News Ausgabe geschützter Liedtexte: OpenAI verliert Urheberrechts­klage gegen die Gema

Andy

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Gut so. Auch wenn die GEMA auch keine Heiligen sind, es geht nicht, dass sich die KI-Hersteller einfach in Piratenmanier überall bedienen und die Contentersteller nichts dafür bekommen.
 
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Was für ein Quatschurteil. Urheberrecht hin oder her, aber die Songtexte sind ja öffentlich einsehbar. Niemandem wird so was weggenommen.
 
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MonoMan schrieb:
Was für ein Quatschurteil. Urheberrecht hin oder her, aber die Songtexte sind ja öffentlich einsehbar. Niemandem wird so was weggenommen.
wenn du mit den inhalten geld verdienen willst (und das will openai mit ihrem produkt "chatgpt"), dann musst du die texte auch lizensieren. haben sie nicht gemacht -> klage.
 
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RaubKI Industrie VS Musikindustrie
 
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Also, das Urteil wirkt sehr lächerlich.
 
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Endlich macht die GEMA mal was Sie soll und geht gegen GEWERBSMÄßIGEN Verstoß vor statt gegen Privatpersonen und sowas . .
 
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Ich bin ja mal schwer gespannt, wie das weitergeht. Wird OpenAI auch in zweiter Instanz verurteilt, dann müssen die ja regelmäßig Verwertungsgebühren an die Gema bezahlen. Die Liedtexte bekommen sie ja nicht (mehr) aus ihren Trainingsdaten heraus. Das ist viel zu viel Aufwand.

In weiterer Konsequenz könnten auch anderer Verwerter OpenAI verklagen, wenn z. B. ganze Teile ihrer Bücher und anderer Schriftzeugnisse sich einfach aus ChatGPT herauskitzeln lassen. Ich wette, Harry Potter ist nicht nur ein Mal in den Trainingsdaten enthalten.


@usernamehere
Weil?
 
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Einfach den Firmensitz in ein Land verlegen, wo ein anderes Recht herscht - dann wäre das Problem schon behoben. Russland hat das Urheberrecht für unfreundlich Länder abgeschafft.
 
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@Andy

Dass OpenAI für das Training der KI-Modelle urheberrechtlich geschützte Musik verwendet und sich die Liedtexte dann über ChatGPT abrufen lassen [???] , hat das Landgericht München als Urheberrechtsverstoß gewertet.

kannst du bitte nochmal den Satz prüfen, hier scheint was zu fehlen bei der Fragezeichenstelle.

Edit: grade nochmal durchgelesen, hatte hier n Denkfehler - hatte ein "können" erwartet

Zum Thema:

Dem Urteil nach könnte man das aber auch auf alle Lyric Seiten ausweiten aufgrund der Ausgabe, was ja offenbar gegen das Urheberrecht verstößt ... und jedes Chor Buch, Handouts etc etc wo Liedtext niedergeschrieben sind und die nicht bei der GEMA angemeldet wurden.
 
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Klassischer Fall von Krähe pickt der anderen Krähe (eben doch) ein Auge aus.

Wenn KI-Anbieter die Content-Industrie entschädigen müssen, wird das Geschäftsmodell noch schwieriger aufzubauen sein. Welcher Privat-User hat Bock für halluzinierenden KI-Schrott Geld zu bezahlen?

Letztens erst gegoogelt, was der Unterschied zwischen dem Pixel 9 128GB Geräten mit der Bezeichnung GUR25 und GA05226-GB ist. Der Google KI-Bot hat bei jeder Anfrage (4-5 Versuche insgesamt) etwas anderes Behauptet.

Erst war das GUR25 angeblich ein Pixel 9a, dann angeblich explizit eine 256GB Version des Pixel 9, danach war es plötzlich ein Pixel 7 und zu guter Letzt wurde mit inbrünstiger Überzeugung Behauptet das GUR25 wäre ein Pixel 10... Halluzinationen über Halluzinationen.
 
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Welcher Staat hat noch mal den meisten Terror wegen Copyrights gemacht?
 
Der selbe Unsinn war schon früher ein Thema, nämlich bei Transkriptionen. Die Position die die Gema hier vertritt ist jene, dass nicht nur die Musik selbst dem Urheberrecht unterliegt, sondern auch die Kenntnis über diese Musik. Teilt also jemand etwa die Akkordfolge eines Songs - Urheberrechtsverletzung! Da wurde dann hart vorgegangen, etwa gegen Portale die solche Transkriptionen und Tabulaturen für Gitarren teilten. Zumindest in den USA hat sich diese Vorgehensweise aber nicht durchgesetzt, so weit ich weiß.

Wenn man den Gedanken konsequent weiter führt, wäre auch das Summen einer Melodie schon eine Urheberrechtsverletztung, oder aber auch das Abspeichern eben dieser im Kopf. Dabei spielt es dann auch keine Rolle ob man das Lied überhaupt mag, oder einfach nur als Belästigung empfindet. Kurz um, es handelt sich um eine maßlose Übertreibung dessen was Urheberrecht sein kann.
 
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Finde ich gut. Die GEMA ist mit Vorsicht zu genießen, mit der legt sich keiner an.
Prinzipiell sind diese "KI"-Firmen moderne Raubkopierer. Sie bedienen sich überall kostenlos, und machen mit den Inhalten anderer Leute Geld.
Das wofür jede Privatperson in der Luft zerrissen würde.
Die Maßstäbe, die für Privatpersonen gelten, müssen auch für Unternehmen gelten.
 
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Dann bitte auch alle Internseiten verklagen auf denen man Songtexte findet oder wird hier wiedermal mit zweierlei Maß gemessen?
 
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usernamehere schrieb:
das Urteil wirkt sehr lächerlich.
Wieso lächerlich?
ChatGPT bietet eine Dienstleistung für „Geld“ an und will sich dann „kostenlos“ an anderer Menschen Arbeit bedienen, damit ihre Dienstleistung umso wertiger da steht.

Das ist nicht lächerlich, das ist einfach dreist.
 
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Krik schrieb:
Die Liedtexte bekommen sie ja nicht (mehr) aus ihren Trainingsdaten heraus. Das ist viel zu viel Aufwand.
Wenn sie ein Modell komplett neu aufbauen. evtl. schon. Ja bestimmt viel Aufwand. Aber mit neuen Kenntnissen evtl. nicht nur dafür sinnvoll. Könnt ich mir schon vorstellen und ich glaube das tun sie auch schon. Ich kann ja mal ChatGPT dazu fragen. ^^

Die Antwort ist naja, aber fühlt sich so an als ob du Recht hast:
Kurz: OpenAI sagt öffentlich nicht, dass bereits trainierte Basismodelle nachträglich „neu ohne bestimmte Bücher/Liedtexte“ trainiert wurden. OpenAI macht generell keine detaillierten Angaben zu den konkreten Trainingskorpora früherer Modelle (z. B. GPT-4-Report), daher gibt es dazu keine verifizierbare Bestätigung.

Was man belegen kann:
  • Es werden regelmäßig neue Modellgenerationen trainiert (z. B. GPT-4o, GPT-4.1, o-Serie).
  • Prospektive Kontrollen: ChatGPT-Nutzer können künftige Nutzung ihrer Inhalte fürs Training abschalten („Improve the model for everyone“) – das wirkt ab Opt-out, nicht rückwirkend. API-/Enterprise-Daten werden standardmäßig nicht zum Training verwendet.
  • Quellensteuerung: Website-Betreiber können OpenAIs Crawler (z. B. GPTBot & Co.) via robots.txt aussperren; zusätzlich setzt OpenAI zunehmend auf lizenzierte Inhalte/Partnerschaften.
Deine These („am nachhaltigsten ist: neu trainieren ohne diese Datensätze“) ist grundsätzlich richtig – wenn man garantieren will, dass bestimmte Werke keinen Einfluss haben, führt an einem Neu-Training mit kuratiertem/lizenziertem Datenmix kaum ein Weg vorbei. Ob und wann OpenAI das konkret für den Zweck des Entfernens bestimmter Korpora getan hat, ist öffentlich nicht belegt.

Wenn du willst, sag mir kurz, ob es um eigene Inhalte, eine Webseite oder Unternehmens-/API-Daten geht – dann gebe ich dir die passenden Schritte (Opt-out, robots.txt-Snippet, Daten-/Retention-Einstellungen) in 1–2 Punkten mit Links.
 
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@Leitwolf22
Der Gedankengang ist falsch. Die Gema verlangt Geld nur dann, wenn mit geschützten Werken kommerziell Geld gemacht werden soll. Was du privat machst, ist ganz alleine deine Sache.

@###Zaunpfahl###
Ach, hier geht es um Terabytes (oder mehr) von Trainingsdaten. Wie soll man diese Mengen kuratieren? Der Zug war in dem Moment abfahren, als man anfing, eine Schwarzkopie des Internets anzufertigen und in den KI-Mixer zu werfen.
Das Training selber dauert übrigens Monate und benötigt ganze Rechnerfarmen. Das ist so teuer, dass Berappen der Gema-Gebühren um ein Vielfaches günstiger ist.
 
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