postaldude87
Lt. Commander
- Registriert
- Dez. 2008
- Beiträge
- 1.383
moin leute,
ich weiß dass dies hier natürlich kein forum zur rechtsberatung ist und man mit ratschlägen in dieser hinsicht immer vorsichtig sein sollte, aufgrund möglicher rechtlicher konsequenzen, aber ich hätte einfach mal gern eue subjektive meinung zu meiner situation:
einmal vorab, ich wohne in einem einfamilenhaus in einer einliegerwohnung mit eigenem telefonanschluss etc zur miete, also im selben haus wie meine vermieterin.
heute hatte ich einen abmahnbrief bzgl. eines vorwurfs des runterladen/hochladen eines musikstücks über torrent-netzwerke - was ich nicht getan habe aber darum geht es mir aber gerade nicht primär, sondern die tatsache dass meine vermieterin mich bei dieser kanzlei angeschwärzt hat,nachdem sie von dieser kanzlei selbst abgemahnt wurde.
ich zitiere mal das schreiben:
"Sehr geehrter Herr XXX,
wir nehmen Bezug auf das Schreiben vom 27.10.2011 in welchem Frau XXX uns Sie als den möglichen Täter genannt hat.
In der Anlage erhalten Sie das an Frau XXX gerichtete Abmahnschreiben vom 24.10.2011 sowie eine auf Sie ausgestelle strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtugnserklärung (...)."
das ist doch wohl üble Nachrede oder nicht? Im Abmahnschreiben wird ja noch weiter darauf eingegangen dass Ihr Telefonanschluss angeblich identifiziert wurde als derjenige dem der Urheberechtsbruch zugesprochen wird.
Und das wo ich über meinen eigenen Anschluss ins Netz gehe!
Darum bin ich momentan stark am überlegen ob ich Sie wegen übler Nachrede bei der Polizei anzeigen soll, weil das geht mir einfach zu weit und ich finde das so mies, ausserdem kann ich mich jetzt mit dieser Kanzlei ärgern.
Aber andererseits frage ich mich ob oder zu was so eine anzeige führen würde und ob es was bringt ausser evtl. anwaltskosten für mich. und ja ich will ihr damit ans bein pissen, aber richtig wenns geht!
würde mich über euren rat oder ansichten freuen
mfg der postaldude
ich weiß dass dies hier natürlich kein forum zur rechtsberatung ist und man mit ratschlägen in dieser hinsicht immer vorsichtig sein sollte, aufgrund möglicher rechtlicher konsequenzen, aber ich hätte einfach mal gern eue subjektive meinung zu meiner situation:
einmal vorab, ich wohne in einem einfamilenhaus in einer einliegerwohnung mit eigenem telefonanschluss etc zur miete, also im selben haus wie meine vermieterin.
heute hatte ich einen abmahnbrief bzgl. eines vorwurfs des runterladen/hochladen eines musikstücks über torrent-netzwerke - was ich nicht getan habe aber darum geht es mir aber gerade nicht primär, sondern die tatsache dass meine vermieterin mich bei dieser kanzlei angeschwärzt hat,nachdem sie von dieser kanzlei selbst abgemahnt wurde.
ich zitiere mal das schreiben:
"Sehr geehrter Herr XXX,
wir nehmen Bezug auf das Schreiben vom 27.10.2011 in welchem Frau XXX uns Sie als den möglichen Täter genannt hat.
In der Anlage erhalten Sie das an Frau XXX gerichtete Abmahnschreiben vom 24.10.2011 sowie eine auf Sie ausgestelle strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtugnserklärung (...)."
das ist doch wohl üble Nachrede oder nicht? Im Abmahnschreiben wird ja noch weiter darauf eingegangen dass Ihr Telefonanschluss angeblich identifiziert wurde als derjenige dem der Urheberechtsbruch zugesprochen wird.
Und das wo ich über meinen eigenen Anschluss ins Netz gehe!
Darum bin ich momentan stark am überlegen ob ich Sie wegen übler Nachrede bei der Polizei anzeigen soll, weil das geht mir einfach zu weit und ich finde das so mies, ausserdem kann ich mich jetzt mit dieser Kanzlei ärgern.
Aber andererseits frage ich mich ob oder zu was so eine anzeige führen würde und ob es was bringt ausser evtl. anwaltskosten für mich. und ja ich will ihr damit ans bein pissen, aber richtig wenns geht!
würde mich über euren rat oder ansichten freuen
mfg der postaldude
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