Anruf mitschneiden

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Bricc0ne

Gast
Gibt es eine (kostenlose) App um Anrufe mitzuschneiden?

Dass ich die Zustimmung bei Telefonat einholen muss ist mir bewusst.

Die Datenschutz-, bzw. "illegal"- Fraktion darf jetzt einfach mal die Füße still halten 👍
 
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Brief per Einschreiben und fertig. Wenn es um so einen hohen Betrag geht, würde ich das sicherlich nicht mündlich via Telefon machen. Dazu ne Frist setzten und wenn es dann immer noch nicht klappt eben über den Anwalt
 
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Eine App kann ich dir leider nicht empfehlen (Sie würde dir vor Gericht auch nicht helfen, da nicht zulässig)


Per Post (Einschreiben mit Rückschein)

Das „Gerichtsfeste“ – Das Einschreiben mit Rückschein

Bei dem für 4,70 Euro Aufpreis zusätzlich zum Briefporto erhältlichen Einschreiben mit Rückschein handelt es sich um ein gewöhnliches Einschreiben. Zusätzlich erhält der Versender schriftlich eine Zustellbenachrichtigung mit Datum der Zustellung und Unterschrift des Empfängers.


Großer Vorteil des Einschreiben mit Rückschein: Von Gesetzeswegen wird widerleglich vermutet, dass ein Einschreiben an dem im Rückschein genannten Datum den Empfänger erreicht hat. Hierdurch lässt sich regelmäßig der Zugang des Schreibens vor Gericht beweisen. Anders als beim „Standard“-Einschreiben oder dem Einwurf-Einschreiben gibt es hier im Streitfall kein Risiko, dass Gerichte im Einzelfall eine solche Vermutung nicht anerkennen.

https://www.post-aerger.de/wissen/projekt-postaerger/einschreiben-der-brief-fuers-wichtige-20512
 
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Klagedrohung, Frist setzen, Einschreiben eigenhändig, am besten gleich vom Anwalt, wenn es um mehrere Tausend Euro geht
 
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Weiß jetzt auch nicht, was Du da genau vorhast: Anwalt bzw. das schon erwähnte Einschreiben, Ende.
 
Ein Einschreiben ist nicht gerichtsfest. Mit Rückschein hat man sogar die Gefahr, dass die Annahme verweigert wird. Ein Einschreiben sagt nur: Irgendetwas wurde zugestellt
 
mrdeephouse schrieb:
Ein Einschreiben ist nicht gerichtsfest. Mit Rückschein hat man sogar die Gefahr, dass die Annahme verweigert wird. Ein Einschreiben sagt nur: Irgendetwas wurde zugestellt
Soweit ich das kenne macht man das im Zweifel mit Zeugen und Videoaufnahme. Eine robuste Alternative ist soweit ich mich entsinne das gute alte Fax.
Zustimmung zum Rückschein.
 
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Niemand wird daran gehindert den Inhalt des Einschreibens z.B. mit Fotos und Zeugen zu dokumentieren, das einpacken zu dokumentieren und das aufgeben bei der Post.
Neben dem Einschreiben gibt es natürlich noch die Option per Fax, da hast auch die Gewissheit, das etwas zugestellt wurde.

Telefonat aufzeichnen wie gesagt nur zulässig wenn Gegenseite zustimmt. Da tut es aber auch einfach das Telefon auf Lautsprecher zu stellen und ein zweites Gerät daneben mit beliebiger Audio-Aufnahme-Funktion. Oder auch hier einfach Telefonat auf laut stellen, Zeugen holen, diese direkt anfangs erwähnen und parallel ein Protokoll des Telefonats führen (lassen durch Zeugen).

Aber mal ehrlich was genau erhoffst du dir davon? Selbst wenn die Gegenseite irgendetwas zugibt, dir zustimmt oder was auch immer erscheint dadurch nicht magisch dein Geld bei dir... Da bleibt nur das Mahnverfahren oder als nächste Eskalationsstufe Klage und ggf. Unterstützung durch Anwalt.
 
Wenn es darum geht den Inhalt eines Schreibens gerichtsfest zuzustellen, dann macht man die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher, das kostet dann eben in klein wenig mehr, afaik 13€ oder so.
Wie @mrdeephouse bereits schrieb reichen Einschreiben usw. nicht aus, da in dem Umschlag sonstwas sein kann und der Inhalt im Zweifel bestritten wird.

Im o.g. Fall würde ich auch auf jeden Fall auf Brief wechseln und Frist setzen + Ankündigung rechtlicher Schritte.


@snaxilian
Ohne diese Schritte brauchst du den Rechtsweg gar nicht erst beschreiten. Im Hinblick auf entstehende Kosten durch anwaltliche Vertretung musst du das sogar ankündigen.
 
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VmaxGunni schrieb:
Einschreiben eigenhändig
Bringt dir bei einer Firma gar nichts. Einschreiben-Rückschein ist hier das Mittel der Wahl.
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Bricc0ne schrieb:
Die Datenschutz-, bzw. "illegal"- Fraktion darf jetzt einfach mal die Füße still halten 👍
Sogar wenn die „Fraktion“ den Mund hält, ändert das nichts daran, dass es im Zweifel keinen Bestand hat. Am Ende wirst nämlich du noch angezeigt, weil du ggf. niemand über die Aufnahme unterrichtet hast. So wie du schreibst und gedenkst vorzugehen, hast entweder keine Rechtsschutzversicherung oder/und bist mit deiner plumpen Weise und deinen fragwürdigen Vorgehensweisen durchs Leben gekommen?! Das ist nämlich ebenfalls nicht die feine englische Art.
Ergänzung ()

ChristianSL schrieb:
Schreibens gerichtsfest zuzustellen, dann macht man die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher, das kostet dann eben in klein wenig mehr, afaik 13€ oder so.

Also wenn es schnell gehen soll/muss, dann nimmst das Einschreiben-Rückschein und nicht nen Gerichtsvollzieher.... Wieso das so breit empfohlen wird? Weil es sich „eingebürgert“ hat, dass der Absender quasi keine Kosten gescheut hat um das Ding an den Empfänger zu bringen.

Der Ottonormalverbraucher weiß doch nicht mal, wie er an den Gerichtsvollzieher kommt oder, dass es diese Möglichkeit gäbe.

Edit: Ob das nicht doch am Ende abgewiesen wird oder sonstiges, kann dir vermutlich niemand pauschal sagen.

Nur mal ein Auszug aus einem Rechtsstreit, der nun 3 Jahre andauert und bei dem es um ca. 200.000 € geht: Nicht ein Richter wollte bisher wissen, ob da was schriftlich gemacht wurde und wie es verschickt oder zugestellt wurde (und dennoch habe ich alles per Einschreiben-Rückschein verschickt, damit es nicht genau an solchen Nuancen scheitert).
 
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Bricc0ne schrieb:
Die Datenschutz-, bzw. "illegal"- Fraktion darf jetzt einfach mal die Füße still halten 👍
Wie wäre es, wenn du dich an geltende Gesetzte, die es hier nämlich zu beachten gibt, und den Rechtsweg hältst und nicht andere aufforderst dich bei offensichtlich rechtswidrigem Verhalt zu unterstützen.
 
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@ Xechon
Bei Einschreiben eigenhändig bekommt man auch einen Rückschein, allerdings kann hier nicht irgendwer der Familie oder Firma entgegennehmen, sondern nur der benannte Empfänger.
Ich habe nicht erhalten, entfällt damit.
Warum soll das bei einer Firma nichts bringen?
 
wow, 11 Antworten und nicht einer in der Lage eine simple Antwort auf die Frage zu geben 🙄
ist ja schlimmer als auf Facebook...

@Xechon aber andere Leute blöd von der Seite anmachen ist besser?!
@ChristianSL ich fordere hier keinen auf, sondern stelle eine einfach Frage. Entweder man kann etwas hilfreiches zu dem Thema beitragen, oder scrollt einfach weiter. Aber da sind wir wieder beim Thema Facebook...
 
VmaxGunni schrieb:
@ Xechon
Bei Einschreiben eigenhändig bekommt man auch einen Rückschein, allerdings kann hier nicht irgendwer der Familie oder Firma entgegennehmen, sondern nur der benannte Empfänger.
Ich habe nicht erhalten, entfällt damit.
Warum soll das bei einer Firma nichts bringen?
Beim Eigenhändig bekommst du keinen Rückschein - zumindest nicht automatisch außer du zahlst ihn. Nur der Empfänger kann es entgegennehmen. Bei einer Firma halt unnötig, weil eine Firma. 😉
 
na ja,
eigenhändig, ob mit oder ohne Rückschein,
belegbar, wer das Einschreiben entgegengenommen hat

Zusatz-Porto für Einschreiben innerhalb Deutschlands
  • Einwurf-Einschreiben: 2,20 Euro
  • Übergabe-Einschreiben: 2,50 Euro
  • Übergabe-Einschreiben Eigenhändig: 4,70 Euro
  • Übergabe-Einschreiben mit Rückschein: 4,70 Euro
  • Übergabe-Einschreiben Eigenhändig mit Rückschein: 6,90 Euro
 
@Bricc0ne
Vielelicht reflektierst du dein Anliegen nochmal und überlegst, warum hier so viele Alternativen empfohlen werden, statt die Leute anzupöbeln, die sich die Zeit nehmen dir bei deinem Problem, bei du offenbar selbst nicht weiter kommst, zu helfen. Ich finde dein Verhalten gerade unter aller Sau.
Für mich ist hier Schluss mit dem Thema.
 
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