iron_monkey
Vice Admiral
- Registriert
- Juli 2005
- Beiträge
- 6.324
Robert. schrieb:RaubKI
Herrlich!
Ja, wie sie nicht wollen, dass sie zahlen sollen, wenn wunderts, wenn der Dieb die Sachen bezahlen muss, ist das Klauen sinnlos!
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Robert. schrieb:RaubKI
Das ist auch falsch. Ein Musiklehrer verdient ja auch Geld mittels wissen das er/sie unter anderem unter zuhilfenahme geschützter Werke erlangt hat.Krik schrieb:Das ist falsch. Darum geht es in dem Urteil gar nicht. Es geht darum, dass eine Firma mit urheberrechtlich geschützten Inhalten Geld machen will, für die sie keine kommerzielle Nutzungslizenz haben.
Stanzlinger schrieb:Einfach den Firmensitz in ein Land verlegen, wo ein anderes Recht herscht
Aha....Zwenki schrieb:Völliger quatsch, mehr muss man dazu nicht sagen.
Kommen dann neue Sanktionen, weil man auf das hiesige Recht pfeift?chaopanda schrieb:Die sehen sich eh spätestens vor dem EuGH wieder und dann sprechen wir noch einmal über das Urteil...
Ergänzung ()
So funktioniert das nicht. Da ist das EU Recht schon ziemlich eindeutig unterwegs
Freiheraus schrieb:Halluzinationen über Halluzinationen.
Und der muss unter anderem für die Liedtexte und Tabulatoren, die er an die Schüler ausgibt, Abgaben zahlen.samuelclemens schrieb:Das ist auch falsch. Ein Musiklehrer verdient ja auch Geld mittels wissen das er/sie unter anderem unter zuhilfenahme geschützter Werke erlangt hat.
Das wurde ja geprüft. Und es wurde festgestellt, dass die Teilstücke zu groß sind.samuelclemens schrieb:ChatGPT spuckt ja ohnehin keine kompletten geschützten Liedtexte heraus sondern nur teilstücke.
Welche Quelle akzeptierst du denn?Metalveteran schrieb:@Stanzlinger Quelle: BILD. Ja ne, ist klar. Meld Dich, wenn du ne seriöse Quelle gefunden hast.
Tut mir Leid, aber das ist in 2025 eine sehr boomerhafte Aussage! Die Zeiten haben sich geändert, es haben nur nicht alle geschnallt.Arboster schrieb:Gut so. Auch wenn die GEMA auch keine Heiligen sind, es geht nicht, dass sich die KI-Hersteller einfach in Piratenmanier überall bedienen und die Contentersteller nichts dafür bekommen.
Offenbar interessieren sich die Amerikaner schon dafür:Genoo schrieb:Glaubt jemand das den Amerikanern und Chinesen interessiert was ein Gericht in München entschieden haben soll?
Sombatezib schrieb:Fragt man bereits jetzt ChatGPT nach den betroffenen Liedtexten, so bekommt man die Antwort, dass die Texte aus urheberrechtlichen Gründen nicht wiedergegeben werden dürfen.
Das ist falsch. Du müsstest den gemerkten Text noch zu Papier bringen und für Geld verkaufen, ohne dem Urheber des Textes einen Teil davon abzugeben.Blutomen schrieb:Übertragen heißt dieses Urteil, wenn man sich einen Text merken kann, ist das eine Urheberrechtsverletzung.
Können sie offenbar doch.samuelclemens schrieb:Gema weiss doch ganz genau das sie gegen die Nutzung "geschützter" Inhalte durch KI nichts machen wird können.
Es ist immer wieder lustig, wie gut die Medienkampagnen gegen die GEMA nach all den jahren noch in den Köpfen hängen geblieben sind.samuelclemens schrieb:Aber villeicht tun wir der Gema alle nur unrecht und
Ja, wenn keiner mehr Inhalte erstellt, weil man nicht mehr davon leben kann, hat die KI auch nichts mehr zu lernen und verdummt.samuelclemens schrieb:am Ende werden wir als einzige nicht von der KI überrant weil unsere KIs alle strunzdämlich sind mangels trainigsdaten!
Man bezahlt doch mit seinen Daten und die sind teuer. Zumindest bei mir_Rose_ schrieb:Besten noch kostenlos
Der Großteil der Künstler konnte von Anbeginn an nicht wirklich von ihrer Arbeit profitieren. Es waren nahezu immer die Auftraggeber, Verkäufer und wiederverwerter die davon profitiert haben.Kaufmannsladen schrieb:Ja, wenn keiner mehr Inhalte erstellt, weil man nicht mehr davon leben kann, hat die KI auch nichts mehr zu lernen und verdummt.