jan4321
Lt. Commander
- Registriert
- Juli 2007
- Beiträge
- 1.929
Hi, Ich arbeite in einem Rechenzentrum 24/7, da wir strickte SLAs haben. Da ich Jung und ohne Familie bin, werden mir meist die Feiertagsschichten aufgedrängt, womit ich Prinzipell auch kein Problem hab (Ostern war sehr entspannend
). Nur ist das ein Amerikanischer Konzern, für den ich arbeite und ich hab mich gestern ein wenig mit meiner Human Resources Betreuerin gezankt, weil ich eigentlich dafür Freizeit Ausgleich erwarte (Momentan können 2 Leute aus meinem Team Urlaub machen und alle Schichten bleiben besetzt, also ist das Prinzipiell kein Problem). Sie meinte aber, da in meinem Vertrag ein 100% Aufschlag für Feiertage vereinbart ist, müssten Sie das nicht machen.
Gefunden hab ich dazu nur Arbeitszeitgesetz Artikel 11 Abs. 3 :
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html
Kann ich mich da so ohne weiteres drauf berufen auch mit der Höheren Vergütung? Angestellt bin ich bei einer deutschen GmbH

Gefunden hab ich dazu nur Arbeitszeitgesetz Artikel 11 Abs. 3 :
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html
<Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
Kann ich mich da so ohne weiteres drauf berufen auch mit der Höheren Vergütung? Angestellt bin ich bei einer deutschen GmbH
Zuletzt bearbeitet: