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öffentlichen ist keine private Nutzung
Wichtig ist, dass die Privatkopieschranke – wie der Begriff schon sagt – nur für private Nutzungen gilt. Wer einen eigenen Film produziert, darf ihn zu privaten Zwecken mit urheberrechtlich geschützter Musik unterlegen. Aber er darf diesen Film nicht öffentlich aufführen, auf Youtube hochladen oder verkaufen, ohne die Erlaubnis der Musikrechteinhaber zu haben. In den meisten Fällen kostet eine solche Erlaubnis Lizenzgebühren.
 
0x8100 schrieb:
@Maviba im rahmen der privatkopie kannst du alles für deinen persönlichen gebrauch speichern, solange es keine offensichtlich illegale quelle ist und kein wirksamer kopierschutz umgangen wird. genau für das recht auf die privatkopie bezahlst du auf jeden datenträger (dazu gehört auch der flash in telefonen und anderen geräten) bereits eine abgabe
Nein, das ist nicht richtig.

Wenn ich jetzt z.B. (rein hypothetisch) einen Trailer, einen Song oder eine Animation erstellen und auf YT hochladen würde, dann ist dieser Inhalt ausschließlich für's streamen über Youtube bestimmt. Nicht zum herunterladen. Es sei denn, ich deklariere den als CC, dann wäre es wurscht und Du könntest damit machen, was Du willst.

Aber Vielleicht möchte ich damit ja über YT Geld verdienen, und dieses Geld geht mir nunmal flöten, wenn Du es Dir auf den Rechner laden würdest, anstatt es Dir immer wieder auf YT anhören.
Und vielleicht wäre ich gar nicht bei der GEMA angemeldet, sondern bekäme mein Geld ausschließlich von YT oder Werbepartnern.

Du würdest also meine Musik hören und meine filme schauen, indem Du sie Dir auf einen Weg beschaft hast, den ich nicht für den Vertrieb vorgesehen habe, ohne mich zu fragen oder mir nur einen Cent dafür zu geben.
Sowas nennt man Raubkopie ;-)
 
chrigu schrieb:
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verstehst du auch, was du da schreibst? da steht, dass ich keine eigenen werke veröffentlichen darf, wenn ich urheberrechtsgeschützte inhalte verwende. das hat erstens nichts mit dem thema hier zu tun und zweitens sagt das aus, dass ich privat damit machen kann, was ich will.

Maviba schrieb:
Wenn ich jetzt z.B. (rein hypothetisch) einen Trailer, einen Song oder eine Animation erstellen und auf YT hochladen würde, dann ist dieser Inhalt ausschließlich für's streamen über Youtube bestimmt. Nicht zum herunterladen. Es sei denn, ich deklariere den als CC, dann wäre es wurscht und Du könntest damit machen, was Du willst.
die cc ist nur relevant, wenn ich deinen trailer oder teile davon selbst wieder veröffentlichen würde. deine trailer kann ich mir aber legal speichern und für mich selbst (!) damit machen was ich will.

Maviba schrieb:
Du würdest also meine Musik hören und meine filme schauen, indem Du sie Dir auf einen Weg beschaft hast, den ich nicht für den Vertrieb vorgesehen habe, ohne mich zu fragen oder mir nur einen Cent dafür zu geben.
Sowas nennt man Raubkopie ;-)
wenn du deine musik veröffentlichst und jedem zugänglich machst, dann kann ich die für mich speichern und das ist dann die privatkopie und keine raubkopie. eine raubkopie wäre es erst, wenn jemand anderes deine musik ohne erlaubnis ins netz gestellt hätte und ich würde diese quelle verwenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
0x8100 schrieb:
was ist das denn für ein quatsch? eine lizenz hast du sowieso niemals vom urheber erhalten.

Natürlich hast Du eine Lizenz bekommen, sofern Du dir das Medium nicht von irgendwelchen Warez-Seiten geklaut hast ;-)

Die Lizenz bekommst Du automatisch sobald Du Dir ein Spiel, Eine DVD oder auch CD/mp3 kaufst.
Du wirst immer irgendwo die Lizenzbedingungen finden unter welchen Vorrausetzungen Du das Produkt nutzen darfst:
Sei es in den AGB den Anbieters, auf der Hülle des Mediums oder im Installtionsprogram von Software.
Ergänzung ()

0x8100 schrieb:
die cc ist nur relevant, wenn ich deinen trailer oder teile davon selbst wieder veröffentlichen würde. deine trailer kann ich mir aber legal speichern und für mich selbst (!) damit machen was ich will.
Die CC ist immer relevant. Sie gibt gibt immer an unter welchen Bedingungen du das Stück benutzen darfst. Sowohl privat, als auch Kommerziell
0x8100 schrieb:
wenn du deine musik veröffentlichst und jedem zugänglich machst, dann kann ich die für mich speichern und das ist dann die privatkopie und keine raubkopie. eine raubkopie wäre es erst, wenn jemand anderes deine musik ins netz gestellt hätte und ich würde diese quelle verwenden.
Nein, das ist schlichtweg falsch.

Wenn ich meine Musik öffentlich zugänglich mache, dann mache ich das unter den Bedingungen die für die Plattform gelten, auf denen ich sie veröffentliche.
Ist auf der Platform eine downloadmöglichkeit per Design gegeben, dann darfst Du Dir natürlich ganz legal eine Kopie davon Speichern, wenn nicht, dann nicht.

YT ist eine streaming-plattform, keine download-Plattform.
Wäre es von der Platform vorgesehen, das man sich die Inhalte zum Privatgebrauch herunterladen darf, gäbe es dort einen download-button.
Würden Künstler, die dort ihre Werke veröffentlichen wollen, das jeder ihre Werke privat speichern kann, würden sie sie selbst auf Plattforman zur Verfügung stellen, die dafür vorgesehn sind.

Soundcloud ist ein sehr, sehr gutes Beispiel dafür:
Hier kann der Künstler zum Beispiel entscheiden, ob seine Werke nur fürs Streamen freigegeben sind, oder ob man sich die Musik auch herunterladen darf.
Im Detail heißt das: Siehst Du unter dem Track einen Download-Button und lädst es Dir herunter, hast du eine Privatkopie. Benutzt du irgendwelche tools um das Stück zu rippen, hast Du eine Raubkopie
 
Zuletzt bearbeitet:
Maviba schrieb:
Natürlich hast Du eine Lizenz bekommen, sofern Du dir das Medium nicht von irgendwelchen Warez-Seiten geklaut hast ;-)
den begriff "lizenz" habe ich falsch verwendet und in meinen post editiert. und trotzdem kannst du werke privat kopieren, von denen du nicht der lizenznehmer bist. beim tv oder radio hast du z.b. keinen nutzungsbedingungen zugestimmt und trotzdem darfst du das aufzeichnen. zudem kann ein urheber nicht deine gesetzlichen rechte einschränken - soweit kommts noch...

Maviba schrieb:
YT ist eine streaming-plattform, keine download-Plattform.
Wäre es von der Platform vorgesehen, das man sich die Inhalte zum Privatgebrauch herunterladen darf, gäbe es dort einen download-button.
Würden Künstler, die dort ihre Werke veröffentlichen wollen, das jeder ihre Werke privat speichern kann, würden sie sie selbst auf Plattforman zur Verfügung stellen, die dafür vorgesehn sind.
radio ist ebenso eine reine streaming-plattform und man darf einfach aufnehmen. es geht hierbei um den begriff "wirksamer kopierschutz", den youtube nicht hat. willst du die privatkopie über diese einschränkung verhindern, musst du "youtube music" als plattform verwenden. ebenso bei tv/radio - soll der user nicht aufnehmen können, musst du eben verschlüsseln/drm verwenden

Maviba schrieb:
Die CC ist immer relevant. Sie gibt gibt immer an unter welchen Bedingungen du das Stück benutzen darfst. Sowohl privat, als auch Kommerziell
die cc regelt die weitere verwendung, wenn du darunter stehende werke verwendest, um selber etwas zu veröffentlichen. keine cc-lizenz verhindert die rein private nutzung.
 
Zuletzt bearbeitet:
0x8100 schrieb:
verstehst du auch, was du da schreibst? da steht, dass ich keine eigenen werke veröffentlichen darf, wenn ich urheberrechtsgeschützte inhalte verwende. das hat erstens nichts mit dem thema hier zu tun und zweitens sagt das aus, dass ich privat damit machen kann, was ich will.
das predige ich schon seit dem ersten Beitrag. Verstehe es doch einfach mal richtig
 
chrigu schrieb:
das predige ich schon seit dem ersten Beitrag. Verstehe es doch einfach mal richtig
chrigu schrieb:
Eine privatkopie eines YouTube? Wenn dir das YouTube filmchen gehört Hast du den Ton ja. Also ist es keine privatkopie, sondern eine Kopie für den privaten Gebrauch. Das sind zwei paar Birnen.
Jein, wenn der Hersteller des filmchen damit einverstanden ist, darfst du. Wenn du das heimlich machst, darfst du nicht.
ein auf youtube gestelltes video ist ein urheberrechtlich geschütztes werk. dementsprechend gelten die regelungen der privatkopie. für die privatkopie brauche ich eben nicht das einverständnis des urhebers. es ist legal solange das werk nicht aus illegalen quelle stammt.
 
0x8100 schrieb:
den begriff "lizenz" habe ich falsch verwendet und in meinen post editiert. und trotzdem kannst du werke privat kopieren, von denen du nicht der lizenznehmer bist. beim tv oder radio hast du z.b. keinen nutzungsbedingungen zugestimmt und trotzdem darfst du das aufzeichnen. zudem kann ein urheber nicht deine gesetzlichen rechte einschränken - soweit kommt's noch...

Nochmal:
Du hast kein gesetzliches Recht meine Musik ohne meine Zustimmung in irgendweiner Form zu verwenden - schon gar nicht, wenn ich damit Geld verdiene, und du sie nutzt, ohne dafür je an mich bezahlt zu haben.

Sofern er sie nicht in irgendeiner Form abgetreten hat, ist der Urheber eines Werks der einzige, der die Rechte an einem Werk hat und er ist auch der einzige, der entscheidet, wem er welche Rechte und unter welchen Bedingungen an dem Stück zugesteht.
Und wenn der content außschließlich zum strteamen freigegeben ist, dann ist doch klar, jede Form der vervielfältigung gleichzeitig untersagt ist, was dann auch in den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Platform stünde.

Wenn ein Künstler also irgendwie herausbekäme, das Du dir ohne dessen Zustimmung einen Song von dieser Platform heruntergeladen hättest könnte er Dich theoretisch auf Schadensersatz wegen entgangener einnahmen verklagen.
Alleine das zeigt doch schon, das es eben nicht legal ist.

Zum Thema TV & Radio habe ich weiter oben schon etwas gesagt. Da gibt es Regelungen, die hier aber nicht greifen.

Der größte Unterschied ist, das bei YT, soundcloud & Co die Werke unmittelbar vom Künstler zur verfügung gestellt werden und es dann auch sehr klare Regeln gibt, was erlaubt ist und was nicht.
Bei Radio & TV sind mehrere Verwertungsgesellschaften beteiligt, mit denen untereinander Verträge geschlossen wurden, und die Künsterl dann über 100.000 ecken beteiligt werden.
 
und ein weiteres mal: wenn du künstler und in einer verwertunggesellschaft bist, dann bekommst du sowieso schon geld durch die abgaben auf speichermedien (diese abgabe finanziert nämlich die privatkopie) und auch von youtube (die sich mit der gema geeinigt haben). wenn du deine werke veröffentlicht hast, dann ist es möglich eine privatkopie aus einer legalen quelle zu erstellen. deine musik ist auf einer cd, die in eine bibliothek rumliegt? schön für dich, ich darf eine kopie machen. dein song läuft im radio? ich darf eine kopie machen. du hast das auf youtube am laufen? ich mach eine kopie.

ich darf die kopie nicht nutzen, um daraus geld zu beziehen oder um das werk wieder weiterzuverteilen. was ich privat damit mache, geht dich nichts - die kopie darf ich aber erstellen!

Maviba schrieb:
Und wenn der content außschließlich zum strteamen freigegeben ist, dann ist doch klar, jede Form der vervielfältigung gleichzeitig untersagt ist, was dann auch in den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Platform stünde.
und genau das ist der punkt: man muss den nutzungsbedingungen von youtube (und um diesen service geht es hier) nicht zustimmen, um an den content zu kommen. du musst als künstler dann eben "youtube music" benutzen, wo der user den nutzungsbedingungen zustimmen muss, bevor er den service nutzen kann und man ihm damit den download verbieten könnte. ebenso spotify, ein anonymer zugriff ist hier ebenfalls nicht möglich. bei soundcloud muss ich ebenso nichts zustimmen, um an den content zu kommen, damit gelten keine nutzungsbestimmungen von denen für mich. und als privatnutzer habe ich das recht, aus dieser offensichtlich legalen quelle eine privatkopie zu erzeugen.
 
Zuletzt bearbeitet:
0x8100 schrieb:
ein auf youtube gestelltes video ist ein urheberrechtlich geschütztes werk. dementsprechend gelten die regelungen der privatkopie. für die privatkopie brauche ich eben nicht das einverständnis des urhebers. es ist legal solange das werk nicht aus illegalen quelle stammt.
Und der Rest meines Beitrages zitierst du nicht?
… warum? So Wie es fakenews bots Machen? Das hätte ich dir nicht zugetraut
 
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