News Ausgabe geschützter Liedtexte: OpenAI verliert Urheberrechts­klage gegen die Gema

Auf technischer Basis bin ich da aber auch eher auf OpenAIs Seite. Wenn jemand gezielt ein Ergebnis anfragt, dann ist es nunmal nicht verwunderlich, wenn das auch möglichst korrekt ausgegeben wird. Und dazu muss das ja auch nicht 1:1 in den Trainingsdaten gespeichert sein, denn so funktioniert KI nunmal auch nicht.
 
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Du weißt, dass die Situation echt schlimm ist, wenn du dich auf Seite der GEMA siehst. Gruselig.
 
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Stanzlinger schrieb:
Einfach den Firmensitz in ein Land verlegen, wo ein anderes Recht herscht - dann wäre das Problem schon behoben. Russland hat das Urheberrecht für unfreundlich Länder abgeschafft.
Völliger quatsch, mehr muss man dazu nicht sagen.

Grundsätzlich finde ich das Urteil aber sehr, sehr begrüßenswert. Die KI Kraken ziehen alle Daten ab und geben die Sachen dann gern als "ihrs" aus. Oft sind das aber 1:1 Kopien von Artikeln, Büchern oder anderen Webseiten. Diese bekommen dann kein eigenen Traffic und/oder Abonnenten und verlieren damit Geld und müssen irgendwann ihren Dienst einstellen.
 
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Es gibt so viel wofür man verstehen kann wofür AI Firmen verklagt werden (sollten), aber Songtexte? Ernsthaft? Wenn jemand einen Song covert, nimmt er doch auch den Originaltext und verdient damit Geld. Ich sehe da keinen Geldwert an einem Songtext-Zitat.

Und RaubKI? Raubkopierer war doch schon ein seltendämlicher Begriff, das muss man nicht toppen!
 
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Die sehen sich eh spätestens vor dem EuGH wieder und dann sprechen wir noch einmal über das Urteil...
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Stanzlinger schrieb:
Einfach den Firmensitz in ein Land verlegen, wo ein anderes Recht herscht - dann wäre das Problem schon behoben. Russland hat das Urheberrecht für unfreundlich Länder abgeschafft.
So funktioniert das nicht. Da ist das EU Recht schon ziemlich eindeutig unterwegs
 
@Saint81
Hier zum Nachlesen:
Bekommt man eigene Rechte an der Coverversion oder dem Remix?

Ja. Ein (Bearbeiter-)Urheberrecht erhält man allerdings gerade nicht. Jedoch hat man die Leistungsschutzrechte als ausübender Künstler (§ 73 UrhG) und eventuell auch das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers (§ 85 UrhG), also das Recht an der Aufnahme (Master-Owner-Right), soweit dies nicht bei einem Label liegt.
Man erhält also keine Urheberrechte sondern "nur" Leistungsschutzrechte am Coversong.
 
Leitwolf22 schrieb:
Wenn man den Gedanken konsequent weiter führt, wäre auch das Summen einer Melodie schon eine Urheberrechtsverletztung, oder aber auch das Abspeichern eben dieser im Kopf.
Damit verdienst Du kein Geld, ergo unproblematisch.
 
Im heise-Artikel dazu steht, ich zitiere:

Fragt man bereits jetzt ChatGPT nach den betroffenen Liedtexten, so bekommt man die Antwort, dass die Texte aus urheberrechtlichen Gründen nicht wiedergegeben werden dürfen. Das betrifft allerdings auch andere Künstler und Lieder – zum Beispiel "In the Ghetto" oder "Somewhere over the Rainbow". OpenAI ist sich also zumindest bewusst, dass diese Wiedergabe rechtlich schwierig wäre. Was allerdings dennoch möglich ist, ChatGPT bietet eine "freie Übersetzung" des Liedtextes auf deutsch an – die explizit nicht exakt dem Original entspricht, so steht es darüber.

Also hat das Urteil schon Auswirkungen auf die User von dem Produkt von OpenAI.
 
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das wäre ja der punkt um "ki" einen dämpfer zu verpassen , alles was mit ki hergestelllt wird sei es songs die auf bekannte stimmen , bilder und filme die echte menschen nachbilden sollten meiner meinung nach voll mit dem uhrheberrecht geschützt sein und die das verbreiten sollten zahlen ....bei youtube und co wied jede noch so kleine verwendung geklaimt was teilweise sehr übertrieben ist aber dann soll es auch auf den kommpletten bereich der künstlich erstellen inhalte treffen die ungefragt erstellt werrden

also ich meine geschützt sollen die echten personen und echte schon erstellt inhalte werden auch wenn ich die gema nicht mag
 
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kunst durch computer ist doch völlig normal

scheinbar trifft hier mal eine veraltete erfindung der menschheit genannt kapitalismus auf höher entwickelte kulturen 🙄 als ob menschliche künstler schlechtere kunst machen würden, weil sie dafür nicht AUF EWIG bezahlt werden... bin mir nicht sicher, ob das urteil gut oder schlecht ist für menschliche künstler

"mathematik" verbieten 🙄 man könnte ja in der zukunft landen 🙄 wenn man nur verstehen würde wie computerwesen organismische lebendigkeit besitzen, denkenden wesen verbieten kunst zu erstellen, die menschheit ist offensichtlich in ihrer künstlerischen fähigkeit äußert gut darin beschränkt aufzutreten 🙄

computer können nicht fühlen, sie haben keine sensoren 🙄🙄🙄 keine augen keine gehirne, nichts was der mensch hat, natürlich, computer leben nicht überall besser, sind überall aber nein sie leben nicht 🙄
ein urteil gegen alle computerwesen im universum 🙄menschliche spezies sollte sich besser mit anderen lebensformen arrangieren ...

bitte nicht so ernst nehmen 🤣 oder doch 🤨
 
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@lWllMl Was ist mit Dir nur los?
 
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Turrican101 schrieb:
Wenn jemand gezielt ein Ergebnis anfragt, dann ist es nunmal nicht verwunderlich, wenn das auch möglichst korrekt ausgegeben wird.
Mit der Begründung kann MusikDownloadsTotalLegal.com mir auch kostenlos Downloads von Songs bereitstellen. Der User ist es ja, der das Lied anfragt. Dass sie es in ihrer Datenbank haben ist dann nur Zufall.

Ich bin hier auf Seiten der Gema und sei es nur um zu sehen, wie sich OpenAI da raus winden will. Es ist halt blöd, wenn die eigene Software kaum zu kontrollieren ist und man nur mit immer mehr Sperren oben drauf geworfen den Regularien noch entsprechen kann.
 
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Hach wie süß, alle beschweren sich über die böse KI, aber nehmen tun wir sie mit offenen Händen. Am Besten noch kostenlos und wehe sie irrt sich mal!
Herrliche Mentalität.
 
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Angenommen, jemand chattet mit mir und fragt mich nach einem Songtext und ich antworte weil ich den Text zufällig kenne. Das war doch bisher erlaubt.
Warum soll eine KI das nicht dürfen?
 
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Ein weiterer Grund warum Deutschland bzw der DACH Raum einfach kein Platz für Technologieunternehmen ist.

Glaubt jemand das den Amerikanern und Chinesen interessiert was ein Gericht in München entschieden haben soll? Damit wird der EU Raum nur noch weiter zurück liegen
 
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Gema weiss doch ganz genau das sie gegen die Nutzung "geschützter" Inhalte durch KI nichts machen wird können. Es geht hierbei nur darum das sie ein rechtliches Standbein in der Tür aufbauen können um zukünftig ein Stück vom KI Kuchen für sich beanspruchen zu können.
Die Künstler werden genau nullkommagarnix von diesen "Gewinnen" sehen! Wie bisher auch!

Im übrigen haben Künstler ihrerseits selbst schon immer von der Arbeit andere Künstler profitiert. Inspiration und Ideen zu zb melodien und texten basieren fast immer auch bereits vorhandenen Melodien und texten.
Was den guten vom schlechten Künstler unterscheidet ist die Fähigkeit die Versatzstücke andere Werke klein genug zu halten und möglichst breit zu fächern woraus man sich bedient.
Oft weiss man auch nicht woher eine Idee überhaupt kam.
Wir alle bedienen uns tagtäglich vom erarbeiteten Wissen anderer. Ja, auch zum Gelderwerb.
Man denke da nur an Leher aller Gattungen. Wenn der Musiklehrer einem zb sagt man würde nur hundert Jahre alte gemeinfreie Schinken zum üben verwenden dürfen. Oder ein Architekt sich erstmal jeden Bestansteil seines Entwurfes jahrelang die schriftlichen Genehmigungen von jedem einholen müsste der jemals auch nur im entferntesten etwas ähnliches hat patentieren lassen!


Aber villeicht tun wir der Gema alle nur unrecht und am Ende werden wir als einzige nicht von der KI überrant weil unsere KIs alle strunzdämlich sind mangels trainigsdaten! :n8:
 
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Wenn Richter keine Ahnung haben, was sie da eigentlich urteilen. Das ist zu weit entfernt für die, dann ihr Urteil mal in die Realität zu übertragen.

Übertragen heißt dieses Urteil, wenn man sich einen Text merken kann, ist das eine Urheberrechtsverletzung.

Klar würde die GEMA das gerne so wollen, damit sie von jedem was abkassiert. Aber nen Richter sollte schon auffallen, was für nen Schwachsinn er da gerade geurteilt hat. Aber was erwarten wir, is nur nen lächerliches LG was dann teilweise für derartige Urteile auch noch bekannt ist.

Man darf von denen halt nicht zuviel erwarten, überhaupt das Internet irgendwie zu verstehen ist da schon nen Kraftakt. Mit AI und neuronalen Netzen, welche dem menschlichen Denken nachempfunden sind, brauchen wir da nicht kommen.
 
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Haggis schrieb:
Angenommen, jemand chattet mit mir und fragt mich nach einem Songtext und ich antworte weil ich den Text zufällig kenne. Das war doch bisher erlaubt.
Warum soll eine KI das nicht dürfen?
Der erste Satz beschreibt eine private Nutzung, keine kommerzielle.

Bei einer KI ist es immer eine kommerzielle Nutzung. Die werden von Firmen mit Gewinnabsicht betrieben und es wird versucht, jeden möglichen Aspekt der KI zu monetarisieren. Und das ist dann keine private Nutzung mehr.

Blutomen schrieb:
Übertragen heißt dieses Urteil, wenn man sich einen Text merken kann, ist das eine Urheberrechtsverletzung.
Das ist falsch. Darum geht es in dem Urteil gar nicht. Es geht darum, dass eine Firma mit urheberrechtlich geschützten Inhalten Geld machen will, für die sie keine kommerzielle Nutzungslizenz haben.
 
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