News Ausgabe geschützter Liedtexte: OpenAI verliert Urheberrechts­klage gegen die Gema

Krik schrieb:
@Leitwolf22
Der Gedankengang ist falsch. Die Gema verlangt Geld nur dann, wenn mit geschützten Werken kommerziell Geld gemacht werden soll. Was du privat machst, ist ganz alleine deine Sache.

Was?!?

Deshalb war ja auch Napster (und andere Tauschbörsen) für die Musikindustrie völlig in Ordnung, weil damit ja nur privat Musik getauscht wurde.. facepalm

Tatsächlich ist es schon heikel, wenn etwa ein gekauftes Stück Musik von einem Datenträger auf einen anderen übertragen bzw. verfielfältigt wird, auch wenn das nur für den eigenen privaten Gebrauch geschieht.

Sie spinnen sich da etwas zu Recht. Natürlich versucht die Gema dort etwas zu holen wo es was zu holen gibt. Das heißt aber nicht, dass es sie überhaupt was anginge, oder es rechtlich relevant wäre, ob irgendwer Geld verdient oder nicht. Sonst müssten Sie ja auch Ihr Gehalt abgeben, wenn sie bei der Arbeit Musik hören, lol. Es ist schon so wie ich oben gesagt habe.
 
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Warum genau wundert mich nicht im geringsten, dass die Machine-Learning-Unternehmen nur dann verknackt werden, wenn es um finanzielle Interessen geht und nicht um den Schutz vor der Verarbeitung von personenbezogenen Daten?
 
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@Metalveteran Wegen der aussage das wenn sich die Gema nicht um die Künstlerrechte kümmern würde bald kein Künstler wegen KI generierten Inhalten mehr von seiner Arbeit wird leben können.
Mit eigenen Worten ausgedrückt!
Da dies ohnehin nie wirklich der Fall war bleibt anzunehmen das Menschen sich auch weiterhin künstlerisch ausdrücken werden. Auch wenn die nicht davon werden leben können.

Was KI in der Hinsicht wirklich ändert ist die leistungsfähigeit der "Werkzeuge". In der Kunst spricht man gerne über 1% Inspiration und 99% Transpiration. Angelehnt an ein Zitat von Thomas Edison!
Nun, KI kann bald letzteres zum großteil übernehmen. Dummerweise wird man in künstlerischen Berufen gerade dafür am meisten entlohnt.



Das muss man sich mal vorstellen. Als Künstler muss man sein Werk explizit unter einer freien Lizenz stellen um es zu verschenken sonst kommt die Gema prophylaktisch daher und erhebt Ansprüche! Sogar dann, wenn man selber der Urheber ist!
Korrigiert mich wenn ich falsch liege!
 
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Da wundert es niemand mehr das Europa beim Thema AI immer weiter abgehängt wird, aber Hauptsache die GEMA verteidigt ihre Privilegien.
 
Leitwolf22 schrieb:
Das bezog sich auf legale Privatkopien, z. B. Mitschnitte von Radioprogrammen oder in Modern: Downloaden von YouTube-Videos.
Das hätte ich besser ausdrücken müssen.

Leitwolf22 schrieb:
Tatsächlich ist es schon heikel, wenn etwa ein gekauftes Stück Musik von einem Datenträger auf einen anderen übertragen bzw. verfielfältigt wird, auch wenn das nur für den eigenen privaten Gebrauch geschieht.
Eigentlich nicht. Das Recht auf eine Privatkopie hat man ja immer. Es stellt sich halt nur die Frage, ob man technisch auch in der Lage ist, eine Privatkopie herzustellen. DRM verhindert das ja meist.

Leitwolf22 schrieb:
Sonst müssten Sie ja auch Ihr Gehalt abgeben, wenn sie bei der Arbeit Musik hören, lol.
Bei einem meiner früheren Arbeitgeber hat man der Belegschaft explizit verboten, bei der Arbeit Radio zu hören, weil man Angst hatte, dass das Ärger mit der Gema gibt.
 
Krik schrieb:
Der erste Satz beschreibt eine private Nutzung, keine kommerzielle.

Bei einer KI ist es immer eine kommerzielle Nutzung. Die werden von Firmen mit Gewinnabsicht betrieben und es wird versucht, jeden möglichen Aspekt der KI zu monetarisieren. Und das ist dann keine private Nutzung mehr.
Und was ist, wenn mir die Escort-Dame, die mich aus kommerziellen Gründen besucht, einen Liedtext erzählt?
 
Waren doch so knapp 5 Jahre damals als die GEMA sich mit YouTube nicht auf die Bezahlung einigen konnte und wir in Deutschland fast jedes Musikvideo gesperrt bekommen haben.Das macht mich immer noch mad wenn ich dran denken muss.
 
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Krik schrieb:
Bei einem meiner früheren Arbeitgeber hat man der Belegschaft explizit verboten, bei der Arbeit Radio zu hören, weil man Angst hatte, dass das Ärger mit der Gema gibt.
So viel ich weiss darf man innerhalb kurzer Reichweite ein Radio aufstellen. Es darf nur kein größeres Publikum erreichen. Wo genau die grenzen sind ist mir nicht bekannt.

Aber wie immer gilt, wo kein Ankläger da kein Anwalt... oder so ähnlich! :rolleyes:
Solange keine Gewinnabsicht mittels der geschützten Musik besteht sollte man mit nem blauen Auge davonkommen im Worst Case Szenario!
 
@MegatroneN Liegt vermutlich am unterschiedlichen Musikgeschmack, aber das einzige, was ich auf YT vermisse, sind die Songs/Videos von Suicidal Tendencies. Aber wenn ich Bock drauf hab geh ich rüber zu Dailymotion.... es GEHT also, wenn man nur will! (Ich meine nicht "Alternative zu YT", sondern "Einigen mit Rechteinhabern")

(Haha, um mal zu prüfen, ob S.T. bei YT immernoch nicht verfügbar ist habe ich mal.... naja, seht selbst:)

YT:
st#.png


Dailymotion:
st_dm.png


Ich weiss nicht, ob ich lachen oder weinen soll...... warum hat sich Dailymotion eigentlich nie wirklich durchgesetzt?



edit Solange keine >500-AN-Halle (Zahl aus der Hüfte geschossen) beschallt wird, DARF der AG nichtmal Radio verbieten. Naja, aber ich bin auch nur Bürofuzzi, mehr als 6-8 Zuhörer gab es da nie. Aber krass, was sich manche AG rausnehmen. Kritsch wird es (hab ich auch persönlich erlebt) wenn man in der Gastronomie ein Radio aufstellt, um die Belegschaft zu bespaßen. KÖNNTEN ja die Gäste hören! Da hatten wir ohne Witz ne dB-Auflage bekommen von der GEMA!
 
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Krik schrieb:
Das zeigt doch, dass "gewerblich" nicht das entscheidende Kriterium sein kann.
Noch ein Beispiel: Ich frage meinen Anwalt, ob dieser Text problematisch sein könnte. Er zeigt mir einen Liedtext, der sehr ähnlich ist.
Er hat also gewerblich gehandelt und mir einen Liedtext zugänglich gemacht, für dessen Verbreitung er keine Lizenz hatte.

Ich stelle mir die Frage, ob man für AI neue Gesetze braucht oder nicht.

Wenn ich mir von AI ein Lied mit geklautem Text erstellen lasse und das dann veröffentliche hafte ich ja selbst. Dafür bräcuhten wir keine neuen Regeln.
 
Das Urteil ist völliger Unsinn. Was wenn ich ne KI dazu anweise, den Songtext durch zuhören via Microfon zu transkribieren?
Oder wenn ich den Songtext selber auf nem Blatt Papier mitschreibe und dann von der KI von nem Foto in kopierbaren Text ausgeben lasse.

Wir sind an einem Punkt wo wir entscheiden müssen, ob man für derartige wissensdatenbaken und KI Tools Sonderregelungen findet die die Nutzung erlauben oder wir lassen das ganze einfach sein und stampfen das Projekt KI/LLM einfach komplett ein und verbieten sie komplett in DE oder der EU.

Dieses herumgeeiere wie wir es jetzt machen funktioniert jedenfalls nicht.
 
Mimir schrieb:
Das Urteil ist völliger Unsinn. Was wenn ich ne KI dazu anweise, den Songtext durch zuhören via Microfon zu transkribieren?
Oder wenn ich den Songtext selber auf nem Blatt Papier mitschreibe und dann von der KI von nem Foto in kopierbaren Text ausgeben lasse.
Das sollte doch recht klar unproblematisch sein.

Ich denke, die Kläger stören sich in diesem Fall daran, dass ihre Werke in "komprimierter Form" Teil einer fremden "Software" sind.
 
Haggis schrieb:
Wenn ich mir von AI ein Lied mit geklautem Text erstellen lasse und das dann veröffentliche hafte ich ja selbst. Dafür bräcuhten wir keine neuen Regeln.
Ein der vernünftigsten Herangehensweisen. Machen wir es einfach nicht vom "Werkzeug" abhängig womit man ein "Kunstwerk" hergestellt hat.
Es geht allein um den Menschen der einerseits Geld mit dem Werk verdienen will und andererseits einem potentiellen Urheber dem Einkommen dadurch entgeht. Kann letzterer Urheberschaft und nähe zum Originalwerk nachweisen, prima!
Wenn das Werk allerdings aus Versatzstücken hunderter anderer Künstler besteht bedürfte es einer umfangreichen Sammelklage und akribisch dokumentierter nachweise jedes einzelnen Bestandteils des Werkes.
Das schließt das Urheberrecht meines Wissens ja bisher aus!
 
Zuletzt bearbeitet:
@samuelclemens Ich denke, es ist sogar (garantiert unbewusst) vorausschauend(!) von der GEMA, sich mal zu Wort zu melden. Ich selber bin zwar größtenteils von "AI Slop" verschont in meiner YT Bubble, aber Topf voll Gold hat sich auch heute zu Wort gemeldet. Du hast natürlich Recht, wenn Du sagst "Was kann der Maurer dafür, wenn seine Wand mit Graffitti beschmiert wird" (sinngemäß), aber -> KI BRAUCHT REGELN!

...und ich bin "Fan" von Ki....
 
samuelclemens schrieb:
Ein der vernünftigsten Herangehensweisen. Machen wir es einfach nicht vom "Werkzeug" abhängig womit man ein "Kunstwerk" hergestellt hat.
Es geht allein um den Menschen der einerseits Geld mit dem Werk verdienen will und andererseits einem potentiellen Urheber dem Einkommen dadurch entgeht. Kann letzterer Urheberschaft und nähe zum Originalwerk nachweisen, prima!
Genau. Auf dieser Ebene ist das eigentlich klar und einfach.

Aber was ist nun mit den LLMs selbst? Wenn man kommerzieller Anbieter einer AI ist, verdient man "quasi" Geld mit geschützten Werken anderer.
Andererseits werden die AIs nicht damit beworben, dass sie Songtexte zitieren können.
Ich kann ja auch ein kommerzielles Kundensupportcenter betreiben ohne sämtliche Songtexte aus den Köpfen der Mitarbeiter zu neutralisieren für den Fall dass mal ein Lied zitiert werden könnte.
 
Haggis schrieb:
Das sollte doch recht klar unproblematisch sein.

Ich denke, die Kläger stören sich in diesem Fall daran, dass ihre Werke in "komprimierter Form" Teil einer fremden "Software" sind.

Welche Relevanz hat das denn? Die KI kann den Text jederzeit im Internet nachrecherchieren, so wie es halt ein Mensch auch könnte.

Das "Problem" ist, dass die KI als kommerziell vertriebener "Mensch" arbeitet. Es versucht das zu machen, was ein mensch auch tun würde oder könnte. Also nen Songtext im Internet nachschlagen oder ihn auswendig lernen, aber das Problem an dem man sich aufhängt ist, dass diese Dienstleistung gegen Geld angeboten wird bzw. Open AI damit Geld macht.

Und wenn genau das nicht erlaubt ist bzw. rechtlich ein Problem ist, dann weiß ich nicht, wie KIs allgemein überhaupt legal sein können. Sowas nicht zu erlauben untergräbt den Nutzen von KI bzw. LLMs eben vollständig und macht sie in letzter Konsequenz völlig nutzlos.

Übersetzt auf Menschen wäre das in etwa so, als würde ich mir nen Handwerker ins Haus bestellen, der die ganze Zeit, weil er gerade gut drauf ist, ein Lied singt. Und weil ich das so toll finde werde ich ihn wieder beauftragen. Jetzt hat die Firma mit dem Werk anderer plötzlich Geld gemacht. Daraufhin weist die Firma an, dass künftig alle Arbeiter bei den Kunden ein lied singen, weil man festgestellt hat, dass das gut ankommt.

So und jetzt? Firma verklagen, weil Arbeiter ihr Lieblingslied nebenher mitsingen und sie damit indirekt Kunden gewinnen und mehr beauftragt werden? Und wenn ein Arbeiter das dürfte ohne gegen Urheberrecht zu verstoßen, warum darf eine KI das nicht auch?

Wo zieht man da die Grenze, und warum? Es ist und bleibt völlig bekloppt.
Das sind einfach Umstände für die man rein logisch keine sauberen regeln schaffen KANN.
 
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Mimir schrieb:
Das "Problem" ist, dass die KI als kommerziell vertriebener "Mensch" arbeitet.
Genau. Und die Interaktion erfolgt ja auch in einem "persönlichen Chat". So wie sich Menschen (privat) unterhalten.

Sie können die "Urheberrechtsverstöße" also auch nur nachweisen, wenn sie Andere belauschen (illegal und technisch eigentlich unmöglich) oder wenn sie die KI selbst dazu anweisen, diese Songtexte raus zu rücken.

Und deshalb geht es ihnen erst mal darum, nachzuweisen, dass die KI die urheberrechtlich geschützten Werke schon selbst enthalten muss.
 
@Haggis Vielleicht bedarf es in Zukunft doch einer gesetzlichen Anpassung.
Man könnte zb die KI als "Infrastruktur" gewerblich zur Verfügung stellen. Wie nutzen doch alle Staatliche oder Private infrastruktur sowohl privat als auch zum Gelderwerb. Dafür zahlt man auch steuern oder eben Gebühren usw.
Kommerzielle Unternehmen stellen eben diese Infrastruktur zur Verfügung und bekommen dafür Geld.
Wer wie was damit anstellt steht auf einem anderen Blatt.
 
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