Anzeige erstatten sinnvoll?

postaldude87

Lt. Commander
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moin leute,

ich weiß dass dies hier natürlich kein forum zur rechtsberatung ist und man mit ratschlägen in dieser hinsicht immer vorsichtig sein sollte, aufgrund möglicher rechtlicher konsequenzen, aber ich hätte einfach mal gern eue subjektive meinung zu meiner situation:

einmal vorab, ich wohne in einem einfamilenhaus in einer einliegerwohnung mit eigenem telefonanschluss etc zur miete, also im selben haus wie meine vermieterin.
heute hatte ich einen abmahnbrief bzgl. eines vorwurfs des runterladen/hochladen eines musikstücks über torrent-netzwerke - was ich nicht getan habe aber darum geht es mir aber gerade nicht primär, sondern die tatsache dass meine vermieterin mich bei dieser kanzlei angeschwärzt hat,nachdem sie von dieser kanzlei selbst abgemahnt wurde.
ich zitiere mal das schreiben:

"Sehr geehrter Herr XXX,
wir nehmen Bezug auf das Schreiben vom 27.10.2011 in welchem Frau XXX uns Sie als den möglichen Täter genannt hat.
In der Anlage erhalten Sie das an Frau XXX gerichtete Abmahnschreiben vom 24.10.2011 sowie eine auf Sie ausgestelle strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtugnserklärung (...)."

das ist doch wohl üble Nachrede oder nicht? Im Abmahnschreiben wird ja noch weiter darauf eingegangen dass Ihr Telefonanschluss angeblich identifiziert wurde als derjenige dem der Urheberechtsbruch zugesprochen wird.
Und das wo ich über meinen eigenen Anschluss ins Netz gehe!

Darum bin ich momentan stark am überlegen ob ich Sie wegen übler Nachrede bei der Polizei anzeigen soll, weil das geht mir einfach zu weit und ich finde das so mies, ausserdem kann ich mich jetzt mit dieser Kanzlei ärgern.
Aber andererseits frage ich mich ob oder zu was so eine anzeige führen würde und ob es was bringt ausser evtl. anwaltskosten für mich. und ja ich will ihr damit ans bein pissen, aber richtig wenns geht!

würde mich über euren rat oder ansichten freuen
mfg der postaldude
 
Zuletzt bearbeitet:
Punkt 1) suche dir schon mal eine neue Wohnung
Punkt 2) ich würde zum Rechtsanwalt mit dem Schreiben gehen und dein Anwalt soll dann den Anwälten der Music/Filmfirma mal ein schreiben zu senden
 
1) wird sich mittelfristig dann wohl nicht mehr vermeiden lassen
2) das problem ist dass ich bisher noch nie einen anwalt brauchte und daher auch noch keinen habe, zumal selbst wenn ich jetzt einen aufsuche zahle ich ja für die erste beratung schon ne ganze stange geld für die evtl. erkenntnis das eine anzeige am ende rein gar nichts bringt :(
 
zu 2) meinte ich keine Anzeige an deine vermieterin, sondern der Anwalt soll sich um die angeblichen Downloads die du begangen hast kümmern

wenn du nichts machst, kann irgendwann mal was vom Amtsgericht kommen
 
Solltest du nicht Rechtsschutzversichert sein, würde ich von einem Anwalt in jedem Falle absehen.
Ein Brief an die Kanzlei, in dem du schilderst, dass du auf das Netzwerk der Vermieterin keinerlei Zugriff hast und demzufolge auch keinen illegalen Download über den Internetzugang deiner Vermieterin getätigt hast sollte mehr als ausreichen um deine Ruhe vor dieser Kanzlei zu haben.
 
Warum muss man eine Rechtsschutzversicherung haben, um zum Anwalt zu gehen?
Hab auch keine und war schon mal beim Anwalt.
Die beraten auch ohne Rechtsschutzversicherung. Wenn Kosten entstehen, wird der Anwalt es schon sagen.
Ein beratendes Gespräch mit einem Anwalt kann nicht schaden.
 
einen ausführlichen sachlichen brief habe ich per einschreiben mit rückschein schon an die Abmahnkanzlei geschickt und hoffe dass das damit erstmal getan ist

mich regt die tatsache einfach so auf dass meine nachbarin mir einfach unterstellt ihren anschluss zu nutzen um sich selbst aus der situation herauszulavieren, das ist doch ultra arschig :freak:

und das mit dem anwalt ist wohl das beste wobei ich wie gesagt mich erstmal erkundigen müsste wer hier in meinem umfeld zu gebrauchen ist und ob das wirklich nichts kostet bzw nicht ein vermögen für eine kurze beratung
 
guter punkt - das kann doch nicht seriös sein diese kanzlei
 
Ich glaube kaum, dass die Kanzlei, die seine Vermieterin in dieser Sache vertritt auf diese Methoden zurückgreift.

Die Vermieterin hat auch Rechte sich rechtlich vertreten zu lassen.

@postaldude87:
Die Kanzlei aber gleich als unseriös hinzustellen --> ich sag nur "dünnes Eis"
 
ich glaub das ist zum teil falsch rübergekommen,

die Kanzlei "Kornmeier & Partner" hat erst meine Vermieterin abgemahnt,

die hat der Kanzlei dann geschrieben Sie war es nicht und auf mich Ihren Mieter verwiesen.

jetzt habe ich ebenfalls von der Kanzlei "Kornmeier & Partner" die Abmahnung erhalten

der witz dabei ist ja, sie mahnen mich ab dass ich über den anschluss meiner nachbarin über ein torrentnetzwerk ein stück von david guetta geladen hätte.

Flo hat ja schon auf den Punkt gebracht das dass Unsinn ist (also mich abzumahnen dafür)
 
Zuletzt bearbeitet:
-oSi- schrieb:
Warum muss man eine Rechtsschutzversicherung haben, um zum Anwalt zu gehen?

Die Frage ist, was willst du in diesem Fall mit einem Anwalt erreichen?
Ein Brief tuts in diesem eindeutigen Fall genauso.

Was würdest du dir versprechen die Vermieterin wg Verleumdung zu verklagen? - da kommt (außer Arbeit, Ärger und evtl. Kosten) nichts bei rum.
 
Ok, bin auch nur´n Mensch. ;)

Das ändert nichts am bereits hier Vorgeschlagenen.
Wende dich an einen Anwalt und lasse dich beraten.
Die Frage "Ob er sich dein Problem anhören und beurteilen kann" kostet nichts.
Es sei denn, dein Problem ist größer und kostet Geld.
Ob die Beratung Geld kostet muss m.E. von einem Anwalt gesagt werden.


@Athlonscout:
Hab ich geschrieben das er was anderes machen soll außer zum Anwalt zu gehen?
Nein, habe ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet: (einige Änderungen)
Athlonscout schrieb:
Die Frage ist, was willst du in diesem Fall mit einem Anwalt erreichen?
Ein Brief tuts in diesem eindeutigen Fall genauso.

Was würdest du dir versprechen die Vermieterin wg Verleumdung zu verklagen? - da kommt (außer Arbeit, Ärger und evtl. Kosten) nichts bei rum.

ja das ist wohl richtig und sehe ich jetzt wo mein zorn etwas verraucht ist (ist ja heute mittag erst gewesen) werde ich in die richtung wohl weiter auch nichts tun, aber ne fragwürdige aktion meiner vermieterin bleibt es immer noch
 
Dann lasse deinen Zorn noch weiter verrauchen; so bis morgen Abend und überlege dann, wie du weiter verfahren willst.
 
wo ist denn das Problem?
schreib der Kanzlei, das sich deine vermiterin irren muss, da du einen eigenen anschluss hast und somit garnicht in der lage wärst ihren mit zu benutzen.

die Kanzlei wird auch nicht dumm sein und erstmal wieder den Anschlussinhaber (deine vermiterin) anklagen.



wieso willst du nun deine Vermiterin anklagen?
sie hat sich ja offensichtlich nur geirrt.
und dir ist auch kein Schaden entstanden.....
 
Wieso fragst du nicht die Vermieteren nach ihrer Version? Stell dir mal vor, sie weiß hiervon gar nichts? Gib ihr erstmal die Chance sich zu erklären.

Außerdem hätte ich gar nicht einen großen Brief geschireben, sondern kurz und deutlich geschrieben, ich habe nichts damit zu tun. Alles andere wirkt wie sich herausreden wollen (für mich zumindest).

Ob du irenndwelche Ansprüche gegenüber der Vermietein hast, glaub ich kaum. Allerdings kann dir das nur ein Fachanwalt beantworten.
 
Was soll das denn für ein Fall sein? Mag ich gar nicht glauben, was Du hier schreibst!

Wie bereits geschrieben, ist einzig der Anschlussinhaber haftbar. Vom Abmahnanwalt sollte hier nichts auf Dich zukommen. Entweder ist der Anwalt nicht seriös, oder der geschilderte Fall entspricht nicht ganz der Wahrheit.

Ich würde mich auch erst einmal mit der Vermieterin in Verbindung setzen und mir danach ev. rechtliche Schritte überlegen.
 

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