wie Nachnahme funktioniert? Deine Aussage ergibt so keinerlei Sinn und ist faktisch kompletter Unsinn. Bei Nachnahme ist bedingt durch die Art dieser Zahlart der Geldeingang (aka Zahlungspflichtigkeit vor Warenempfang) sofort verifiziert...
 
Mustis schrieb:
[...] man unter so manchen negativbeitrag liest, wo behauptet wird, man habe 5 tage auf ware gearbeitet und der shop weist nach, das dieser kunde an nem sonntag bestellt hat und die ware am montag rausgeht, ja da is echt der shop schuld.
Es gibt Leute die lügen einfach, das verteidigt hier keiner.

Mustis schrieb:
Oder wenn leute nicht verstehen wollen, das die shopanzeige für den lagerstatus nicht in echtzeit arbeitet [...]
Das ist das Problem des Shops und eine schlechte Bewertung für daraus resultierende Problemegerechtfertigt.

Mustis schrieb:
[...] oder ware erst dann reserviert wird, wenn das geld da ist und das bei vorkasse eben nicht der fall ist mit bestellabgabe [...]
[...] unter die kategorie vorkasse fallen und sich weigern zu verstehen, das ware sicher nicht für jemanden reserviert wird, dessen geldeingang nicht verifiziert werden kann.
Das ist ebenfalls Problem des Shops und nicht des Kunden. Daraus resultierende Probleme oder Lieferverzögerungen rechtfertigen auch eine schlechte Bewertung. Du scheinst nicht zu verstehen, dass ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag geschlossen wurde und die Lieferzeiten im Shop auch rechtsverbindlich sind. Wenn eine garantierte (verbindliche) Lieferzeit überschritten wird, ist der Schuldner automatisch im Verzug. Wird eine unverbindliche Lieferzeit überschritten ist der Schuldner nach Fristsetzung (bspw. eine Woche) in Verzug. Zweiteres gilt also bei Mindfactory (bspw. Lieferung innerhalb 1-3 Werktagen).

Während du den Leuten also erzählst ihre Negativbewertungen seien nicht gerechtfertigt, sieht das Gesetz dies ganz anders. Mindfactory hält sich schlichtweg nicht an geltendes Recht.

Mustis schrieb:
Das sind fakten ebenso das eine schnittbewertung von 1,75 sehr gut ist ( und nein, das schulbenotungssystem hat hier keine bewertungsgrundlage...) [...]
Stimmt, es sind tatsächliche keine Schulnoten von 1-6, sondern von 1-5, was 1,74 noch schlechter macht. Mindfactory hat 4,26/5 (5 ist das Beste) bzw. 1,74/5 (1 ist das Beste). Ich rechne Bewertungen gerne in Prozent um; da wären wir bei 85,2 %, was ich für keinen guten Wert halte. Die Kunden waren zu 85 % zufrieden mit dem Händler oder von 20 Leuten/Bestellungen waren nur 17 zufrieden. Das halte ich einfach für schlecht.


So, zu guter Letzt kommt Mustis jetzt auf die Ignorierliste; seine Ausführungen entbehren jeglicher Sachgrundlage und sind Meinungsäußerungen auf niedrigstem Niveau, die als Fakten hingestellt werden.
 
Na die die Rechtsgrundlage zeigst du mir jetzt mal, dass der Lagerstatus der Webseite rechtsverbindlich ist und mit Bestellabschluss bereits ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag unabhängig von der Zahlmethode geschlossen wurde. Ich liebe es ja, wenn Menschen Thesen zu Rechtsfragen formulieren und als Fakt hinstellen ohne eine einzige Quelle zu nennen. Ebenso darfst du nachweisen, dass der Lagerstatus auf der Webseite eine garantierte und damit verbindliche Lieferzeit darstellt.

Am herrlichsten ist aber, keine Quellen zu nennen, seine Sichtweise absolut und als unfehlbar richtig zu sehen und den anderen dann zu ignorieren mit dem Verweis, seine Behauptungen hätten keine Sachgrundlage. Aber es ist symptomatisch für viele anwesenden hier im Forum: Absolute Überzeugung von der eigenen Korrektheit bei oftmals nahezu kompletter Ahnungslosigkeit.

PS: Zum Einstieg, Seite 18: https://www.weltbild.de/news/downloads/das/D.A.S.-Ratgeber-Internetrecht.pdf
Weil ich nicht ernsthaft erwarte, dass sich hier einer vorab oder im Nachhinein informiert um sein propagierten Falschaussagen in irgendeiner Weise zu revidieren und lieber weiterhin behauptet, er habe recht...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe vorgestern versucht, meinen Spielecode von Mindfactory bei AMD einzulösen. Das war allerdings etwas umständlicher, als erwartet. Der Code war wohl noch nicht freigeschaltet und ich wurde dazu aufgefordert, ein Ticket auf zu machen und einen Kaufbeleg einer berechtigten Grafikkarte zuzuschicken. Ich dachte erst, das wird wohl nichts, da ich die Vega 64 zur UVP bekommen habe. Nach einem Tag wurde der Code dann von AMD freigeschaltet und sollte nun wie gewohnt funktionieren.

Das nur mal als Hinweis für andere Leute, die vielleicht das selbe Problem haben werden.

@Mustis: Da gibt es nichts zu ergänzen.
 
War bei mir genauso mit dem Code. Fand ich echt ärgerlich. Aber die Lieferung von MF war vorbildlich. 14.00 Uhr bestellt, nächsten Tag 11.00 Uhr schon bei mir.
 
Mustis schrieb:
Na die die Rechtsgrundlage zeigst du mir jetzt mal, dass der Lagerstatus der Webseite rechtsverbindlich ist und mit Bestellabschluss bereits ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag unabhängig von der Zahlmethode geschlossen wurde.
Habe ich nie behauptet, du hast offenbar etwas falsch verstanden; ein Kaufvertrag kommt nach den in den AGB angegebenen Bedingungen zustande. Für mich war es allerdings konkludent, dass jemand der bei Mindfactory bestellt und per Überweisung zahlen möchte, diese Überweisung erst anweist, wenn auch ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Mustis schrieb:
Ebenso darfst du nachweisen, dass der Lagerstatus auf der Webseite eine garantierte und damit verbindliche Lieferzeit darstellt.
Habe ich nie behauptet. Ganz im Gegenteil schrieb ich, dass die von Mindfactory angegebene Lieferzeit unverbindlich im Rechtssinne ist, was ich mittlerweile aber selbst wieder anzweifle. Es könnte sich doch um eine verbindliche Lieferzeit handeln (siehe unten):
Leli196 schrieb:
Wenn eine garantierte (verbindliche) Lieferzeit überschritten wird, ist der Schuldner automatisch im Verzug. Wird eine unverbindliche Lieferzeit überschritten ist der Schuldner nach Fristsetzung (bspw. eine Woche) in Verzug. Zweiteres gilt also bei Mindfactory (bspw. Lieferung innerhalb 1-3 Werktagen).

Mustis schrieb:
Am herrlichsten ist aber, keine Quellen zu nennen, seine Sichtweise absolut und als unfehlbar richtig zu sehen und den anderen dann zu ignorieren mit dem Verweis, seine Behauptungen hätten keine Sachgrundlage.
Die Frage ist, warum ich Quellen dafür nennen muss, dass die im Onlineshop angegebene Lieferzeit nicht willkürloch gewählt werden kann und sich der Händler daran halten muss - das ist gesunder Menschenverstand. Aber trotzdem zitiere ich zunächst die AGB von Mindfactory selbst:
Mindfactory-AGB schrieb:
(2) Die Lieferfrist für Lieferungen innerhalb Deutschlands wird auf der jeweiligen Angebotsseite angegeben. Der Beginn der Lieferfrist bestimmt sich (abhängig von der gewählten Zahlungsart) nach Abs. 3 bis 4.

(3) Bei Zahlung per Vorkasse/Banküberweisung, giropay , eps, Sofortüberweisung oder PayPal beginnt die Lieferfrist einen Tag nach Eingang der Zahlung bei uns. Bei Zahlung per Finanzierung beginnt die Lieferfrist einen Tag nach Genehmigung des Kredites durch die Santander Consumer Bank. Bei allen anderen Zahlungsarten beginnt die Frist einen Tag nach der Bestellung.

(4) Fällt der Fristbeginn oder das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so verschieben sich Fristbeginn bzw. Fristende auf den folgenden Werktag.
Mindfactory selbst spricht also sogar von einer Frist. Es ist also fraglich, ob die Lieferzeit als unverbindlich anzusehen ist.

Dann noch weitere Quellen:
http://www.it-recht-kanzlei.de/lieferzeiten-handlungsanleitung-verbraucherrechterichtlinie.html
http://www.ra-himburg-berlin.de/int...neshop-was-müssen-onlinehändler-beachten.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/Lieferverzug-bei-Neuwagenkauf--f282440.html

Daraus zitiere ich auch gerne einmal, um darzulegen, dass Mindfactorys AGB rechtlich unzulässig sind:
Rechtsanwältin Denise Himburg schrieb:
Da die Angabe des Liefertermins dem Verbraucher ermöglichen soll, das Ende der Lieferfrist auszurechnen, darf beim Beginn der Lieferfrist nur auf ein Ereignis abgestellt werden, das der Verbraucher kennt. Daher darf bei Vorkasse-Zahlungen für den Beginn der Lieferfrist nicht auf den Zahlungseingang beim Onlinehändler abgestellt werden, da der Verbraucher nicht weiß, wann das Geld tatsächlich auf dem Konto des Online-Händlers gutgeschrieben wird. Bei Vorkasse per Vorkasse muss daher auf den Zeitpunkt der Zahlungsanweisung durch den Verbraucher abgestellt werden. Über den Beginn und die Berechnung der Lieferfrist ist der Kunde zu informieren.
Daher nicht zulässig:
Mindfactory-AGB schrieb:
(3) Bei Zahlung per Vorkasse/Banküberweisung, giropay , eps, Sofortüberweisung oder PayPal beginnt die Lieferfrist einen Tag nach Eingang der Zahlung bei uns.

Zur Lieferzeit:
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler schrieb:
[...] da Ihnen lediglich ein unverbindlicher Liefertermin mitgeteilt wurde, sollten Sie dem Händler nachweislich [...] eine Frist von z.B. zwei Wochen zur Lieferung setzen. Danach können Sie vom Vertrag zurücktreten und sich anderweitig ein Fahrzeug kaufen. Etwaig anfallende Mehrkosten können Sie ersetzt verlangen.
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler schrieb:
Wenn der unverbindliche Liefertermin für einen PKW überschritten ist, kann der Käufer nach einer angemessenen Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Dieser umfasst die Mehrkosten für ein alternativ anzuschaffendes Fahrzeug.
Man sieht also, wenn ein unverbindlicher Termin überschritten wird dann muss man eine Nachfrist setzen und kann danach weitere Schritte einleiten, u. a. Rücktritt vom Kaufvertrag. Die "Lieferfrist" von Mindfactory ist aber nicht ausdrücklich verbindlich und Mindfactory befindet sich daher direkt mit Nichterfüllung des Kaufvertrages binnen der Angegebenen Frist in Verzug.


Und nein, ich habe tatsächlich keine Lust jedes Mal meine Quellen/Lesezeichen zu bemühen, nur weil jemand die Glaubwürdigkeit und die generelle Ehrlichkeit der Kunden bei Bewertungen bzw. Rezensionen eines Händlers infrage stellt wenn sie nicht die eigene Meinung widerspiegeln. Ich dachte eigentlich jeder weiß, dass Mindfactory günstig, aber nicht gut ist. Ich denke ich habe nun ausreichend dargelegt, dass zweiteres stimmt.

Edit: Ich hoffe, der (für manche eventuell nützliche) Beitrag hier wird nicht als Offtopic angesehen, schließlich geht es hier um Preise und Händler und mehrere Leute haben sich beschwert.
 
Leli196 schrieb:
Das ist ebenfalls Problem des Shops und nicht des Kunden. Daraus resultierende Probleme oder Lieferverzögerungen rechtfertigen auch eine schlechte Bewertung. Du scheinst nicht zu verstehen, dass ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag geschlossen wurde und die Lieferzeiten im Shop auch rechtsverbindlich sind.
[/I]

NAtürlich wurde das von dir nie gesagt, ich verstehe das Zitat selbstredend völlig falsch. :rolleyes:

Ein Kaufvertrag kommt in der Regel erst mit Zahlung zustande und zwar, wenn die Verbindlichkeit zur Zahlung nachweislich von statten gegangen ist. Das ist bei Nachnahme sofort klar, da die Ware ohne Zahlung nicht an den Kunden nicht ausgegeben wird, bei Kreditkarte/Bankeinzug ist die Zahlung auch weitestgehend verbindlich und vom Kunden nicht mal eben zu verhindern. Bei Vorkasse hingegen hat der Lieferant KEINERLEI NAchweis ob gezahlt wird oder nicht und daher wird der KAufvertrag auch erst bei geldeingang UND Versand gültig. Daran ändern auch ABs wenig, wenn diese nicht nachweislich das Rechtsgeschäft bindend bestätigen und das wird keine Onlineversand mit Verstand im Falle der Vorkasse tun.

Und Angaben auf der Webseite sind nie ein bindendes Angebot an den Kunden das dieser nur annehmen muss. Der Kunde gibt mit Bestellung ein Angebot an den Shop und nicht anders herum. Daher sind Preise und vorallem Lieferangaben stets nur eine Orientierung und keine verbindlich rechtlich einforderbare Angabe. Das ergibt sich allein schon aus der Tatsache, dass wohl kein Warenwirtschaftssystem derzeit absolut in Echtzeit aktualisierte Daten bereitstellen kann, die auf einer Webseite anzeigbar wären. Es gibt immer einen zeitlichen VErzug und bei hoehem Bestellaufkommen, wie es beim Release einer lang erwarteten Karte sicherlich der Fall ist, wird dies grundsätzlich der Fall sein.

Deine Quelle sind hingegen haarsträubend. Wie kann man Aussagen bezüglich eines Autokaufs nur Ansatzweise mit den Artikeln in einem Onlineshop gleichsetzen?

Wie du desweiteren darauf kommst, dass Aussagen von Rechtsanwälten automatisch geltendes Recht zwingend darlegen ist wohl nur für dich schlüssig. Bis dato sind Rechtsanwälte niemand, die Recht sprechen. Rechte stehen in Gesetzen oder werden richterlich geklärt. Aussagen von Anwaälten können sehr wohl falsch oder streitbar sein. So sehe ich die Aussagen von Frau Himburg (wieso gibst dud as als Zitat von iohr an, das ist überhaupt nicht korrekt, der Artikel aus dem das Zitat stammt, ist von Arndt Joachim Nagel...) als Beispiel als fraglich an. Wie soll der Händler die Zahlungsanweisung des Kunden bitte als verbindlichen Beginn seiner ANgabe zur Lieferfrist heranziehen, wenn diese ihm unbekannt ist? In der Regel informiert der Kunde den Händler nicht darüber, wann er die Zahlungsanweisung an seine Bank gibt. Tatsache ist, dass eine Email, die dem kunden den Zahlungseingang beim Händler mitteilt, dem Kunden ermöglicht, die Lieferfrist zu berechnen und somit ist der Händler hier dem Gesetz zur Informationspflicht nachgekommen und dennoch kann der Zahlungseingang als verbindlicher Beginn des Auftrages herangezogen werden.

Damit soll es zu dem Thema gewesen sein. Ich werde dich nicht überzeugen, dass du unter Umständen im unrecht bist und umgekehrt. Geneigte Mitleser sollten aber ausreichend Informationen und Anstöße für eigene Recherchen erhalten haben, wenn es sie den weiter gehend interessiert, um sich selbst eine Meinung bilden zu können.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn man sonst mit sich nichts an zu fangen weiss, dann kackt man halt hier andauernd rum. Nicht wahr mustis. 😜
 
Er ist ja nur bedingt OffTopic. Aber für ihn scheint es nichts wichtigeres zu geben als in jedem AMD Thread, erst gegen AMD und deren Produkte zu geifern um dann irgendwann gegen die zu Posten die eben nicht AMD und/oder deren Produkte schlecht finden, vor zu gehen.

Es zieht sich halt wie ein roter Faden durch die Forenbereiche.
 
Mustis schrieb:
Aber es ist symptomatisch für viele anwesenden hier im Forum: Absolute Überzeugung von der eigenen Korrektheit bei oftmals nahezu kompletter Ahnungslosigkeit.
Leute, ist es nicht herrlich, wenn die anderen vorgeworfene Symptomatik auf einen selbst so treffend passt? Da hilft auch kein Argumentieren mehr - Mustis hat sich seine Meinung bereits gebildet und die ist unumstößlich.

PS: Es kann ja nur bedingt Offtopic sein, wenn man sich über die Verhaltensweisen von jemandem beschwert. Wenn das rigoros unterbunden wird, dann kann also (im Rahmen der Forenregeln) jeder schreiben was er will, sei es noch so unsinnig?
 
Bis jetzt hast du genau das Gegnteil nicht bewiesen. Auch kannst du es nicht dabei belassen, dass das Thema rum ist. Statt mit Argumenten kommst du nun wieder damit, nachdme du alles was du einen Post vorher gesagt hast, revidierst, das du das nie gesagt hättest, nachdem du offensichtlich bemerkt hast, dass ein Großteil deiner Aussagen schlicht falsch sind. Aber was solls, behaupte weiter deine "Fakten", zitiere Rechtsanwälte wenn du nachweisen willst was Recht ist und reg dich von mir aus über MF auf. Ich fliege nicht auf die Fresse und warte ewig auf eine Karte, die ich unbedingt will...
 
Mir ging es eher um die Systemische Prioritisierung das hat mit der Verifikation erstmal nichts wirklich zu tun.

Mir geht es um den Fall das 2 Karten im Shop sind (bzw dem Konsumenten so angezeigt werden) Leli196 seine Bestellung per Vorkasse geht ein er bereitet seine Online Überweisung seiner Bank vor.
Nun komme ich und bestelle per Nachnahme meine Bestellung geht kurz nach Leli196 seiner ein, in der Zwischenzeit geht noch eine Bestellung eines dritten per Nachnahme ein nach mir und Leli196 hat nun seine Überweissung abgeschickt, wie prioritiesiert das System nun die Reservierung von nur physisch vorhandenen 2 Stück Lagerbestand ?

Vor allem wenn währenddessen andere über Ebay ein wenig später ihr Gebot gemacht haben aber gleich mal nen 100er mehr drauflegen (Sofortkauf,PayPal), es sind immernoch nur 2 im Lagerbestand aber 2 Ebayer die ein wenig später ihre 100€ mehr Bestellung für die gleichen (scheinbar) physischen 2 Stück abgegeben haben wie Leli196 und Ich, wenn die Systeme Realtime korrekt miteinander interagieren dürfte dieser fall theoretisch zudem ja nie eintretten, die Ebayer bzw sollten in diesem Fall ihre Bestellung von der nächsten avisierten Lieferung erhalten ;)

Du kennst ja sicherlich das Sprichwort: "Wer zuerst kommt,...."

und den Gegensatz dazu: "Wer zuletzt kommt,......"

und dann gibt es da einen brandneuen der sich langsam durchsetzt: "Wer mit mehr kommt,....."

Jetzt wirds ja erst richtig interessant ;)

Genau deswegen werden mir Online Systeme immer unsympathischer die sich darauf beruhen das sind keine verbindlichen angaben.

Da müssen neue Gesetze her.

Leli196 und Ich gehen ins Saturn 2 Karten wir gehen zur Kasse kommen 2 mit Ebay Shirt nehmen uns die Karten aus der Hand legen 100€ mehr auf die Kasse und wir stehen da ;)

Neudeutsch nennt man das "Pay more 2 Win"

Und das Mindfactory Fans davon sind haben sie mit ihrem Gegenangebot eines Kunden hier "100€ mehr und du bekommst sie" ja sehr öffentlich zur schau gestellt, wenn diese Aussage nicht von der Konkurenz stammen sollte bzgl des Gegenangebotes, auf das er verständlicherweise sehr schroff reagiert hat.

Natürlich ist mir Klar das ein Händler das Recht hat sich seine Kunden auszusuchen (wäre ja auch blöd wenn er das nicht könnte wenn plötzlich 100€ mehr winken) :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Cru_N_cher schrieb:
Natürlich ist mir Klar das ein Händler das Recht hat sich seine Kunden auszusuchen (wäre ja auch blöd wenn er das nicht könnte wenn plötzlich 100€ mehr winken) :D

Genau, denn so funktioniert eben die Marktwirtschaft.
 
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