ASUS Strix RTX 3070 Lüfter Schrott / Support nicht vorhanden

Rechtlich ist die Sache doch ganz einfach, die Gewährleistungspflicht greift, ergo muss die Karte an Computeruniverse retourniert werden, alles weitere ist deren Problem.
 
Gewährleistung > Händler
Garantie > Hersteller

Ich würde es über den Händler probieren und eine entsprechende Frist setzen, wenn du jedoch Pech hast, bekommst du das Geld zurück.

Wenn du über Asus gehst, auch hier nochmal im Detail lesen: https://www.asus.com/de/support/Article/1043/

Viel Erfolg! ;)
 
Mantarochen01 schrieb:
Daraufhin wurde mir von Computeruniverse eine geschätzte Umschlagszeit von 8 Wochen genannt.

ACHT WOCHEN.
In der aktuellen Zeit ist das doch ziemlich schnell. Rechtlich gesehen musst du deinem Vertragspartner die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen, was er ja angeboten hat.

Ich mein klar, das fühlt sich nicht schnell an. Aber auch vor Corona hat so ne Asus-RMA mal locker 6 Wochen gedauert. Klar ist es nicht das, was man als Kunde haben will - aber es ist das, was man in seiner Natur als Privatkunde mit entsprechenden Verträgen eben bekommt.
 
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Die Karte ist ja selbst mit defekem Lüfter zur Zeit deutlich mehr wert als er bezahlt hat.
Ich wäre mit dem zurückschicken vorsichtig.
Wenn es ganz ungünstg läuft heißt es, Karte kann nicht repariert werden, Geld zuück.

Nachtrag:
Viele juckt so ein defekter Lüfter wenig, da sie eh auf Wasserkühlung umbauen
 
Twin_Four schrieb:
, soll sich Asus 200 Karten auf verdacht ins Regal legen weil mal ein Lüfter defekt geht?
ja, das erwarte ich eigentlich, das ein Hersteller für die zu erwartenden Rückläufer einen Vorrat hält. Bei EVGA ist das auch kein Problem
 
Hast du mal geschaut ob sich vielleicht ein Kabel etwas gelöst hat was nun am Lüfter schleift?
 
Mantarochen01 schrieb:
Daraufhin wurde mir von Computeruniverse eine geschätzte Umschlagszeit von 8 Wochen genannt.
Reparaturen müssen immer im Verhältnis stehen, 8 Wochen ist nicht verhältnismäßig.
Du hast die Möglichkeit dem Händler ne Frist zu setzen per Einschreiben mit Rückantwort.
Verhältnismäßig sind eher 2-3 Wochen maximal.
Grundsätzlich würd ich wenn du drauf angewiesen bist, aber nen Ghetto-Mod durchführen.
 
Chillaholic schrieb:
8 Wochen ist nicht verhältnismäßig
Ich hatte 2018 selbst ne Asus-RMA über einen Händler und die hat 6 Wochen gedauert (Ich versende an Händler - Händler an Asus - RMA bei Asus - Asus an Händler - Händler an mich) - allein die Paketlaufzeit liegt bei mehr als einer Woche!

8 Wochen in Zeiten von Corona ... da kann man sich schon glücklich schätzen.
 
Sgt_Stieglitz schrieb:
Ich hatte 2018 selbst ne Asus-RMA über einen Händler und die hat 6 Wochen gedauert
Nur weil du sowas hinnimmst, heißt es nicht, dass das statthaft ist.
Wie gesagt, 2-3 Wochen werden üblicherweise als das Maximum angesehen und sind mehr als ausreichend.


https://www.verbraucherzentrale.de/...e/checkliste-so-reklamieren-sie-richtig-11390

Bei einer Reklamation innerhalb der Gewährleistungsfrist sollten Sie mit dem Verkäufer immer eine Frist vereinbaren, innerhalb der die Ware entweder repariert oder durch ein neues Produkt ersetzt wird. Ein Zeitraum zwischen einer und zwei Wochen ist hierbei in den meisten Fällen angemessen.
(Die Verbraucherzentrale spricht hier sogar von 1-2 Wochen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Chillaholic schrieb:
Wie gesagt, 2-3 Wochen werden üblicherweise als das Maximum angesehen und sind mehr als ausreichend.
Ob das auch der Fall ist wenn es faktisch keine Grafikkarten am Markt gibt?

Ja, die verbraucherzentrale spricht von 1-2 Wochen, sagt aber auch "in den meisten Fällen". Erklär mir bitte wie man ein Produkt austauschen soll innerhalb von 1-2 Wochen wenn es keines gibt. Könnte schwierig werden.

@TE Was denn jetzt überhaupt? Im ersten Post schreibst du CU gibt eine Dauer von 8 Wochen für die Reklamation an, dann plötzlich sagst du sie verweisen an asus, was denn jetzt? Dass asus dich an den Händler verweist ist völlig normal und nichts außergewöhnliches.
 
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DuckDuckStop schrieb:
Ja, die verbraucherzentrale spricht von 1-2 Wochen, sagt aber auch "in den meisten Fällen". Erklär mir bitte wie man ein Produkt austauschen soll innerhalb von 1-2 Wochen wenn es keines gibt. Könnte schwierig werden.
Dass während der Pandemie andere Verhätnismäßigkeiten greifen, sollte klar sein.
Ich bezog mich hierbei auch auf seinen genannten Fall von 2018, vor Corona, wo er sich mit 6 Wochen hat abspeisen lassen und so getan hat, als ob man sich sowas gefallen lassen müsse.
 
Chillaholic schrieb:
Nur weil du sowas hinnimmst, heißt es nicht, dass das statthaft ist.
Wie gesagt, 2-3 Wochen werden üblicherweise als das Maximum angesehen und sind mehr als ausreichend.
Theoretisch mag das alles richtig sein, nur in der Praxis läuft das halt leider ganz anders. Auch vor Corona hat das meistens 4-8 Wochen gedauert. Natürlich gibt es Händler wie Amazon oder Caseking (Soforttausch) wo das auch schneller gehen kann, aber in der aktuellen Zeit wird sich der TE mit den 8 Wochen begnügen müssen. Frist setzen bringt doch auch nichts, die lassen die dann verstreichen und dann?
 
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Dass er sich auf einen Fall aus 2018 bezieht habe ich tatsächlich überlesen.
 
Tatsächlich sind 4 bis 8 Wochen als akzeptabel zu bezeichnen, so urteilen auch in der Regel die
Gerichte, wenn auch es keine feste Zeitspanne gibt. Asus selbst war schon immer eine Servicekatastrophe,
ich habe "reparierte" Komponenten von Asus zurückerhalten, die deutlich defekter waren als vorher.
Da sind MSI oder Asrock deutlich besser, Gigabyte naja...
 
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Chillaholic schrieb:
o er sich mit 6 Wochen hat abspeisen lassen und so getan hat, als ob man sich sowas gefallen lassen müsse.

Ist ja nicht so, wie als wäre ich der einzige Mensch auf der Welt, bei dem das so lange gedauert hat. Das ist die Regel.

Wenn ich mir das nicht gefallen lasse - was genau bedeutet das denn dann? Dann renn ich zum Anwalt, der setzt ein Schreiben auf, neue Frist, etc etc blablabla. Was hätte es mir gebracht? Wäre ich auch nicht schneller zum reparierten Gerät gekommen.
 
Sgt_Stieglitz schrieb:
Aber du hättest es dir nicht gefallen lassen!

Jetzt muss der TE mal antworten, was denn Sache ist. Vllt war es ja wirklich nur ein Kabel.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sgt_Stieglitz schrieb:
Wenn ich mir das nicht gefallen lasse - was genau bedeutet das denn dann? Dann renn ich zum Anwalt, der setzt ein Schreiben auf, neue Frist, etc etc blablabla. Was hätte es mir gebracht? Wäre ich auch nicht schneller zum reparierten Gerät gekommen.
Es öffnen sich dir neue Möglichkeiten, du kannst ggf. später einfacher vom Kaufvertrag zurücktreten.
Für ne Fristsetzung per Einschreiben mit Rückantwort musst du dir auch keinen Anwalt nehmen.
Das ist ganz simples Verbraucherrecht.
 
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