Ich empfehle allen mal ein paar Anfragen an ChatGPT zu stellen - soweit noch möglich - einem die Liedtexte von ein paar Songs auszugeben, bestenfalls von solchen, die nicht in den Top 10 der Charts sind/waren: Dann merkt man recht schnell, das jene
eben nicht 1:1 gespeichert sind. Ich hatte das selbst vor einer Weile gemacht, und Jesus, was da für ein Schmarrn verzapft wurde.
Zumal die GEMA hier aufs völlig falsche Ziel schießt: Das Einkommen der Musiker ist nicht etwa durch die "böswillige Vervielfältigung" von Songtexten bedroht, sondern durch Musik-Generatoren - aber da macht man eben keine schnelle Mark.
Krik schrieb:
Die Liedtexte bekommen sie ja nicht (mehr) aus ihren Trainingsdaten heraus. Das ist viel zu viel Aufwand.
Brauchts auch nicht, man kann Promts durchaus filtern/"steuern", ohne das ganze Modell neu aufsetzen zu müssen, siehe ChatGPTs Haltung zu sexuellen/illegalen Themen.
Krik schrieb:
Das ist falsch. Darum geht es in dem Urteil gar nicht. Es geht darum, dass eine Firma mit urheberrechtlich geschützten Inhalten Geld machen will, für die sie keine kommerzielle Nutzungslizenz haben.
Ich finds halt albern, weil der Songtext allein exakt
null Auswirkungen auf den Verkauf oder das Streaming von Liedern hat, bzw. könnte man sogar argumentieren, dass es für Betroffene vorteilhaft ist.
Die GEMA ist ein Geier, und will einsteigen, weil "mehr Geld" besser als "gleich viel Geld" ist, und nicht wegen philosophischen oder juristischen Bedenken.
Metalveteran schrieb:
Auch der Vergleich mit "songtexte-online.org" hinkt. Zumindest, wenn die Seite das nicht für Geld veräussert. Wenn die Seite aber die Hand aufhält, dann ist es nur gerecht, wenn die Künstler auch davon was abbekommen. (...ob die GEMA dafür der richtige Ansprechpartner ist steht auf einem anderem Blatt.... wenn man nicht gerade Helene Fischer ist)
Was soll daran hinken? Die verkaufen die Texte nicht gegen Geld, weil sie Werbung schalten. Verwerten tun sie es also auch.