Das Thema ist für viele Azubis "schwierig" ... hab damit häufiger zu tun weil ich für die Postbank arbeite

(Finanzberater im Außendienst und gelernter Bankkaufmann, derzeit mach ich nebenbei noch meinen Bankfachwirt)
1. Als 16 Jähriger bist du wie einige hier schon geschrieben haben "beschränkt Geschäftsfähig", heisst wenigstens eines deiner Elternteile muss als "Erziehungsberechtigter" unterschrieben (besser sind immer beide!!!) außerdem müssen die Erziehungsberechtigten entsprechend mit BPA oder Reisepass legitimiert werden
2. Du bekommst sehr wohl ein Jugendgirokonto welches du unter anderem nicht überziehen kannst, ein Dispo kann dir auch erst mit dem 18ten Lebensjahr eingerichtet werden sofern überhaupt gewünscht
3. Deine Eltern sind in JEDEM Falle dazu brechtigt Geld von deinem Konto abheben zu dürfen, dabei wird auch nicht nach dem Zweck gefragt ... denn DU bist für jede Bank noch kein vollwertiger Geschäftspartner, diesen Status erreichst du erst mit dem 18ten Lebensjahr
4. Im Normalfalle wird 1 EC Karte auf deinen Namen ausgestellt, mit dieser kannst du dann über das Guthaben nach eignen Wünschen verfügen
5. Sobald du das 18te Lebensjahr erreicht hast wird die Verfügungsgewalt deiner Eltern automatisch gelöscht und nur noch DU bist allein verfügungsberechtigt
6. Man kann auch einen sogenannten "Härtefall" beim Amtsgericht einreichen das deinen Eltern das Verfügungsrecht über dein Geld entzogen wird, so wird es zum Beispiel bei Kindern gemacht deren Eltern drogenabhängig ...
Für weitere Fragen, einfach ne PM schreiben
edit: "freies Kindervermögen" gibt es nicht, es kann sich höchtes um begünstigtes Geld handeln, Eigentümer kann das Kind erst mit 18 werden, es sei denn es wird gerichtlich etwas anderes festgestellt aber das ist doch etwas sehr weit hergeholt ^^
edit2: Jugendgirokonten sind im übrigens IMMER kostenlos ...