News Ausgabe geschützter Liedtexte: OpenAI verliert Urheberrechts­klage gegen die Gema

Krik schrieb:
Das ist falsch. Darum geht es in dem Urteil gar nicht. Es geht darum, dass eine Firma mit urheberrechtlich geschützten Inhalten Geld machen will, für die sie keine kommerzielle Nutzungslizenz haben.
Das ist auch falsch. Ein Musiklehrer verdient ja auch Geld mittels wissen das er/sie unter anderem unter zuhilfenahme geschützter Werke erlangt hat.
ChatGPT spuckt ja ohnehin keine kompletten geschützten Liedtexte heraus sondern nur teilstücke.
Wenn ich aber mittels ChatGPT ein Stück hervorbringe das so ähnlich, aber zb lustiger ist, dann ist das ein kreativer Prozess. Auch wenn es bisweilen stumpfsinnig ist!
Aber mit dem wiederkäuen von Inhalten ohne nennenswerten eigenen mehr wert hinzuzufügen verdient sich so mancher "Content Creator" eh schon ne goldene Nase..* hust..hust..reactionsundso...* ;)
 
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Stanzlinger schrieb:
Einfach den Firmensitz in ein Land verlegen, wo ein anderes Recht herscht

Dein Beispiel ist lustig, wenn dann die KI der tollen Firma mal ausversehen auch so lustige Sachen über den Endboss im Zieland ablässt, dann fällt ggf. wieder einer (der Ki Döddel) ausversehen ausm Fenster...

p.s.: Falls es falsch rüberkommt-> :D
 
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Zwenki schrieb:
Völliger quatsch, mehr muss man dazu nicht sagen.
Aha....

https://www.bild.de/politik/ausland...etz-legalisiert-raubkopien-79838890.bild.html
Ergänzung ()

chaopanda schrieb:
Die sehen sich eh spätestens vor dem EuGH wieder und dann sprechen wir noch einmal über das Urteil...
Ergänzung ()


So funktioniert das nicht. Da ist das EU Recht schon ziemlich eindeutig unterwegs
Kommen dann neue Sanktionen, weil man auf das hiesige Recht pfeift?
 
Ach die liebe KI, kann die überhaupt die Texte korrekt wiedergeben? Die kann ja nicht mal Feiertage korrekt Ausgeben.
 

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Der Eine oder Andere scheint das "Konzept" nicht ganz zu verstehen....

Wenn ich mir einen Text merken kann/aus dem Booklet abschreibe und lokal auf meinem PC speichere interessiert das keine Sau. Wenn ich diese txt Datei aber für X Geld verkaufe sieht das ganze schon wieder anders aus. Und das austauschen von einzelnen Wörtern (Bsp: "sprachlos" statt "atemlos") ändert nichts an der Tatsache, dass die Quelle "raubmordkopiert" wurde

Auch der Vergleich mit "songtexte-online.org" hinkt. Zumindest, wenn die Seite das nicht für Geld veräussert. Wenn die Seite aber die Hand aufhält, dann ist es nur gerecht, wenn die Künstler auch davon was abbekommen. (...ob die GEMA dafür der richtige Ansprechpartner ist steht auf einem anderem Blatt.... wenn man nicht gerade Helene Fischer ist)

@Stanzlinger Quelle: BILD. Ja ne, ist klar. Meld Dich, wenn du ne seriöse Quelle gefunden hast.
 
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samuelclemens schrieb:
Das ist auch falsch. Ein Musiklehrer verdient ja auch Geld mittels wissen das er/sie unter anderem unter zuhilfenahme geschützter Werke erlangt hat.
Und der muss unter anderem für die Liedtexte und Tabulatoren, die er an die Schüler ausgibt, Abgaben zahlen.
Macht er das übrigens nicht, dann sind die gemeinfrei*, hat sie alle selber erfunden oder verteilt die illegal.

* Und selbst das muss er melden, weil die Gema-Vermutung im Gesetz steht.

samuelclemens schrieb:
ChatGPT spuckt ja ohnehin keine kompletten geschützten Liedtexte heraus sondern nur teilstücke.
Das wurde ja geprüft. Und es wurde festgestellt, dass die Teilstücke zu groß sind.

Erinnere dich mal an die Diskussionen zum Leistungsschutzrecht bei Suchmaschinen darum, wie viele Informationshäppchen bei der Zusammenfassung der Links zu News-Seiten sein darf. Da hat man sich ernsthaft darum gestritten, ob sieben Wörter zu viel oder zu wenig sind. Am Ende hat man festgelegt, dass acht Wörter noch ok sind.

Sollte man übrigens diese Regelung auf ChatGPT anwenden, können die einpacken. Nie im Leben können sie die KI dann noch so laufen lassen, dass sie nicht gegen ein Leistungsschutzrecht verstößt.
 
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@Stanzlinger So war das nicht gemeint. ;) Wobei der Metal Hammer auch kaum besser als die BILD ist^^ Ich glaube das bei Putin SOFORT, aber BILD zu verlinken ist immer etwas.... nun ja, "shady" (nur meine Meinung -> und vermutlich explodiert mein PC, wenn ich auf den Link klicke :evillol::)
 
Arboster schrieb:
Gut so. Auch wenn die GEMA auch keine Heiligen sind, es geht nicht, dass sich die KI-Hersteller einfach in Piratenmanier überall bedienen und die Contentersteller nichts dafür bekommen.
Tut mir Leid, aber das ist in 2025 eine sehr boomerhafte Aussage! Die Zeiten haben sich geändert, es haben nur nicht alle geschnallt.
 
@derMutant Nein, ist es nicht! Aber Hauptsache, mit dem (Schimpf-)Wort "Boomer" ankommen. Wieso sollten für die KI-Anbieter andere Regeln gelten als.... hm... für jeden anderen Menschen auf der Welt? Zumindest würde ich bei den KIs gerne mal ne Quelle lesen, aber die gibt es nicht (immer/selten/kaum). Hm, warum wohl?

...aber wenn Du gerne für etwas bezahlst, was Du für lau mit 2-5 Sekunden Webrecherche selber finden könntest.... nur zu. Aber lass mich raten: Du zahlst garnicht für KI?
 
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Zum Glück gab es damals als das Feuer, das Rad oder die Straßen erfunden wurden noch kein Gema oder Patentrecht! :mussweg:
Und wer die Dauerwelle erfunden hat könnten heute noch die Nachfahren davon Leben. Denn mache dinge sind nicht totzukriegen und kommen immer wieder!
 
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Genoo schrieb:
Glaubt jemand das den Amerikanern und Chinesen interessiert was ein Gericht in München entschieden haben soll?
Offenbar interessieren sich die Amerikaner schon dafür:
Sombatezib schrieb:
Fragt man bereits jetzt ChatGPT nach den betroffenen Liedtexten, so bekommt man die Antwort, dass die Texte aus urheberrechtlichen Gründen nicht wiedergegeben werden dürfen.


Blutomen schrieb:
Übertragen heißt dieses Urteil, wenn man sich einen Text merken kann, ist das eine Urheberrechtsverletzung.
Das ist falsch. Du müsstest den gemerkten Text noch zu Papier bringen und für Geld verkaufen, ohne dem Urheber des Textes einen Teil davon abzugeben.
 
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Es gibt halt etliche Seiten, die Songtexte online zur Verfügung stellen und auf ihrer Seite auch Werbung schalten. Die müssten dann auch alle verklagt werden. Ich finde die Sache deshalb mehr als albern; aber ist halt die Gema. Die verklagen dich auch, wenn du ne Sportheimdisco mit etwas mehr als 20 Personen machst und sie davon Wind kriegen.

Dass die Kohle am Ende eh sehr zweifelhaft verteilt wird und primär Leuten bzw. Plattenfirmen zugute kommt, die ohnehin schon dick abkassieren, sollte klar sein. Eine faire Verteilung der Gebühren wird es nie geben in diesem System.
 
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samuelclemens schrieb:
Gema weiss doch ganz genau das sie gegen die Nutzung "geschützter" Inhalte durch KI nichts machen wird können.
Können sie offenbar doch.

samuelclemens schrieb:
Aber villeicht tun wir der Gema alle nur unrecht und
Es ist immer wieder lustig, wie gut die Medienkampagnen gegen die GEMA nach all den jahren noch in den Köpfen hängen geblieben sind.

samuelclemens schrieb:
am Ende werden wir als einzige nicht von der KI überrant weil unsere KIs alle strunzdämlich sind mangels trainigsdaten!
Ja, wenn keiner mehr Inhalte erstellt, weil man nicht mehr davon leben kann, hat die KI auch nichts mehr zu lernen und verdummt.
 
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Naja, die GEMA kann schon ätzend sein. Wenn man (persönliches Beispiel) in ner 08/15 Rock/Metal Band spielt, einen "etwas größeren" Auftritt hat (im Sinne von Werbung schalten), und dann erstmal ein Formular ausfüllen muss weil man was Bekannteres covern will. Zumindest die Festivals wo wir gespielt haben waren da schon ziemlich streng..... Motörhead haben davon aber garantiert keinen Cent gesehen (fairerweise muss ich aber auch zugeben, dass wir dafür nicht zahlen mussten um "Ace of Spades" spielen zu dürfen, aber wir mussten wirklich ein GEMA-Formular ausfüllen!)
 
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Kaufmannsladen schrieb:
Ja, wenn keiner mehr Inhalte erstellt, weil man nicht mehr davon leben kann, hat die KI auch nichts mehr zu lernen und verdummt.
Der Großteil der Künstler konnte von Anbeginn an nicht wirklich von ihrer Arbeit profitieren. Es waren nahezu immer die Auftraggeber, Verkäufer und wiederverwerter die davon profitiert haben.
Das hat sich bis heute nicht geändert.
Nur das man das bei den "ganz Großen" und aktuellen "Künstlern" nicht so sieht da die dimensionen anders verteilt sind in dem man sich Monetär bewegt.
Wenn ein Bruce Willis Millionen für ein paar Minuten Cameo bekommt, verdienen die Investoren das hundertfache. Bruce bekommt nur Peanuts!:utminigun:
Das ist aber völlig normal im Arbeitgeber zu Arbeitnehmerverhältniss!
 
@samuelclemens Du hast Recht, aber was hat das jetzt genau damit zu tun, dass sich eine (unbeliebte) "Institution" für das Urheberrecht einsetzt und -hoffentlich- auch im Nachgang Recht bekommt? :confused_alt:
 
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